…aufrechterhalten werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beteiligte wusste oder hätte wissen müssen, dass die betreffenden Umsätze in einen Mehrwertsteuerbetrug eingebunden waren. Für die Einfuhrfälle III bis VI verneinte das BFG ein solches Wissen oder Kennenmüssen. Es lagen Rechnungen, Frachtpapiere und Übernahmebestätigungen vor;…
…habe, weshalb nicht von einem berechtigten Interesse der Partei ausgegangen werden könne. In der gegenständlichen Beschwerde brachte die BF ergänzend vor: Der Tatbestand "sonstwie erschlichen" setze nicht die Strafbarkeit eines Verhaltens voraus. Grundsätzlich sei das Wissen oder Kennenmüssen eines Geschäftsführers der Gesellschaft zwar grundsätzlich zuzurechnen…
…nach ausscheide, wenn der Gläubiger von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Kenntnis hatte. Das Kennenmüssen sei dieser Kenntnis gleichzuhalten. Andererseits hat die Antragstellerin in einer gegen den Haftungsbescheid einzubringenden Beschwerde von sich aus darzulegen, dass sie an der Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten kein Verschulden trifft, sie…
…zurückbehalten, die in der Folge unabhängig vom Unternehmensverkauf noch veräußert worden sind. Daraus ergibt sich, dass nunmehr haftungsrelevant die Umsatzsteuer 2011 und die Umsatzsteuer 02/2012 sind. Hinsichtlich der Frage des Kennen oder Kennenmüssens der Schulden ist die Judikatur und Literatur zu § 1409 ABGB heranziehbar…
…die Bf. übergegangen und auch nicht praktisch im selben Umfang weitergeführt worden. Weitere tatbestandsmäßige Voraussetzung für die Haftung gemäß § 14 BAO sei die Kenntnis bzw. das Kennenmüssen der Abgabenschuld durch die Haftungsschuldnerin. Diesbezüglich sei die Literatur und Judikatur zu § 1409 ABGB heranziehbar (Stoll, BAO-Kommentar…