…möglich, da sie mit unecht befreiten Umsätzen der Leasingnehmerin (Kreditinstitut) im Zusammenhang stünden. Sollte keine Umsatzsteuerorganschaft vorliegen, seien für derartige Konzernlieferungen die allgemeinen Regeln des Umsatzsteuergesetzes anzuwenden. Das Vorliegen einer Umsatzsteuerorganschaft sei eine Sachverhaltsfrage. Im gegenständlichen Fall liege keine Umsatzsteuerorganschaft zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer vor…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus in der Beschwerdesache NN, vertreten durch PwC Steiermark, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Conrad von Hötzendorf Straße 37a/II, 8010 Graz, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 24…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende***SenV***, die Richterin***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache der ***Bf.***, ***AdresseBf.***, vertreten durch ***Steuerl.Vertr.***, ***Adr.StVertr.***, über die Beschwerde vom 11. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
Für den Fall, dass das Bundesfinanzgericht jedoch trotz der eindeutigen Rechtslage an der Auslegung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie Zweifel hegt, erlaubt sich die Beschwerdeführerin hiermit die ANREGUNG diese Frage - also insbesondere die Frage, ob ein Leasinggeber aufgrund von im eigenen Namen und auf eigene Rechnung von Kraftstoff…
Einheitliche Leitung iSd § 15 Abs 1 AktG erfordert eine entsprechende Einflussnahme zB aufgrund personeller Verflechtungen, Finanzierungen oder Vertragsbeziehungen, um die Geschäftsführung der Konzernunternehmen planmäßig so zu koordinieren, dass dies der möglichen Leitungsstruktur eines Einheitsunternehmens entspricht (vgl Koppensteiner/Rüffler, GmbH-Gesetz 3 § 115 Rz 15). Das…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 31.08.2015 gegen die Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 09.06.2015, betreffend Umsatzsteuer für die Jahr 2011-2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Schweitzer + Partner Steuerberatungsges.m.b.H., Große Neugasse 8 Tür 23, 1040 Wien, sowie die AMM Steuerberatungsgesellschaft mbH, 1100 Wien, Jagdgasse 25, über die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der X***** N***** GmbH, *****Adresse*****, vertreten durch Confida Weitra Wirtschaftstreuhand Gesellschaft mbH, 3970 Weitra, Am Berg 391, sowie im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesfinanzgericht auch durch Dr. Edmund Kitzler, Rechtsanwalt…
Wie ebenfalls oben unter Punkt II. 2. festgehalten, wäre kein konzernfremder Dritter bereit gewesen, in gleicher Weise wie die Beschwerdeführerin_1 Waren im Millionenwert ohne Bezahlung, ohne Sicherheiten oder Verzinsung über Jahre zur Verfügung zu stellen oder Wandelschuldverschreibungen über fünf Jahre ohne Sicherheiten, Mitwirkungsrechte oder…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, vertreten durch WTH-KG, über die Beschwerde vom 19.10.2015, eingelangt am 21.10.2015, gegen die Umsatzsteuerbescheide 2010, 2011, 2012 und 2013 der belangten Behörde Finanzamt vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
Der Lieferschein Nr. 20141035 weist ein Nettogewicht von 1.100 kg aus. Das CMR weist ein Gewicht von 1.300 kg aus, allerdings fehlt eine Bezugnahme auf den konkreten Lieferschein. Es wird lediglich allgemein auf den Lieferschein („LS“) verwiesen. Die Lieferung wird als Eigentransport bezeichnet…
Dies wurde jedoch in den Geschäftsfällen, wo die Beschwerdeführerin die Transportaufträge erteilt hat (Lieferkondition DDP), von der Außenprüfung anders beurteilt und eine bewegte Lieferung zw. dem österreichischen Lieferanten und der Beschwerdeführerin angenommen. Die Beschwerdeführerin bewirkt daher einen innergemeinschaftlichen Erwerb in den einzelnen MS der letzten…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache GesmbH gegen die Bescheide des FA Graz-Stadt vom 14.09.2010, betreffend Umsatzsteuer 2005, 2006 und 2007 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes abgeändert. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Ortner über die Beschwerde der Bf Montage GmbH (FN 12345), vertreten durch Herrn StB Dr. Michael Pirker, gegen den Umsatzsteuerbescheid 2007 des Finanzamtes Dorfberg vom 12.12.2011 zu Recht erkannt: Der Bescheid…
Die von der Beschwerdeführerin vorlegte Kopie einer Frachtbriefausfertigung enthält in Feld 16 den Namen des angeblichen Frachtführers, jedoch keine Anschrift. Feld 23 enthält weder Stempel noch Unterschrift des Frachtführers. Ebenso fehlt in Feld 22 die Unterschrift des Absenders. Feld 24 enthält offensichtlich Angaben, aufgrund der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerden der A***B***GmbH, Bf*Adr***, vertreten durch Mag. Manfred Takacs, Amtshausgasse 2/1.Stock, 7132 Frauenkirchen gegen die Bescheide des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten (nunmehr Finanzamt Österreich) betreffend…