IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***** in der Beschwerdesache der Beschwerdeführer, mit Adresse***, über die Beschwerde vom 4. März 2026 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Februar 2026 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2025 Steuernummer xxxxx zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat in der Beschwerdesache Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes A vom 18.9.2007 betreffend Lohnsteuer, für deren Einbehaltung und Abfuhr die Beschwerdeführerin gemäß § 82 EStG hinsichtlich der Jahre 2003 und 2004 in Anspruch genommen…
…Alleinverdienerabsetzbetrag fand in der am 18. Mai 2015 erlassenen Beschwerdevorentscheidung Berücksichtigung. Der Bf. stellte in der Folge einen Vorlageantrag und ersuchte darin um die Berücksichtigung der Kindergartenkosten (€ 846,00), weil diese bei seiner Lebensgefährtin auf Grund des Umstandes, dass sie im Jahr 2014 kein…
…erklärungsgemäß veranlagt. Am 13. Jänner 2014 erhob er Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 und führte in der Begründung an, dass er die Berücksichtigung des Alleinverdienerabsetzbetrag samt Erhöhungsbetrag für 2 Kinder sowie Kindergartenkosten, auf deren Geltendmachung in der ursprünglichen Erklärung vergessen worden war, beantrage. Mit Vorhalt…
…und weiterhin überweise, werden natürlich für die Kindergartenkosten verwendet, da sie selbst kein eigenes Einkommen hat. Somit habe ich die Kindergartenkosten indirekt bezahlt und bin der Meinung, dass mir der ganze Familienbonus Plus zusteht…" Mit Beschwerdevorentscheidung vom 17.8.2023 wurde der Beschwerde keine…
…von mtl. 130 euro und Aufwendungen für Küchenmöbel in Höhe von 4700 euro als Werbungskosten geltend. Belege wurden nicht vorgelegt. In der Beschwerdevorentscheidung anerkannte das Finanzamt € 130,00 für die Kindergartenkosten als außergewöhnliche Aufwendungen. Die Kosten für die Küchenmöbel anerkannte das Finanzamt nicht, und…
…vorhandenem Vermögen lukriert werden. Entscheidend ist ausschließlich, ob die im Haushalt vorhandenen finanziellen Mittel für das gemeinsame Zusammenleben verwendet werden. Die finanziellen Aufwendungen der Beschwerdeführerin für das Kind (nachgewiesene Bezahlung der Kindergartenkosten, allfällige – von der Pflegemutter bestrittene – Bargeldübergaben) ändern daher nichts daran, dass das Kind…
…1.2014 für die Krankenversicherung bei der BGKK zahle, von den Steuern, Kosten von Gas, Strom, Wasser sowie den Kindergartenkosten für die L. (ab 1.9.2014) ganz zu schweigen. Ich muss sagen, dass ich geschockt bin. Ich und mein Partner wegen der Betriebsveranlagung haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführerin, Aderesse-Beschwerdeführerin, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 10. März 2014, St.Nr.: 169/4169, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger in der Beschwerdesache Name-Beschwerdeführerin, Adresse-Beschwerdeführerin, St.Nr. 1234, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25. September 2014 betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: I…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 14. September 2022 gegen den Rückforderungsbescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. September 2022 betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für die Kinder K1, K2, K3 und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 20. März 2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 4. März 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri über die Beschwerde des Bf.VN NN, Adr,Bf., vom 27. Mai 2022 gegen 1) den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. April 2022, mit dem die Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge für das Kind S…
Mit dem Jahressteuergesetz 2018 (JStG 2018) wurde der Kinderfreibetrag gem § 106a EStG aF und die Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten gem § 34 Abs 9 EStG aF durch den Familienbonus Plus gem § 33 Abs 3a EStG, einen gänzlich neuen Absetzbetrag, ersetzt. Zur Zeit seiner Einführung betrug der Familienbonus…
Ist dieser Träger der Meinung, dass aufgrund der Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats ein Anspruch auf einen Unterschiedsbetrag nach Artikel 68 Absatz 2 der Grundverordnung bestehen könnte, so übermittelt er den Antrag unverzüglich dem zuständigen Träger des anderen Mitgliedstaats und informiert die betreffende Person; außerdem unterrichtet…
§ 53 FLAG 1967 lautet: § 53. (1) Staatsbürger von Vertragsparteien des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sind, soweit es sich aus dem genannten Übereinkommen ergibt, in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. RR. in der Beschwerdesache Dr. Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 20. August 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird wie mit Beschwerdevorentscheidung abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf, Wien, vom 07.03.2018, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 23.02.2018, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, zu Recht erkannt: Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. N.N. in der Beschwerdesache Vorname Nachname, Straße, PLZ Ort gegen den Bescheid des Finanzamtes XXX vom 14.08.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 03.04.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 31.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2015 zu Recht…