…97 Stunden für die Diätenberechnung. Die Reisekosten seien für 7.899 km und 325 Stunden berechnet und als Werbungskosten abgezogen worden. Folgende Aufwendungen seien keine Werbungskosten, sondern nicht abzugsfähige Aufwendungen für den privaten Unterhalt: Krankenscheingebühr (14,52 €); Reparatur Fernsehapparat (56,10 €); Skiservice (32…
…Besserung oder dem Erträglichmachen einer Krankheit dienen. Das sind nach Rechtsprechung im Allgemeinen Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente (einschließlich medizinisch verordnete homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landes-Krankenanstaltengesetzen und Behandlungsbeiträge (einschließlich…
…3 EStG 1988 zu kürzen. Nach Lehre und Rechtsprechung kommen als Kosten einer Heilbehandlung Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente, Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landeskrankenanstaltengesetzen und Behandlungsbeiträge einschließlich Akupunktur und Psychotherapie in Betracht…
… 35 Abs. 3 EStG 1988 zu kürzen. Nach Lehre und Rechtsprechung kommen als Kosten einer Heilbehandlung Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente, Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlungen zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landeskrankenanstaltengesetzen und Behandlungbsbeiträge einschließlich Akupunktur und Psychotherapie…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 12.03.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Februar 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 30.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 20.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 29.01.2018, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Gessler & Co. Wirtschaftstreuhand KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Amraser Straße 85, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 6. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, über die Beschwerde vom 06.07.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt C vom 29.06.2015, betreffend Einkommensteuer 2014 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 07.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 11.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache E.S., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 7.5.2010 betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde ist als unbegründet abzuweisen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 23.04.2014, mit dem das Ansuchen vom 25.03.2014 um Abschreibung des Säumniszuschlages in Höhe von € 81.49…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde der Bf, vom 21.4.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 07.04.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf. vom 12.06.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 22.05.2013, St. Nr. 123, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr. gegen den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Berufungsvorentscheidung teilweise Folge gegeben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb*** über die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ASB Wirtschaftstreuhandgesellschaft m.b.H., Sonnleithnergasse 9, 1100 Wien, Beschwerde vom 08.10.2019 gegen den Bescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Gerald Daniaux in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. September 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 24. September 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 Steuernummer zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf, W , über die Beschwerde vom 13.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache des Bf., Adresse, gegen die Bescheide des FA vom 04.02.2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 bis 2011 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…