…und jede andere Leistung aus dem Gesellschaftsvermögen an die Gesellschafter verboten ist. Ein Verstoß gegen diese Kapitalerhaltungsvorschrift bewirkt einen Rückforderungsanspruch der Gesellschaft. Der Entzug des Geldbetrages von € 300.000,00 beeinträchtigte zweifelsfrei den Befriedigungsfonds der Gläubiger der Schuldnerin." 5. Mit Beschluss des LG ***1***…
…Vermögen mit Beschluss des LG ***1*** vom x.2014 zu GZ ***GZ_2*** das Konkursverfahren eröffnet und die Gesellschaft infolge der Eröffnung des Konkurses aufgelöst. Aus Sicht des Insolvenzverwalters der ***4*** GmbH stellten diese oben genannten Transaktionen wegen Verstoßes gegen Kapitalerhaltungsvorschriften eine verbotene Einlagenrückgewähr dar (…
…die Gesellschafter der ***X GmbH*** überein, dass der ***Bf*** für ihre Zustimmung zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages über die stille Gesellschaft und unter Einhaltung der Kapitalerhaltungsvorschriften ein Abfindungsanspruch zusteht. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung der Gewinnzuweisungen ab dem Kalenderjahr 2017, wird der ***Bf*** vom Kaufpreis ein…
…die Zahlungen auf das Privatkonto des Herrn ***4*** zu leisten. Außerdem habe der Bf. mit der Zahlung des Stammkapitals für die ***5*** offenkundig gegen die gesellschaftsrechtlichen Kapitalerhaltungsvorschriften verstoßen. Der Bf. habe nicht den Nachweis erbracht, dass ihm die Erfüllung seiner abgabenrechtlichen Verpflichtung unmöglich gewesen sei…
…um Insolvenzen in Österreich zu verhindern, die weitreichende persönliche Haftungen der Geschäftsführung zur Folge hätten haben können. Zudem wären zwingende Kapitalerhaltungsvorschriften verletzt worden. Einerseits potentielle insolvenzrechtliche Haftungen mit aller Macht vermeiden zu wollen, gleichzeitig aber anfechtungs-, gesellschafts- und steuerrechtliche Ansprüche und Haftungen wissentlich und willentlich…
…und sprach den Bf. schuldig, der klagenden Partei den Betrag von € 1 Mio. (samt Zinsen) zu bezahlen. Rechtlich führt das OLG in seiner Entscheidung zunächst aus: „Die Kapitalerhaltungsvorschriften der §§ 82, 83 GmbHG sollen jede unmittelbare oder mittelbare Leistung an Gesellschafter erfassen, der keine gleichwertige…
…Mieteinnahmen einer Ertragsimmobilie der KG dürften nicht an die den Anteilserwerb finanzierende Bank abgetreten werden. Jede Verfügung des einzelnen Kommanditisten über Gesellschaftsvermögen wäre eine verbotene Einlagenrückgewähr und als Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften gesellschaftsrechtlich unzulässig und damit nichtig (OGH 29.5.2008, 2 Ob 225/07p)…
…Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung bzw ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegt. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung bzw ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegt. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind…
…Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung bzw ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegt. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung bzw ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegt. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind…
…Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich hält das Geschäft nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass ein Fall von verdeckter Gewinnausschüttung bzw ein Verstoß gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegt. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…
…keinerlei Rechtsgrund. Auch einem Drittvergleich halten die Geschäfte nicht stand, weshalb das BFG davon ausgeht, dass Fälle von verdeckter Gewinnausschüttung bzw Verstöße gegen die Kapitalerhaltungsvorschriften des § 82 GmbH-Gesetz vorliegen. Leistungen an Nichtgesellschafter sind dem Gesellschafter dann zuzurechnen, wenn sie von ihm veranlasst sind, also…