…die Erteilung einer Auskunft zu beantragen. Das Vorliegen einer besonderen Beziehung zur Interessensphäre des Auskunftwerbers sei nicht erforderlich. Der Auskunftswerber müsse also weder ein besonderes rechtliches Interesse an der Erteilung einer Auskunft geltend machen noch einen Grund für die Stellung des Auskunftsbegehrens anführen. Das Auskunftsrecht…
…die Erteilung einer Auskunft zu beantragen. Das Vorliegen einer besonderen Beziehung zur Interessensphäre des Auskunftwerbers sei nicht erforderlich. Der Auskunftswerber müsse also weder ein besonderes rechtliches Interesse an der Erteilung einer Auskunft geltend machen noch einen Grund für die Stellung des Auskunftsbegehrens anführen. Das Auskunftsrecht…
…Der VwGH 20.2.1997, 95/15/0079, stellt darauf ab, ob die Gründe der Pensionsabfindung schwerpunktmäßig der wirtschaftlichen Interessensphäre des Erwerbers der Gesellschaftsanteile zuzurechnen sind. Sie werden nun aufgefordert, glaubhaft zu machen, dass die wirtschaftlichen Interessen potentieller Käufer der A. GmbH den Grund für…
…27). Der VwGH 20.2.1997, 95/15/0079, stellt darauf ab, ob die Gründe der Pensionsabfindung schwerpunktmäßig der wirtschaftlichen Interessensphäre des Erwerbers der Gesellschaftsanteile zuzurechnen sind. Der BFH (13.8.2003, BStBl. II 106) stellt darauf ab, ob sich der Steuerpflichtige in einer Zwangssituation…
…99/15/0100). D er Drittschuldner wird nicht zur Partei des Vollstreckungsverfahrens. Er kann sich nur gegen jenen Ausspruch wehren, der gesetzwidrigerweise in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht…
…99/15/0100). D er Drittschuldner wird nicht zur Partei des Vollstreckungsverfahrens. Er kann sich nur gegen jenen Ausspruch wehren, der gesetzwidrigerweise in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm daher nicht zu, Einwendungen des Abgabepflichtigen gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht…
…der Überweisungsbescheid verbunden werden. Im Fall einer Drittschuldnererklärung ist mit der Überweisung jedoch bis zum Ablauf der Äußerungsfrist zuzuwarten. Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot (den Pfändungsbescheid) nur insoweit anfechten, als es in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm aber nicht zu, Einwendungen des Abgabenschuldners geltend…
…der Überweisungsbescheid verbunden werden. Im Fall einer Drittschuldnererklärung ist mit der Überweisung jedoch bis zum Ablauf der Äußerungsfrist zuzuwarten. Der Drittschuldner kann das Zahlungsverbot (den Pfändungsbescheid) nur insoweit anfechten, als es in seine Interessensphäre eingreift. Es steht ihm aber nicht zu, Einwendungen des Abgabenschuldners geltend…
…werde der Drittschuldner aber nicht zur Partei des Vollstreckungsverfahrens. Er könne sich nur gegen jenen Anspruch wehren, der in seine Interessensphäre eingreift. Es stehe ihm daher nicht zu, Einwendungen des Vollstreckungsschuldners gegen den Überweisungsgläubiger geltend zu machen und aus dieser Sicht die Gültigkeit des Exekutionstitels…