…der Beschwerdeführer (in der Folge: Bf.) die Veranlagung der Einkommensteuer gemäß § 41 Abs. 2 EStG 1988 (Arbeitnehmerveranlagung). Der Bf. begehrte die Berücksichtigung folgender Beträge: Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften: 105,69 Euro Spenden an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände…
…698,00 | Sonderausgaben | Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden | 5.924,26 | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften | 400,00 | Geldspenden an mildtätige Organisationen…
…5 EStG 1988 anzuerkennen. Danach stehen in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstatt der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkennten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Die Einkommensteuer 2023 wird, wie in der Beschwerdevorentscheidung…
… 5 Z 4 des Pensionskassengesetzes. 3. Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung 4. […] 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. Gemäß § 20 Abs 1 Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den…
…in Höhe von 7.607,21 Euro und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 60.488,81 Euro erklärt, woraus sich ein Gesamtbetrag von 67.964,02 Euro errechnet. An Beiträgen an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften wurde ein Betrag von 301,20 Euro…
…Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: … 3. Ausgaben zur Wohnraumschaffung oder zur Wohnraumsanierung,… 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich… 7. Freigebige Zuwendungen insoweit…
…von € 120,00 bzw. € 200,00 geleistet. Rechtslage und rechtliche Erwägungen: I. § 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 (Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988) sieht vor, dass bei der Ermittlung des Einkommens verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich…
…Unterlagen (Kursbesuchsbestätigung, Zahlungsnachweise usw) mit entsprechender Kostenaufstellung ersucht. ... Bitte weisen Sie die beantragten Sonderausgaben anhand geeigneter Unterlagen nach. Wohnraumschaffung: Erläuterung der Art des Aufwandes und Nachweise (Hausbau, Haus/Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften. ..." Mit Schreiben vom 8. August 2013…
…Versicherungszeiten: | Vorschreibung und Zahlungsbeleg. | Steuerberatungskosten/Spenden: | Zahlungsnachweis/ Rechnung | Wohnraumschaffung: | Erläuterung der Art des Aufwandes und Nachweise (Hausbau, Haus/ Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). | Wohnraumsanierung: | Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften |…
…an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt, höchstens jedoch 400 Euro jährlich. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft…
…anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes gleich, die einer in Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. 6. Steuerberatungskosten, die an berufsrechtlich befugte Personen geleistet werden. 7. … Zeitliche Zuordnung von Einnahmen und…
… 18 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 ("Folgende Ausgaben sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind: … Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich.") geltend gemacht…
…Österreich gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Da der Bf keinen Nachweis über von ihm bezahlte Kirchenbeiträge vorgelegt hat, konnten diese als Sonderausgaben keine Berücksichtigung finden. 2. Werbungskosten Werbungskosten sind gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der…
…| 1.600,00 | Summe aller Beiträge sowie Rückzahlungen von Darlehen und Zinsen, die zur Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum geleistet wurden | 5.300,00 | Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften | 140,00 | Geldspenden an mildtätige Organisationen…
…5 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens als Sonderausgaben abzuziehen…verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400,-- Euro jährlich... . Laut BGBl Nr. 466/1988 ist die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich eine gesetzlich anerkannte Religionsgesellschaft…
…Versicherungsbestätigungen. - Weiterversicherung/Nachkauf Versicherungszeiten: Vorschreibung und Zahlungsbeleg. - Steuerberatungskosten/Spenden: Zahlungsnachweis/ Rechnung - Wohnraumschaffung: Erläuterung der Art des Aufwandes und Nachweise (Hausbau, Haus/Wohnungskauf, Rückzahlung an Wohnbaugenossenschaft). - Wohnraumsanierung: Rechnung inkl. Montagebestätigung, Erläuterung der Maßnahmen. - Beiträge an gesetzlich anerkannte Kirchen und Religionsgesellschaften Im Veranlagungsjahr zugeflossene Wohnbeihilfe/Förderung/Zuschüsse…
…lit. a genannten Bauträger gleichzuhalten. 4. …….. 5. Verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind und ihren Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes haben, höchstens jedoch 200 Euro jährlich. 6. Steuerberatungskosten, die…
…Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. Gemäß § 18 Abs. 2 EStG 1988 ist für Sonderausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4 mit Ausnahme der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer Beiträge an Versorgungs- und…
…der Ermittlung des Einkommens verpflichtende Beiträge an Kirchen und Religionsgesellschaften, die in Österreich gesetzlich anerkannt sind, höchstens jedoch 400 Euro jährlich als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. In Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften stehen Körperschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat…
…anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft entsprechen. … " Gemäß § 18 Abs. 2 EStG 1988 ist für Sonderausgaben im Sinne des Abs. 1 Z 2 bis 4 leg. cit. mit Ausnahme der Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung einschließlich des Nachkaufs von Versicherungszeiten in der gesetzlichen Pensionsversicherung und vergleichbarer…