…Linde, S 13 ff). Beschwerdefall: Im Falle der Bewertung von Forstbetriebsflächen bis 10 Hektar (Kleinstwald) wird der Wald nach pauschalen Wertansetzten bewertet. Im Beschwerdefall wurde für den politischen Bezirk Spittal an der Drau lt. der Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichen…
…gröber ist die Bewertung von Betrieben über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen…
…für Kleinstwälder ein pauschaler, einheitlicher Hektarsatz je Region angesetzt wird. Durch die seit der Hauptfeststellung zum 1.1.2023 anwendbare Verordnung werden im Verhältnis zu Stichtagen bis inklusive 1.1.2022 die örtlichen Verhältnisse besser berücksichtigt als nunmehr in der Anlage 13 für Kleinstwälder die…
…des Grundstücks 1 am Donauradweg erkenntlich sei. Unabhängig davon sei nach Wissen des Vertreters das BMF der Ansicht, dass Wälder bis zu 3 ha als Kleinstwald eingestuft seien und Einkünfte aus der Veräußerung eines solchen Waldbesitzes keine land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte, sondern private Grundstückseinkünfte seien…
…16. Juni 2023 wurden bereits gültige Bewertungskriterien teilweise ergänzt. Der Einfluss der Betriebsgröße im landwirtschaftlichen Vermögen wurde neu bewertet. Im forstwirtschaftlichen Vermögen wurden neue pauschale Hektarsätze im Kleinstwald (bis 10 ha) auf Gemeindeebene (vorher Bezirksebene) veröffentlicht. Ein Temperatur- und Niederschlagsindex (kurz TNI) wurde eingeführt, indem…
…nicht automatisch außer Kraft. Für das forstwirtschaftliche Vermögen wurden die pauschalen Hektarsätze für Betriebe bis zehn Hektar Forst (Kleinstwald) neu festgelegt, für Betriebe zwischen zehn und hundert Hektar Forst (Kleinwald) wurde für bis zehn Jahre alte Bestände ein geringerer Hundertsatz festgelegt, der auf den Hektarsatz…
…über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen, der aus forststatistischen Daten errechnet wurde…
…erhalten. Nur beim Bf. hätte sich der Einheitswert verdreifacht, weil ab dem Zeitpunkt der Schenkung es sich bei diesem Wald um Kleinstwald handle. Dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung. 2. In Punkt 2 rügt der Bf., dass es Grundsatz des EStG und aller Steuern sei…
…über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen, der aus forststatistischen Daten errechnet wurde…
…über 10 Hektar Betriebsgröße bis einschließlich 100 Hektar. In dieser Größenkategorie finden sich sehr viele aussetzende Betriebe. Eine sehr pauschale Bewertung erfolgt bei Kleinstbetrieben bis 10 Hektar (Kleinstwald). Hier wird eine Bewertung auf Grund eines regional einheitlichen Hektarsatzes vorgenommen, der aus forststatistischen Daten errechnet wurde…
…Bodenklimazahl, Abschlag für die wirtschaftlichen Ertragsbedingungen, Abschlag für die Betriebsgröße) erklärt worden. Bezüglich der Berechnung des Forsthektarsatzes sei auf die Pauschalierung der Hektarsätze für die Kleinstwaldbetriebe hingewiesen worden. Die Zuschläge für die öffentlichen Gelder zum Einheitswert seien ebenfalls besprochen worden. Es sei festgestellt worden, dass…
…gemäß § 25 Z 1 BewG 1955 nicht festzustellen. Aufgrund der nunmehr pauschalen sowie erhöhten Hektarsätze bei der Bewertung von Kleinstwäldern ergibt sich - wie bereits ausgeführt - ein Einheitswert von mehr als 150,00 Euro, welcher festzustellen war. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II…
…13 wurden bezirksweise einheitliche Hektarsätze kundgemacht. Diese sind für die Abgabenbehörde rechtsverbindlich und - abweichend von den in § 9 der Kundmachung für Betriebe von über 10 bis 100 Hektar Forstbetriebsfläche ("Kleinwald") festgelegten Bewertungskriterien - unabhängig von Bestandsalter, Baumart oder Wachstum anzuwenden. Der für den Bezirk Waidhofen an…
…in Anlehnung an die Erkenntnisse B298/10und B1534/07 entschieden, dass aufgrund verwaltungsökonomischer Anforderungen die Anwendung pauschale Kleinstwaldhektarsätze dem Gleichheitsgrundsatz nicht widersprechen und im Hinblick auf die verbindliche Kundmachung Forst (GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014) die Lösung einer Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung zukommt…
…Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen, (GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014 vom 28.02.2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 05.03.2014) werden Kleinstwälder gemäß § 14 nach der Anlage 13 bewertet. Die Überschrift der Anlage 13 lautet: …
…Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen, (GZ: BMF-010202/0104-VI/3/2014 vom 28.02.2014, verlautbart im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" am 05.03.2014) werden Kleinstwälder gemäß § 14 nach der Anlage 13 bewertet. Die Überschrift der Anlage 13 lautet: …
…400 Euro, für die Betriebszahl 49,4 daher 2.400/100 x 49,4 = € 1.185,60 Der Ertragswert des landwirtschaftlich genutzten Flächen beträgt daher € 109.814,30 (€ 1.185,60 x 92,6234 Hektar). Für Kleinstwälder wurde entsprechend der in …
…Beilagen verwiesen, die dem Bf. mit dem Erkenntnis übersandt werden. 3.1.4. Gesamtertragswert des Betriebes Für Kleinstwälder wurde entsprechend der in § 46 Abs. 3 BewG eingeräumten Verordnungsermächtigung in der Anlage 13 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Bewertung von forstwirtschaftlichem Vermögen, verlautbart…
…von § 9 bis 13 mit nicht mehr als 10 Hektar Waldfläche nach Anlage 13 bewertet. Gemäß Anlage 13 der Verordnung beträgt der Hektarsatz für Kleinstwälder im Bezirk BEZIRKSORT 204,00 €. Im Zuge einer Beschwerde wurde ein Verordnungsprüfungsverfahren hinsichtlich dieser pauschalen Hektarsätze angeregt. Er ist…
…abzustellen sei. Der BFH bejahte das Vorliegen eines Forstbetriebes etwa bei einer Größe von 2 ha (BFH 18.05.2000, IV R 28/98), obwohl in Österreich bei Wäldern unter 10 ha von Kleinstwäldern gesprochen wird (Jilch, Die Besteuerung pauschalierter Land- und Forstwirte, 2. Aufl…