…dass ihm nicht nur aufgrund der Ortsunkundigkeit, sondern auch aufgrund der Kaufkraftdifferenz berufsbedingte Verpflegungsmehraufwendungen erwachsen seien. Betreffend seiner Aufenthalte in Deutschland wäre die „15-Tage-Regel“ anzuwenden, da der jeweilige Aufenthalt nicht durchgehend mindestens 5 Tage an diesem Ort gedauert hätte. Betreffend den USA-Aufenthalt…
…Lebenshaltungskosten liege hier nicht vor) sowie mit den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 1405 . Die Verwaltungsmeinung in derartigen Fällen ist , dass die Kaufkraftdifferenz nur dann zu Werbungskosten führen soll, wenn das Auslandstaggeld über dem 1,5fachen des Inlandstaggeldes (also EUR 26,40 x 1,5) liegt (keine…
…vom Beschwerdeführer geltend gemachten Aufwendungen grundsätzlich beruflich veranlasst. Folgende vom Beschwerdeführer geltend gemachten Kosten konnten jedoch nicht bzw nicht in der beantragen Höhe anerkannt werden: "Kaufkraftdifferenz" Ein Verpflegungsmehraufwand steht bei einem durchgehenden Einsatz am gleichen Ort bzw. im gleichen Gebiet nach einer Woche nicht mehr…
…Ausgehend von der Tatsache, dass sich die Verpflegungsmehraufwendungen im Falle einer Kaufkraftdifferenz (auch bei Kurzaufenthalten) an einem ausländischen Aufenthaltsort nicht vermeiden lassen und es sich anlässlich der Teilnahme an den beiden Symposien - unbestritten - um berufsbedingte Aufwendungen im Zusammenhang mit Reisen handelt, sind die Mehraufwendungen als…
…begründet: "Taggelder und Nächtigungsgelder konnten nur für die jeweils ersten 5 Tage einer Reise gewährt werden, da danach ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird. Im Fall der USA Reise kommen darüberhinaus Werbungskosten für Kaufkraftdifferenz zum Ansatz. Für Fahrten, die im Fahrtenbuch nicht erfasst sind…