…eröffnen werde. Die Einkunftsquelle sei damit insgesamt noch ungewiss. Die nachträglich geltend gemachten Kosten für die Kündigungsanfechtungsklage würden mangels Nachweises nicht berücksichtigt. Mit Schriftsatz vom 14. September 2011 wurde durch den damals für das Veranlagungsjahr 2010 ausgewiesenen Vertreter das Rechtsmittel der Beschwerde eingebracht. Im Wesentlichen…
…Beschwerdeführerin, ist ***Beruf*** und war bei der ***Dienstgeber*** beschäftigt. Nach einem gewonnenen Kündigungsanfechtungsverfahren beim ASG-Wien (Verfahren ***GZxx*** mit Urteil vom ***Tagpp***.2015 sowie des gewonnenen Verfahrens über die Gehaltsnachzahlungen (ASG-Verfahren ***GZyy***, Urteil vom ***Tagyy***2017) wurde der Beschwerdeführerin eine Nachzahlung ihrer Gehälter vom…
…sei in der Tat außergewöhnlich. Die Entgelt-Nachzahlungen im Jahre 2019 als Folge der erfolgreichen Kündigungsanfechtung - der Hauptgrund für die Rückzahlung-Anforderungen des AMS und der WGKK führten zu einer weit höheren Steuerbelastung im Jahr 2019 als wenn sie unter normalen Umstände mit den für…
…sind € 9.633 brutto). III. Weiters erhält der Arbeitnehmer eine freiwillige Abfertigung in Höhe von brutto € 55.057,97 gewidmet als Abfindungszahlung gemäß § 67 Abs 8 lit a EStG für den Verzicht auf die Kündigungsanfechtung. Diese Abfindungszahlung kommt mit der Endabrechnung zur Auszahlung…
…andererseits wurde bei der Berechnung der Einkommensteuer nicht berücksichtigt, dass mir aufgrund des gewonnenen Kündigungsanfechtungsverfahren beim ASG-Wien (Verfahren ***XX*** mit Urteil vom ***xx***.2015 sowie des Verfahrens über die Gehaltsnachzahlungen (ASG-Verfahren ***YY***, Urteil vom ***yy***.2017) eine Nachzahlung meiner Gehälter für 2014 in…
…da es sich um eine Vergleichsumme handle. Auch sei das Verfahren auf Zustimmung zur Kündigung gemäß § 8f VKG darüber hinaus analog zu einem Kündigungsanfechtungsverfahren zu sehen. Der höchstgerichtlichen Judikatur folgend besteht der Zweck der Bestimmung des § 67 Abs 8a EStG 1988 darin, bestimmten sonstigen Bezügen…
…im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2020 den Betrag der laufenden Einkünfte von ihrem ehemaligen Arbeitgeber DG1 um € 4.467,60 herabzusetzen. "Ich bin mit Juli 2020 ausgeschieden und habe - um auf eine Kündigungsanfechtungsklage zu verzichten - eine Vergleichszahlung in Höhe von € 4.467,60 erhalten…
…Mai 2015 – i.H.v. 236.282,24 € festgesetzt wurden, da die „Vergleichszahlung“ keine Zahlung gewesen sei, die als Gegenleistung für die Zurücknahme einer „bereits gerichtsanhängigen Kündigungsanfechtungsklage“ geleistet worden sei. Der Bf. brachte gegen den Aufhebungsbescheid gem. § 299 BAO und den Einkommensteuerbescheid jeweils vom…
…und kann daher auch schlüssig zustande kommen (vgl OGH 9.11.06, 2 Ob 83/06d mwN). Nach LStR 1103 sind auch Zahlungen iZm einer Kündigungsanfechtungsklage als Vergleichssumme zu versteuern (wohl nur dann zutr, wenn eine Zuordnung der Zahlung nicht mögl ist, s Rz 28)…
…weshalb das Finanzamt dessen Zurückweisung gemäß § 260 BAO beantrage. Da es sich bei den Zahlungen der B GmbH um eine im Jahr 2013 in Folge einer gerichtlichen Kündigungsanfechtung zugeflossene Kündigungsentschädigung gehandelt habe, werde in eventu die Abweisung der Beschwerde beantragt. Über die Beschwerde wurde erwogen…
… 67 Abs 8 lit a EStG können nur Zahlungen behandelt werden, die als Gegenleistung für die Zurücknahme einer bereits gerichtsanhängigen Kündigungsanfechtungsklage geleistet werden, nicht jedoch Zahlungen iZm weiteren beendigungskausalen Ansprüchen (die insbesondere nicht strittig waren). (Siehe in diesem Zusammenhang auch RZ 1104b der LStRl und…
…Teil der Zahlung um eine Nachzahlung im Sinne des § 67 Abs. 8 lit. c EStG 1988 handle. Bei Zahlungen, die im Zusammenhang mit einer Kündigungsanfechtungsklage erfolgten, handle es sich grundsätzlich um Vergleichszahlungen iSd § 67 Abs. 8 lit. a EStG 1988, allerdings treffe dies nicht zu…