…Schiffes bzw dessen Zulassung kein Kriterium für die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 MinStG 1995 darstellt. Wesentlich ist, dass ein Schiff für kommerzielle Zwecke, insbesondere für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren, eingesetzt wird. Das ist bei der Bunkerstation "B" nicht der…
…Schiffes bzw dessen Zulassung kein Kriterium für die Steuerbefreiung nach § 4 Abs 1 Z 2 MinStG 1995 darstellt. Wesentlich ist, dass ein Schiff für kommerzielle Zwecke, insbesondere für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren, eingesetzt wird. Das ist bei der Bunkerstation "B" nicht der…
…oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung auf Lieferungen…
…für andere als kommerzielle Zwecke insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren und Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen verwendet worden sei. Monat/Jahr Menge Liter/15oC 11/2017 606,000 03/2018 2.343,880 Für insgesamt 2.949,88 Liter…
…Fälle bekannt sind, in denen Firmenkonstruktionen dazu verwendet werden, einen kommerziellen Zweck bei Flug-Dienstleistungen zu suggerieren, bei denen es sich jedoch tatsächlich beim Nutznießer und Nutzer wirtschaftlich um die gleiche Person oder zumindest um die gleiche wirtschaftliche Sphäre einer Person handelt, kann dieser abstrakte…
…Wie in der Beweiswürdigung ausgeführt, konnte die Bf die ausschließliche Nutzung des betreffenden Luftfahrzeugs in der gewerbsmäßigen Luftfahrt durch die Bf, als auch durch den Subcharterer glaubhaft machen, die Luftfahrzeuge wurden für kommerzielle Zwecke benutzt. Gemäß § 3 Abs.1 LfbV iVm § 3 Abs.5 LfbV…
…vielmehr darauf an, wie der tatsächliche Nutzer das Luftfahrzeug nutzt. Ein nur abstrakt oder mittelbar kommerzieller Zweck reicht zur Gewährung einer Steuerfreiheit nicht aus.“ d) Abschließend argumentiert das Zollamt, dass „die B GmbH auch kein Luftfahrunternehmen zur gewerblichen Beförderung von Personen und Sachen iSd § 101…
…oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung auf Lieferungen…
…Durchführung des Forschungsprogramms erarbeitet wurde. Die Teilergebnisse eines Unternehmensprojekts werden nach ihrer Zuordnung im Rahmen der IP-Vereinbarung unterschieden in a. den jeweiligen Partnern exklusiv für die Nutzung [= Nutzung bedeutet die Verwendung für kommerzielle Zwecke, etwa Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, Entwicklung neuer Prozesse…
…oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung auf Lieferungen…
…oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung auf Lieferungen…
…oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung auf Lieferungen…
…oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Die Mitgliedstaaten können die Steuerbefreiung auf Lieferungen…
…war ich darauf bedacht, alle für den Export der Uhren erforderlichen Dokument- und Ausfuhrverfahren einzuhalten, da die Uhren für meinen persönlichen Gebrauch als Geschenk und nicht für kommerzielle Zwecke bestimmt waren. Ich konzentrierte mich jedoch so sehr auf die schweizerischen Anforderungen, dass mir die Importverfahren…
…der Ermittlungsergebnisse vom Eigentümer des Luftfahrzeuges kontrolliert werden. Die Flugkosten hat sich der Eigentümer also de facto selbst verrechnet. Nach Ansicht des Zollamtes Österreich ist es für die Beurteilung des Vorliegens kommerzieller Zwecke außerdem sehr wohl von Belang, ob die Kunden des Operators und die…
…dies mit dem Ziel Steuervorteile zu erlangen, die Eigentümer der Luftfahrzeuge diese zum Zweck beschafft hätten, als Eigentümer den Vorteil der Flugbeförderung uneingeschränkt nutzen zu können, nicht aber um damit kommerzielle Zwecke zu erfüllen, das wirtschaftliche Risiko des Betriebs der Luftfahrzeuge nicht bei der Beschwerdeführerin…
…a. Erkenntnis vom 09.02.2021 fest, dass die nunmehrige Bf. die beiden verfahrensgegenständlichen Luftfahrzeuge als nutzungsberechtigte juristische Person für kommerzielle Zwecke nutzte und unmittelbar für die entgeltliche Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen verwendete. Für die Richtigkeit dieser Feststellung spricht u.a. die Tatsache, dass die Bf…
…seinem Eigentümer oder der durch Anmietung oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Gemäß …
…seinem Eigentümer oder der durch Anmietung oder aus sonstigen Gründen nutzungsberechtigten natürlichen oder juristischen Person für andere als kommerzielle Zwecke und insbesondere nicht für die entgeltliche Beförderung von Passagieren oder Waren oder für die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen oder für behördliche Zwecke genutzt wird. Gemäß …
…nutzungsberechtigte juristische Person die Luftfahrtdienstleistung des Entgelts wegen betrieben, somit eine entgeltliche Beförderung von Passagieren und eine entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen durchgeführt und das Luftfahrzeug für kommerzielle Zwecke genutzt. Unter Bedachtnahme auf die seitens der Bf. dem Zollamt und dem Gericht insgesamt vorgelegten Unterlagen erachtet…