…EStG" ergangen ist und daher wohl eine DurchführungsVO zum gesamten § 17 EStG ist, während etwa die Gastgewerbepauschalierungsverordnung, die Verordnung für Lebensmitteleinzel- oder Gemischtwarenhändler, die Verordnung für Drogisten, die Verordnung für Handelsvertreter und die Künstler und Schriftsteller alle zu "§ 17 Abs. 4 und 5" EStG ergangen…
…310, Heft 5, und die dazu erfolgten Ausführungen. In dem genannten Artikel erachtet der Autor die in § 37 Abs. 9 EStG 1988 vorgenommene Einschränkung der Begünstigung auf Künstler und Schriftsteller für verfassungsrechtlich bedenklich. Die Beurteilung der Frage, ob die genannte Bestimmung gegen das Bundes-Verfassungsgesetz…
…Wird ein derartiger Antrag gestellt, sind die betreffenden Verfahren wiederaufzunehmen." Künstler und Schriftsteller können ihre künstlerischen oder schriftstellerischen Einkünfte auf drei Jahre verteilt versteuern, und zwar verteilt auf das Jahr, in dem Einkünfte angefallen sind, und auf die zwei Jahre davor (Gewinnrücktrag) (vgl Doralt, EStG10…
…von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Künstlern und Schriftstellern (Künstler/Schriftsteller-Pauschalierungsverordnung) lautet auszugsweise wie folgt: "§ 1. Bei einer selbständigen künstlerischen Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 des Umsatzsteuergesetzes 1994 oder einer schriftstellerischen Tätigkeit können im Rahmen 1…
…darin angeführt worden. in der Rz 313g seien neben der Basispauschalierung nur bestimmte Pauschalierungsregelungen angeführt z.B. Gastgewerbe-, Handelsvertreter- und Künstler/Schriftstellerpauschalierung. Viel bedeutender seien jedoch die gesetzlichen Grundlagen: Die in § 17 Abs. 1 EStG 1988 geregelte Basispauschalierung verweise auf die Umsätze iSd § 125 Abs…
…und technisches Personal, Tontechniker, Begleittross einer Popgruppe). Nicht unter Art 17 Abs 1 fallen auch alle Tätigkeiten, die nicht in der Darstellung vor Publikum, sondern in der Herstellung eines Werkes (zB Maler, Komponist, Schrifsteller usw.) oder nur in unterstützender tontechnischer Leistung bestehen. Keine Künstler im…
…dass unter Künstlern in Art 17 nur Personen zu verstehen sind, die in der Öffentlichkeit und damit vor Publikum im Quellenstaat auftreten. Nicht vor Publikum auftretende Künstler (sog werkherstellende oder werkschaffende Künstler) wie etwa Maler, Bildhauer, Restauratoren, Fotografen, Modeschöpfer, Designer, Architekten, Schriftsteller, Regisseure und Komponisten…
…Bildhauer, Schriftsteller oder Komponisten …" keine Einkünfte iSd Art. 17 erzielen würden (Lang, Einführung in das Recht der Doppelbesteuerungsabkommen², Linde Verlag, Rz 381). Vortragende und auftretende Künstler würden demnach für eine im Quellenstaat persönlich ausgeübte Tätigkeit dort einer Quellenbesteuerung unterliegen, wobei die Einkünfte aus künstlerischer…
…zustande kamen, ist nach Pensionierung nicht mehr am Kunstmarkt vertreten. Neue Galerien mit jungen Galeristen suchen sich durchwegs junge Künstler und ist es schwierig dort Fuß zu fassen. Bei der After/Before—Show im Jahr 2006, wo Herr P der Kurator der Ausstellung war, wurde…
…Pölten (zu ***GZ Verlassenschaftsverfahren*** des BG Purkersdorf) vom 7.11.2016. Dass ***Bf-EG*** ein prominenter Künstler war, ist allgemein bekannt und auch zahlreichen Online-Medien zu entnehmen (z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/***Bf-EG***). Die Feststellungen zu den Kosten i.Z.m…
…verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen, wobei es gleichgültig sei, an wen die Vergütungen für die gesamte Tätigkeit geleistet würden. Der Abzugsteuer unterliege der volle Betrag der Einnahmen oder der Gewinnanteile des Künstlers und der Mitwirkenden an…
…07, betreffend einen nebenberuflichen Schriftsteller, der innerhalb von zwei Jahren zwei Bücher über einen Verlag publizierte und vermarktete; UFS 1.10.2010, RV/0484-F/08, betreffend einen nebenberuflich bildenden Künstler; UFS 7.12.2012, RV/0357-F/11, betreffend einen nebenberuflich tätigen Schriftsteller, der…
…verwertet werden. § 99 Abs 1 EStG in der im Beschwerdefall maßgeblichen Fassung (BGBl I 2003/80) lautete auszugsweise: "(1) Die Einkommensteuer beschränkt Steuerpflichtiger wird durch Steuerabzug erhoben (Abzugsteuer): 1. Bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler…
…darstellender Künstler, Vortragende und Freiberufler mit auswärtiger Betriebsstätte (Kanzlei, Praxis, etc.). < Berufsbildern, deren Mittelpunkt in einem Arbeitszimmer liegt. Die Tätigkeit wird entweder ausschließlich oder zu einem nicht unwesentlichen Teil im Arbeitszimmer ausgeübt. z.B.: Gutachter, Schriftsteller, Maler, Heimarbeiter, Teleworker, Komponisten und neuerdings auch Opernsänger…
…Es ist daher hinsichtlich der Lohnsteuer von einer schuldhaften Pflichtverletzung des Beschwerdeführers auszugehen. Betreffend Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige gilt Folgendes: Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler…
…Es ist daher hinsichtlich der Lohnsteuer von einer schuldhaften Pflichtverletzung der Beschwerdeführerin auszugehen. Betreffend Einkommensteuer für beschränkt Steuerpflichtige gilt Folgendes: Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 wird bei Einkünften aus im Inland ausgeübter oder verwerteter selbständiger Tätigkeit als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler…
…nach Mutterschutzgesetz (MSchG)." 1 Bestätigung des Herrn D--Vater an die Kasse (Kundenzentrum Kinderbetreuungsgeld) vom 26. April 2015: "Hiermit bestätige ich offiziell, dass ich in Ungarn als freiberufliche Künstler (Schriftsteller, Journalist) arbeite. Einkomme aus nicht freiberufliche Tätigkeit habe ich weder in Ungarn noch in Österreich…
…von einer Körperschaft abgerechnet werde, die unter dem Einfluss dieser Person stehe und über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfüge. Höchstpersönliche Tätigkeiten seien nur solche als Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler und Vortragender. Die Erläuternden Bemerkungen führten dazu aus, dass entsprechend der bisherigen…
…von Gesellschaften (und wohl auch Vereinen) seien Einkünfte aus höchstpersönlichen Tätigkeiten demjenigen zuzurechnen, der sie tatsächlich erbringe. Unter höchstpersönlichen Tätigkeiten seien zB Schriftsteller, Vortragende, Sportler, Künstler, Aufsichtsräte, Stiftungsvorstände zu verstehe, jedoch nicht die Tätigkeit eines Mechatronikers. Daher seien die Einkünfte dem Verein und nicht O…
…die unter dem Einfluss dieser Person steht und über keinen eigenständigen, sich von dieser Tätigkeit abhebenden Betrieb verfügt. Höchstpersönliche Tätigkeiten sind nur solche als Künstler, Schriftsteller, Wissenschaftler, Sportler und Vortragender. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2015 (BGBl I 163/2015 vom 28.12.2015) wurde eine explizite…