…Arbeitsbildes eines Rauchfangkehrers, aber auch auf Grund der doch sehr unterschiedlichen Höhe der Schmutzzulage in den einzelnen Bundesländerkollektivverträgen (zwischen 8% - 20% des Grundlohnes) und in Anlehnung an die LStR 2002 Rz 11130 werden österreichweit einheitlich 8% des Grundlohnes für Kehrtage als angemessen erachtet. Im Zuge…
…hielt fest, dass von einer überwiegenden Verschmutzung nach den "gegenwärtigen Erfahrungswerten jedenfalls" an den sogenannten "Kehrtagen" auszugehen sei und forderte den Beschwerdeführer auf, diverse Unterlagen für die Jahre 2008 (obwohl nicht beschwerdegegenständlich) bis 2011 vorzulegen. Eine Reaktion des Beschwerdeführers auf diesen Vorhalt ist nicht aktenkundig…
…Arbeitsbildes eines Rauchfangkehrers, aber auch auf Grund der doch sehr unterschiedlichen Höhe der Schmutzzulage in den einzelnen Bundesländerkollektivverträgen (zwischen 8% - 20% des Grundlohnes) und in Anlehnung an die LStR 2002 Rz 11130 werden österreichweit einheitlich 8% des Grundlohnes für Kehrtage als angemessen erachtet. Im Zuge…
…Auch aus diesem Beitrag ergibt sich aber, was die "Häufigkeit" des Kehrens betrifft, nur, dass die Feuerpolizeiverordnung in Salzburg geändert worden ist und die Intervalle der Kehrungen reduziert werden konnten, weil auf Grund von Edelstahlkaminen etc. weniger Ruß anfalle (vgl. AS 171). e.) Nach dem…
…ob Heizungen gereinigt bzw Messungen gemacht worden seien. Festgehalten wurde, dass die Rauchfangkehrer "jedenfalls im Monat überwiegend mit Kehrtätigkeiten beschäftigt" wären und es keine längeren Anfahrtszeiten gäbe. Das Finanzamt hielt mit E-Mail vom 6. Mai 2013 fest, dass es "mit den übermittelten Unterlagen nicht…
…übermitteln. c) Weiters mögen die Arbeitsbedingungen der einzelnen Arbeitnehmer daraufhin untersucht und Feststellungen dazu getroffen werden, ob diese im Prüfungszeitraum allenfalls (an Kehrtagen) überwiegend einer Gefährdung oder besonderen Erschwernissen iSd § 68 Abs 5 EStG 1988 (siehe dazu Rz 28 im Erkenntnis des VwGH) ausgesetzt sind…
…und wurde eine solche auch nicht ausbezahlt. Dass auf Grund unterschiedlicher Kehrordnungen (oder sonstiger unterschiedlicher Arbeitsbedingungen) ein unterschiedlicher Verschmutzungsgrad besteht, kann nicht festgestellt werden. Zum einen ergibt sich aus der Kehrtätigkeit, wenn diese neben den Fängen auch die Feuerungsanlagen umfasst, keine unterschiedliche Art der Verschmutzung…
…Es seien die Kehrlisten vorgelegt worden, aus denen hervorgehe, dass im Betrieb der Bf. mindestens 5 Kehrungen täglich stattfinden. Berichte über sonstige Verschmutzungen, Gefahren und Erschwernisse seien ignoriert worden. Bei der Rechtfertigung der Lohnsteuerfreiheit der gewährten Zulagen gehe es nicht nur um die Verrußung sondern…
…11130 seitens des Bundesministeriums für Finanzen auch ausgeführt, dass in den Fällen, in welchen die sogenannten „Kehrtage" im Kalendermonat überwiegen, von einer überwiegenden Verschmutzung im Kalendermonat ausgegangen werden kann. Nach dem Inhalt der vorgelegten Akten sind Ermittlungen, ob die genannten Voraussetzungen für die einzelnen Arbeitnehmer…
…11130 seitens des Bundesministeriums für Finanzen auch ausgeführt, dass in den Fällen, in welchen die sogenannten „Kehrtage" im Kalendermonat überwiegen, von einer überwiegenden Verschmutzung im Kalendermonat ausgegangen werden kann. Nach dem Inhalt der vorgelegten Akten sind Ermittlungen, ob die genannten Voraussetzungen für die einzelnen Arbeitnehmer…
…Die Sachverhaltsfeststellungen hinsichtlich der Verschmutzung der Arbeitnehmer selbst sowie die Verschmutzung der Arbeitskleidung mit Ruß aufgrund der überwiegend ausgeübten Tätigkeiten als Rauchfangkehrer basieren auf den entsprechenden glaubhaften Parteivorbringen, den vorgelegten Auszügen aus den Kehrtagebüchern, denen die Art der Arbeiten sowie deren Häufigkeit entnommen werden konnten…