IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 21.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 12.03.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2017 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. Februar 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter RR in der Beschwerdesache Bf, W , über die Beschwerde vom 13.09.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., über die Beschwerde vom 07.04.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 11.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Gessler & Co. Wirtschaftstreuhand KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Amraser Straße 85, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 6. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…
…Krankengeld bestehe pro Versicherungsfall bis zur Dauer von 26 Wochen. Er könne sich bis zur Dauer von 52 Wochen verlängern, durch die Satzung könne die Höchstdauer des Krankengeldanspruches bis auf 78 Wochen erhöht werden (§ 139 ASVG). Bei Bestehen eines Entgeltfortzahlungsanspruchs nach dem EFZG oder AngG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 12. November 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 5. November 2015 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr1, gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 30.03.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird im Umfang der Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Melanie Maier in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. Juli 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 12. Juni 2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 und Anspruchszinsen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Februar 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. Februar 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Andreas Stanek in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 21. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 8. November 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Beschwerde des Bf. vom 12.06.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 22.05.2013, St. Nr. 123, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 8. Oktober 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 9. September 2013, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012, zu Recht erkannt: Die…
a) auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3, 6 oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 20.02.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 29.01.2018, betreffend Einkommensteuer 2016 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen den von der belangten Behörde Finanzamt Österreich am 2. September 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** ausgefertigten Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2021 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, Wohnadresse, über die Beschwerde vom 16.03.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde, dem Finanzamt C, vom 15.03.2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: 1. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. Jänner 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zur Steuernummer ***Bf-StNr*** zu Recht: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache AC, über die Beschwerde vom 07.08.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 29.07.2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2018 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. März 2012, betreffend Einkommensteuer 2011 (Arbeitnehmerveranlagung), zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…