…der Bf. in der Beschwerde noch Steuerberatungskosten (494,20 Euro) als Sonderausgaben und Kosten für die Kinderwunschbehandlung (901,97 Euro) als außergewöhnliche Belastung. Im Zuge des von der Behörde geführten Ermittlungsverfahrens, legte der Bf. lediglich Belege für die Kinderwunschbehandlung und die Steuerberatungskosten vor. Das Finanzamt…
…vom 19.7.2024 wurde die Bf aufgefordert, ihre Krankheitskosten zu belegen. Die Bf legte die folgende undatierte Kostenaufstellung mit beigelegten Kostennachweisenvor: Die Krankheitskosten seien "Kosten von Kinderwunschbehandlungen". Dabei handelte es sich um Kosten einer IVF (In-Vitro-Fertilisation), verbunden mit einer ICSI (Intrazytoplasmatische Spermieninjektion…
…lebe und darüber hinaus die in Abs. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt seien. Laut Aktenlage sei die Bf. ledig und lebe alleine. Da die Kinderwunschbehandlung nicht im Zusammenhang mit der Behinderung der Bf. stehe, komme eine steuerliche Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung nach § 4 der zu den §…
…im EU- Ausland erfolgte, als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit Einkommensteuerbescheid vom 20.05.2025 anerkannte das Finanzamt die Kosten der In-Vitro-Fertilisation mit folgender Begründung nicht als außergewöhnliche Belastung an: "Die beantragten Kosten für iZm der Kinderwunschbehandlung konnten nicht berücksichtigt werden. Der Grund: Kosten…
…Die Bf antwortete insbesondere am 4.11.2023 per FinanzOnline mit einer Kostenaufstellung und mit beigelegten Kostennachweisen per Finanzonline: Die Krankheitskosten seien "Kosten von Kinderwunschbehandlungen". Die Bf wies die nachstehenden Kosten nach: | 31,77 € | 13.4.21 Apotheke | 97,42 €…
…zum fehlenden Anspruch eines gleichgeschlechtlichen Ehepaares auf Erstattung der Kosten der Kinderwunschbehandlung in Form einer heterologen Insemination im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung). 27 (5) Zu einer anderen Bewertung zwingt auch nicht die Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe im Jahr 2017 (Gesetz zur Einführung des Rechts auf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden V und die weiteren Senatsmitglieder R, L1 (Wirtschaftskammer Niederösterreich) und L2 (Arbeiterkammer Wien) in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch Bammer, Mayer & Treu, Rechtsanwälte, Esteplatz 4, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 22. Februar 2016…