…Einbindung der elektrischen Schutzmaßnahmen für diese Maschine. Diese Arbeiten wurden ohne Zweifel zum geschäftlichen Vorteil der Bf. vorgenommen und stellen nicht bloße Erhaltungsmaßnahmen der Bf. dar. Sie münden daher in ein körperliches Wirtschaftsgut und sind prämienbegünstigt. Für folgende Wirtschaftsgüter steht demnach eine Investitionszuwachsprämie zu: Rechnung…
…Verfliesung sowie - für den Fall der Neuherstellung des Fitnessraumes - die Parkettverlegung im Fitnessraum hat die belangte Behörde jedoch nicht dargelegt, es liege Erhaltungsaufwand vor. Sie hat ihre Entscheidung hinsichtlich dieser Aufwendungen darauf gestützt, dass es sich um "Gebäudeinvestitionen" handle, und in diesem Zusammenhang auf das…
…vermietete an seine GmbH ein Gebäude, in dem größere Reparaturen getätigt wurden. Die Betriebsprüfung weist vergleichsweise darauf hin, dass alle Rechtsgeschäfte zwischen dem Liegenschaftseigentümer (Bf.) und der Mieterin (GmbH, bei der der Bf. einziger Gesellschafter und zusätzlich einziger Geschäftsführer ist), den Charakter von "In - sich…
…zur Wiederaufnahme führen, zutreffend ist: Die belangte Behörde ist aber auch auf die Frage eingegangen, ob die dem Finanzamt erst nachträglich in einer für die Bemessung der Prämie tauglichen Weise zur Kenntnis gebrachten Mieterinvestitionen als neu hervorgekommene Tatsache im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Zusammenhang, sind sie zur Gänze entweder als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben zu berücksichtigen; eine Aufteilung hat zu unterbleiben. Bei einem Rumpfwirtschaftsjahr oder bei Wegfall einer Voraussetzung der lit. a ist für jeden Monat ein Zwölftel des maßgebenden Pauschalbetrages anzusetzen…
…€ 29.013,48) waren daher um den für die Mieterinvestitionen (Tz. 5) angesetzten Betrag von € 24.288,00 zu kürzen. Damit ergeben sich im Jahr 2014 Einkünfte gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 in Höhe von insgesamt € 6.486,12.…
…ein vorzeitiges Ausscheiden des Wirtschaftsgutes ist ein (mögliches) Indiz gegen eine derartige Zweckbestimmung (VwGH 24.3.2015, 2013/15/0058). In VwGH 23.2.2017, Ro 2015/15/0036, wurde etwa wie folgt ausgeführt: "§ 108e Abs. 1 EStG 1988 normiert als Voraussetzung für die Investitionszuwachsprämie…
…deutlich höher ausgefallen sei. Aus der Vermietung der Liegenschaft StraßePersonalhaus sei weder für Herrn **VornameX** **NachnameA** ein steuerlicher Vorteil noch bei der Bf. eine Vermögensminderung erkennbar. Die Mieterinvestitionen abzüglich der Zuschüsse in Höhe von 131.018,78 EURO würden auf 10 Jahre verteilt und seien…
…Berichterstatter für erforderlich hält. Der Bf. erhob mit Schriftsatz vom 22. Juni 2011 Berufung (nunmehr: Beschwerde) gegen den Bescheid vom 25. Mai 2011. In diesem Schriftsatz beantragte der Bf. ua., die Begründung der Beschwerde bis zum 31. Juli 2011 nachreichen zu können, weil er ein…
…für Mieterinvestitionen in den Jahren 2005 bis 2007 von jeweils € 17.898,78 als Aufwand zu berücksichtigen sind (TZ 3 BP Bericht). Das Bundesfinanzgericht geht im vorliegenden Fall von folgendem entscheidungswesentlichen Sachverhalt aus: Die Firma H GmbH & Co KG hat seit 1990 das Gebäude…
…lautet: „Abs. 2 gilt nicht für Betätigungen im Zusammenhang mit der entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Das Vorliegen einer Absicht im Sinn des § 1 Abs. 1 ist in diesem Fall nach dem Verhältnis des Zeitraumes, innerhalb dessen ein Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuß geplant ist, zum üblichen Kalkulationszeitraum…
…Ein derartiges Gutachten liegt gegenständlich nicht vor. Es ist demnach von einem AfA-Satz von 1,5% auszugehen. Für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, kann eine beschleunigte Afa geltend gemacht werden. Im Jahr, in dem die AfA erstmalig…
…Vertreters des Bf (Vorhaltsbeantwortung vom 08.10.2011) habe sich das Gebäude in einem guten Zustand befunden. Es habe keine substanziellen Mängel oder aufgeschobenen Sanierungsaufwand gegeben. Der Umbau habe dazu gedient, die Ordination zu erweitern und auch für andere Ärzte oder Physiotherapeuten Räumlichkeiten zu schaffen…
…zu aktivieren sei. Dies sei einerseits mit dem Bauzustand des Gebäudes im Erwerbszeitpunkt, das in wirtschaftlicher Hinsicht als Abbruchobjekt zu bezeichnen sei, zu begründen. Zudem lasse sich aus zeitnahen und vergleichbaren Liegenschaftstransaktionen in derselben Katastralgemeinde ein durchschnittlicher Vergleichspreis für Grund und Boden ableiten, der über…
…Fremden ein derartiges, wie der Bf selbst einräumen musste, auf dem freien Mietenmarkt nicht zu verwertendes Gebäude für einen künftigen Mieter ohne jede vertragliche Absicherung beider Vertragspartner errichtet worden wäre. Das Absehen von jeglicher schriftlichen Fixierung der beiderseitigen Rechte und Pflichten, sei es zB in…
…die Investitionen kein klarer und überwiegender Vorteil erwuchs und sie daher auch nach den Bestimmungen des ABGB keinen Ersatzanspruch für die Mieterinvestitionen leisten müssen. Fremdüblich wäre, war laut den Vermietern doch bereits zu Beginn des Mietverhältnisses bewusst, dass Arbeiten in erheblichem Umfang notwendig sein würden…
…der Gebäude beträgt die Absetzung für Abnutzung ohne Nachweis der Nutzungsdauer - bis zu 3 %, soweit diese unmittelbar der Betriebsausübung eines Land- und Forstwirtes oder Gewerbetreibenden dienen und bis zu 2,5 % oder 2 %, soweit diese den in der Folge genannten Zwecken dienen; dient ein Gebäude…
…00 (Mietvertrag von Bf.), in weiterer Folge auf € 300,00 gesenkt worden wäre, sei durch nichts beleg- bzw. begründbar. Sollten tatsächlich Investitionen getätigt worden sein, wäre dies im Gegenteil ein Anlass für eine Erhöhung der Miete gewesen. Es sei ja nicht einmal die laut…
…begründet daher kein Mietverhältnis, ebensowenig die Bemessung des Benützungsentgelts nach den gesetzlichen Regelungen der Zinsbildung oder die Bezeichnung des Entgelts als Miete (für alles Doralt, aaO, Tz 244 und die dort verwiesene Rechtsprechung des VwGH). Wird ein Gebäude ausschließlich von Miteigentümern bewohnt, dann besteht keine…
…Vermietung und Verpachtung für das Jahr 1999 keine Änderungen vorzunehmen. Für die zweite Beteiligte Frau EJ ergibt sich laut VwGH, aaO (Zitat): "Soweit die belangte Behörde hingegen davon ausgegangen ist, dass auch EJ ein Vorteil in Höhe der Hälfte des Wertes der Mieterinvestition zugekommen ist…