…und umfangreich dargelegten Judikatur- und Literaturstellen kam die Bf. zur Schlussfolgerung, dass weder Genussrechte nach § 5 Abs. 1 Z 2 Kapitalverkehrsteuergesetz 1934 (KVG) noch eine Forderung nach § 5 Abs. 1 Z 3 KVG, die eine Beteiligung am Gewinn oder Liquidationserlös der Gesellschaft gewährt, vorliegen würden…
…12.2015 außer Kraft getreten, sodass das aufgeschobene Agio im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung nicht mehr der Steuerpflicht unterlag. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Kapitalverkehrssteuern wurde der vorliegende Sachverhalt (Kapitalerhöhung samt Agio) als einheitlicher Tatbestand dem § 2 Z 1 KVG…
…12.2015 außer Kraft getreten, sodass das aufgeschobene Agio im Zeitpunkt der Bewirkung der Leistung nicht mehr der Steuerpflicht unterlag. Im Rahmen der abgabenbehördlichen Prüfung in Zusammenhang mit den Kapitalverkehrssteuern wurde der vorliegende Sachverhalt (Kapitalerhöhung samt Agio) als einheitlicher Tatbestand dem § 2 Z 1 KVG…
…Frage der Beweiswürdigung. Sonstige Fragen auf der Ebene der einheitlichen und gesonderten Feststellung gemäß § 188 BAO oder davon abgeleiteter Fragen des Ertragssteuerrechtes oder sonstiger steuerlichen Rechtsgebiete (ehemals Kapitalverkehrssteuern und Anwendbarkeit von Befreiungen bzw. Grunderwerbsteuerfragen des Einlagejahres 2010/2011) waren nicht Gegenstand der Betriebsprüfung. Gemäß § 167…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Yvonne Primosch in den Beschwerdesachen des Bf , Str , Gde , vertreten durch die Dr. Achleitner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Schulgasse 1, 6845 Hohenems, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch HR Dr. Walter Blenk, vom 18. Dezember…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde des Bf., Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart vom 08.03.2016 betreffend Kapitalertragsteuer 2012, Kapitalertragsteuer 2013 und Kapitalertragsteuer 2014, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch STB, über die Beschwerde, datiert mit 29. Juni 2017, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 21. Juni 2017, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Einkommensteuer 2015, zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Günter Narat über die Beschwerde vom 10. August 2020 der Beschwerdeführerin ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Steuernummer: ***BF1StNr1***, vertreten durch den mit Zustellvollmacht ausgewiesenen Steuerberater Herrn MF, ***Bf1-Adr*** gegen die Bescheide des Finanzamtes Grieskirchen Wels…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Walpurga Schneider-Kolovratnik , Piaristengasse 18/6, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 30.4.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 24.03.2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Halbwachs Schmitt & Partner STB, Mariahilfer Straße 126/24, 1070 Wien, über die Beschwerde gegen den Bescheid des ***FA*** vom 12. März 2013, betreffend Körperschaftsteuer 2011 zu…
"Im Rahmen der Veranlagung 2018 wurden Verluste in Zusammenhang mit der Auflösung eines Edelmetallkontos (Silber, Gold, Platin, Palladium) geltend gemacht und der Ausgleich mit positiven Kapitaleinkünften begehrt. Die Verluste wurden als Verluste aus nicht verbrieften Derivaten eingeordnet und gleichzeitig die Europarechtswidrigkeit der Bestimmung des § 27a…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende V und die weiteren Senatsmitglieder R, BA und BK in der Beschwerdesache BF, Adr, vertreten durch STB, gegen die zu St.Nr. xxxx ergangenen Bescheide des Finanzamtes FA, vertreten durch AB, vom 24.05.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 24.5.2012 betreffend Abweisung von Anträgen auf Rückerstattung österreichischer Kapitalertragsteuer für die Jahre 2007 bis 2011 zu Recht erkannt: 1. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache Bf., W, über die Beschwerde vom 15.01.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 08.01.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
Bei ordnungsgemäß abgewickelten Geschäftsbeziehungen ist regelmäßig davon auszugehen, dass entsprechende Verträge, Leistungsnachweise, Abrechnungen oder sonstige Belege existieren und vorgelegt werden können. Das Ausbleiben der Vorlage von Unterlagen zu den angeblich erbrachten Leistungen spricht dafür, dass diese tatsächlich nicht oder jedenfalls nicht in der behaupteten Weise…
Mit Schreiben seines steuerlichen Vertreters vom 17.07.2019 (OZ 59) brachte der Beschwerdeführer vor, seitens der Finanzverwaltung werde das von der ***X-GmbH-neu*** zu einem Vorprüfungszeitpunkt gewährte Darlehen an die ***Z-GmbH*** mit Zuflussdatum 03.09.2013 als verdeckte Gewinnausschüttung an den Beschwerdeführer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache S.K. (Bf.), vertreten durch die Theiss Puchinger Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1040 Wien, Wohllebengasse 16/6 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 10.12.2013 betreffend fünf…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***RA***, über die Beschwerde vom 21. Jänner 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Dezember 2020 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** über die Festsetzung von Kapitalertragsteuern…
Die Feststellungen, wonach Herr ***Ges.-GF-Zuname*** als tatsächlicher Gesellschafter selbst und - insbesondere nicht der Bf. als wirtschaftlicher Eigentümer - über seinen Anteil an der ***Ges*** frei disponieren konnte, gründet sich auf nachfolgende Überlegungen: Im gesamten Verfahren sind zunächst keine anderslautenden Beweisergebnisse hervorgekommen. Die belangte Behörde…