…die Schlussbesprechung festgestellt, dass nach Auffassung des BMF ab 1. Jänner 2008 für Zinserträge aus Investmentfonds aus festverzinslichen inländischen Wertpapieren iZm dem Forstbetrieb keine Kapitalertragsteuer abgeführt und eine KESt-Befreiungserklärung nicht zulässig sei. Für diese Zinseinkünfte sei daher eine Kapitalertragssteuerpflicht gegeben. Im 1. Halbjahr 2010…
…Marken- und Musterschutzrechte Dass die Bildmarke „T“ bereits 2006 verwendet wurde, geht aus der KESt-Befreiungserklärung vom 6.7.2006 hervor. Die T GmbH beauftragte ihre steuerliche Vertreterin 2012 mit der Bewertung der gegenständlichen Marke (Markenbewertung vom 20.4.2012), welche dem Betriebsprüfer vorgelegt wurde…
…Marken- und Musterschutzrechte Dass die Bildmarke „T“ bereits 2006 verwendet wurde, geht aus der KESt-Befreiungserklärung vom 6.7.2006 hervor. Die T GmbH beauftragte ihre steuerliche Vertreterin 2012 mit der Bewertung der gegenständlichen Marke (Markenbewertung vom 20.4.2012), welche dem Betriebsprüfer vorgelegt wurde…
…95 aufgenommen worden. Darin seien unter Anderem ausschüttungsgleiche Erträge der Fonds R 311 und R 315 enthalten. Aufgrund der KESt-Befreiungserklärung der A-AG habe es für diese beiden Fonds Ausschüttungen in Höhe der KESt gegeben. Diese Ausschüttungen seien ertragswirksam gebucht worden. Da somit ein…
… 21 Abs. 2 Z 3 KStG 1988 die Stellung einer öffentlich-rechtlichen Unterstützungseinrichtung zukomme. Das Finanzamt habe für die Jahre 2008 und 2009 KESt-Befreiungserklärungen ausgestellt. Es liege keine vorwerfbare Fahrlässigkeit an der Nichtentrichtung von Kapitalertragsteuern vor, sodass von der Festsetzung eines Säumniszuschlages Abstand zu…
…Aktenbestandteile: | 9 | 02.02.2006 - Antrag auf Unbedenklichkeitsbescheinigung; ausgenommen von der Akteneinsicht mangels abgabenrechtlichen Interesses gem. § 90 BAO. | 10 | 07.08.2006 - KESt-Befreiungserklärung; ausgenommen von der Akteneinsicht mangels abgabenrechtlichen Interesses gem. § 90 BAO. | 11 | 11.04.2008 - Liste…
…Rechtsfrage. Marken- und Musterschutzrechte Dass die Bildmarke "T" bereits 2006 verwendet wurde, geht aus der KESt-Befreiungserklärung vom 6.7.2006 hervor. Die Beschwerdeführerin beauftragte ihre steuerliche Vertreterin 2012 mit der Bewertung der gegenständlichen Marke (Markenbewertung vom 20.4.2012), welche dem Betriebsprüfer vorgelegt wurde…
…5.3.12, RV/0757-L/10 kann die KESt bei unrichtiger Befreiungserklärung gemäß § 94 Z 5 dem Empfänger vorgeschrieben werden. Auch bei Direktvorschreibungist das FA des Abzugsverpflichteten zuständig (VwGH 27.2.14, 2010/15/0087). IRd Verjährung folgt die KESt der ESt, deren Erhebungsform…
…dass die von der Beschwerdeführerin am 19. April 2004 bei der Bank_A zu den Konten-/Depot-Nr_1+2 abgegebene Befreiungserklärung iSd § 94 EStG 1988 unwirksam sei und die bisher von der Kapitalertragsteuer freigestellten Kapitaleinkünfte der Jahre 2004 bis 2006 mit Kapitalertragsteuer nachzubelasten seien…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Die angefochtenen KEST-Bescheide v.02.02.2015 werden aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.…
…haben. Die zeitgleiche Festsetzung von ersten Säumniszuschlägen und der Kapitalertragsteuer selbst ist daher denkunmöglich. 2.2.4. Mangels KESt-Bescheid keine Säumniszuschläge Weiters ist anzuführen, dass aufgrund des Vorliegens eines Nichtbescheides im Bereich der Festsetzung der Kapitalertragsteuer die Verhängung von ersten Säumniszuschlägen unmöglich ist, da…
…Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer für Zinsen des Jahres 2016 vom 6.7.2017 wurde die Rückerstattung von einbehaltener Kapitalertragsteuer in Höhe von 6.178,62 € beantragt. Folgende Aufstellung wurde angefügt: | Jahr 2016 | | | Kreditinstitut | Zinsen | KESt | A…
…vom 13. Dezember 2006 betreffend die Feststellungen, dass die abgegebene Befreiungserklärung gemäß § 94 EStG 1988 unwirksam ist und dass die bisher von der Kapitalertragsteuer freigestellten Kapitaleinkünfte der Jahre 2004 bis 2006 mit Kapitalertragsteuer nachzubelasten sind, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen: Die Beschwerde wird als…
…Aufgrund der o.a. Betriebsprüfung (2010 - 2012) wurde in der Beschwerdevorentscheidung auf Basis des Ausschüttungsbeschlusses vom 7.9.2011 die aus der gänzlichen Auflösung der beschwerdegegenständlichen Kapitalrücklage iHv € 1.041.176,08 resultierende KESt ***2*** als Empfänger der Kapitalerträge iSd § 95 Abs.1 EStG…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…wird. "1. Mitteilung des Vorliegens eines Nichtbescheides Bei den oben angeführten Bescheiden über die Festsetzung von dritten Säumniszuschlägen (Anmerkung: Dem BFG wurde dazu verfahrensgegenständlich nur ein Bescheid hinsichtlich Festsetzung eines dritten Säumniszuschlages zur Kest 1-3/2013 vorgelegt) liegt unseres Erachtens ein Nichtbescheid vor, da…
…des Zufließens (§ 19) anteiliger Kapitalerträge anläßlich der Veräußerung des Wertpapiers oder des Wertpapierkupons. Die Meldung des Eintritts von Umständen, die die Abzugspflicht beenden oder begründen (insbesondere Befreiungserklärung oder Widerrufserklärung), die Zustellung eines Bescheides im Sinne des § 94 Z 5 letzter Satz, die Entnahme aus dem…
…KEST) | € -4,856.531,64 | € -5,300.612,14 | € -6,415.735,58 | 7 | Festgesetzte Körperschaftsteuer | € -66.884,16 | € -266.247,64 | € -2.359.746,08 | 8 | Geleistete Vorauszahlungen…
…wenn es um die Begründung einer Steuerpflicht zu Gunsten des Fiskus geht. § 94 Z 6 lit c EStG: Der Abzugsverpflichtete hat keine KESt abzuziehen: Bei folgenden Einkünften beschränkt Körperschaftsteuerpflichtiger im Sinne des § 1 Abs 3 Z 2 und 3 des KStG: Einkünfte…. die einer…