…21 AVG). Gemäß § 11 Abs 1 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden…
…Abs. 3 dieses Übereinkommens steht es jedem Vertragsstaat frei, einer Person im Gebiet eines anderen Vertragsstaats Schriftstücke durch die Post unmittelbar zuzustellen. Die internationale Übung lässt die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland grundsätzlich zu (VwGH 23.10.2002, 2001/16/0341, 0342…
…Tag der Zustellung." § 11 Zustellgesetz normiert: "(1) Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden…
…die Zustellung unverhältnismäßige Schwierigkeiten aufwerfen würde. Nach dieser Bestimmung kann die zuständige Abgabenbehörde einer Person im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats jedes Dokument per Einschreiben direkt zustellen. Nach hA lässt die internationale Übung die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke auf dem Postweg im Ausland grundsätzlich zu (Ritz, BAO6…
…Zustellgesetz (ZustG) Folgendes: "§ 11. (1) Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen." Aus …
…vorzunehmen. Nach hA lässt die internationale Übung die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke auf dem Postwege im Ausland grundsätzlich zu (s. Stoll, BAO Kommentar, 6. Aufl, S. 1314, und die dort zit. Judikatur). Die Zustellung von Schriftstücken per Post in die Niederlande entspricht der internationalen Übung (vgl…
…vollstrecken.“ Gemäß § 11 Abs. 1 Zustellgesetz sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen.…
…ersuchten Staat beizufügen (ebenso BFG, RV/7200074/2021, 21.06.2022). Ergänzend wird angemerkt, dass schon geraume Zeit eine internationale Übung für die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke in Italien auf dem Postweg bestand (VwGH 23.10.2002, 2001/16/0341, 0342). Bereits nach der bilateralen Zustellungsamtshilfe…
…zugekommen ist. § 11 Abs. 1 Zustellgesetz Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. …
…vorzunehmen. Gemäß § 11 Abs. 1 ZustG sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen.…
…Strafverfügung zu vollstrecken." § 11 Zustellgesetz normiert: "(1) Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden…
…zugekommen ist. Gemäß § 11 Abs 1 ZustG sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden…
…weshalb eine Zustellung von behördlichen Schriftstücken auch aufgrund internationaler Übung in Form eines eingeschriebenen Briefes nicht zulässig gewesen sei. Überdies sei eine Steuerpflicht des BF in Österreich mangels eines Tatbestandes des österreichischen EStG nicht gegeben. Die belangte Behörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 17…
…Verhandlung beantragt hat." § 11 Zustellgesetz normiert: "(1) Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden…
…1 des § 11 Zustellgesetz lautet wie folgt: "(1) Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen…
…wurde. Gemäß § 11 Abs. 1 ZustG sind Zustellungen im Ausland nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen.…
…ersuchten Staat beizufügen (ebenso BFG, RV/7200074/2021, 21.06.2022). Ergänzend wird angemerkt, dass schon geraume Zeit eine internationale Übung für die Zustellung abgabenbehördlicher Schriftstücke in Italien auf dem Postweg bestand (VwGH 23.10.2002, 2001/16/0341, 0342). Bereits nach der bilateralen Zustellungsamtshilfe…
…11 Zustellgesetz, (ZustG), normiert: "(1) Zustellungen im Ausland sind nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen." Artikel…
…10/2004 ab 1.3.2004) Bei nach internationaler Übung durch Zustellorgane im Ausland vorgenommenen Zustellungen wird deren Bewirkung innerhalb eines entsprechend längerer Zeitraums -innerhalb von etwa 5 Tagen - angenommen. Festgestellter Sachverhalt und Parteienvorbringen: Der Bf hat die Rechtsmittel und Eingaben (Vorhaltsbeantwortungen) im eigenen Namen…
…nach den bestehenden internationalen Vereinbarungen oder allenfalls auf dem Weg, den die Gesetze oder sonstigen Rechtsvorschriften des Staates, in dem zugestellt werden soll, oder die internationale Übung zulassen, erforderlichenfalls unter Mitwirkung der österreichischen Vertretungsbehörden, vorzunehmen. (2) Zur Vornahme von Zustellungen an Ausländer oder internationale Organisationen…