…bzw. Bahnhof Wien) befinden. Die Fahrzeit mit der Bahn und dem Kfz ist nahezu ident (rund eine Stunde). Die Kosten für eine Monatskarte für die Bahnfahrt von Wo. nach Wien Bahnhof Wien betragen laut aktueller Erhebungen im Internet € 147,10. Die vom Bf. mit…
…wer auch die Löhne zahle. Da dies beim Beschwerdeführer nicht der Fall sei, könnten die Kosten für die Mitarbeiter nicht anerkannt werden. Die Verpflegungskosten in tatsächlicher Höhe bei den Reisen seien auf das Tagesgeld zu kürzen. Die tatsächlichen Hotelkosten seien auf den gedeckelten Höchstbetrag von…
…Reise eine Studienreise darstellt, die aufgrund der untrennbaren Gemengelage von überwiegend privat veranlassten Programmpunkten mit beruflichen Nebeneffekten bei einem Unternehmer nicht zum Betriebsausgabenabzug zulässig wäre. Übernimmt ein Arbeitgeber derartige Kosten für seine Arbeitnehmer, so handelt es sich bei ihm um Betriebsausgaben, bei denen davon profitierenden…
…96/14/0055, und vom 24. April 1997, 93/15/0069). Dabei wurde in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass deren Kosten grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG sind, es sei denn, es liegen folgende Voraussetzungen k…
…geltend gemachten Kosten und Vorlage von Ablichtungen von Belegen zum Teil nachgekommen. In einem weiteren Vorhalt vom 12.12.2012 ist der Bf aufgefordert worden noch ausstehende Aufstellungen und Belege betreffend der geltend gemachter Informations-, Bewirtungs- und Telefonkosten sowie Aufwendungen für Fachliteratur und Fortbildungsreisen nachzureichen…
…sind daher - soweit sie nicht "Dienstreisen" betreffen - auch für Reisen selbständig Tätiger sinngemäß anzuwenden. Zur "fremdbestimmten Reise" bei Steuerpflichtigen mit betrieblichen Einkünften siehe insbesondere LStR 2002 Rz 295d. Siehe auch Rz 1651, Stichwort "Studien- und Fortbildungsreisen". LStR 2002 Richtlinie des BMF vom 20.03.2014…
…ausschließlich berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabes festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein Mischprogramm (private Erholungs- und Bildungsinteressen sind untrennbar mit beruflichen Interessen vermengt) ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen…
…New York seien nur anteilig für jene Tage berücksichtigt, an denen der Beschwerdeführer Vorstellungen besucht habe. Auch hier hätte es keine Förderungen bzw. Zuschüsse gegeben. Beigelegt wurde eine Aufstellung, unter anderem wie folgt: | Datum | Ort | Betreff | Summe Kosten | 26.-29…
…sie für den Beruf der Bf förderlich sein konnte, ein Mischprogramm darstellt, sind die dafür geltend gemachten Aufwendungen den Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen und stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen iSd § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dar. 3.1.2. Fortbildungsreise nach…
…0142). Beim vorliegenden Reiseprogramm können die allgemein interessierenden nicht exakt von den beruflich veranlassten Abschnitten abgegrenzt werden, wodurch die Kosten für diese Studienreise zur Gänze zu nicht absetzbaren Werbungskosten führen. Im Hinblick auf das Mischprogramm kann es der Beschwerde auch nicht zum Erfolg verhelfen, wenn…
…Infolgedessen ist von einer berufsspezifischen Sprachausbildung und somit von einer Fortbildungsmaßnahme auszugehen. Die Kosten für den Sprachkurs sind deshalb in voller Höhe als Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 Z 10 EStG abzugsfähig. Anhand der aktenkundigen Unterlagen ist eine eindeutige Abgrenzung der beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge…
…Arbeit. Das Finanzamt schied bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 bei den Fortbildungskosten der Bw. einen 50igen Privatanteil aus. Dagegen brachte die Bw. eine Berufung ein, die damit begründet wurde, dass es sich bei der Fortbildungsreise nach New York um eine schulische Weiterbildung handeln…
…ausschließlich berufliche Veranlassung von Kongress-, Studien- und Geschäftsreisen ist durch Anlegung eines strengen Maßstabes festzustellen (VwGH 13.12.1988, 88/14/0002). Kosten für Studienreisen, deren Gegenstand ein Mischprogramm (private Erholungs- und Bildungsinteressen sind untrennbar mit beruflichen Interessen vermengt) ist, sind der privaten Lebensführung zuzuordnen…
…Tatfrage (vgl. VwGH 28.10.2009, 2005/15/0062). Zur steuerlichen Anerkennung von Bildungs- und Kongressreisen sowie touristischen Geschäftsreisen hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass deren Kosten grundsätzlich Aufwendungen für die Lebensführung im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG…
…Vertreter, gegen den Bescheid des Finanzamtea Wien 2/20/21/22 vom 30.04.2014, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Werbungskosten in Abzug gebracht wurden. Was die Aufwendungen in Höhe von 1.425,80 Euro für die Begleitung der Pilgerreise nach Israel betrifft, gab das Finanzamt der Beschwerde keine Folge. Das Finanzamt führte dazu in der Begründung im Wesentlichen an, dass Kosten einer Auslandsreise (Kongress-…
…4. April 2012 hat das Finanzamt die o.a. Reisespesen nicht anerkannt und begründend dazu ausgeführt: Kosten einer Studien-/Fortbildungsreise seien nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn die folgenden Voraussetzungen gegeben seien: - Planung und Durchführung im Rahmen einer lehrgangsmäßigen Organisation oder in einer Weise, die…
…und Ausbildungskosten grundsätzlich nicht abzugsfähig sind und zu den nicht abzugsfähigen Kosten der privaten Lebensführung zählen. Eine nahezu ausschließliche berufliche Bedingtheit der Reise sei nicht erkennbar. Es fehle an einer lehrgangsmäßigen Organisation und an einem Programm für die spezielle Berufsgruppe des Steuerpflichtigen. Die beantragten Fortbildungskosten…
…waren zwei Gründe dafür entscheidend, dass den beantragten Kosten für Fachliteratur iHv Euro 375,72 überwiegend die Anerkennung zu versagen war. Zum einen war aus den im Verfahren beigebrachten Belegen nur rudimentär ersichtlich, dass und welche Bücher angeschafft worden waren und war die Verbindung zu…
…aus, dass es sich bei den geltend gemachten Kosten um einen Masterlehrgang an der UNI, Fakultät für Gesundheit und Medizin, handle und die Ausbildung zur Psychotherapeutin im Rahmen der Logotherapie und Existenzanalyse beinhalte. Sie könne die erworbenen Kenntnisse in ihrem Tätigkeitsbereich im Landesklinikum B umsetzen…