…Beweis- und Ermittlungsverfahren ergebende verfahrensrechtliche Komplexität ein entsprechendes Interesse der Rechtspflege iSd § 77 Abs. 3 FinStrG begründen kann (vgl. VfGH 5.10.1004, G 161/94 und VfGH 10.3.1994, B 970/93), insbesondere unter Berücksichtigung der im Finanzstrafverfahren bestehenden (erhöhten) Beweislast für die…
…Beweis- und Ermittlungsverfahren ergebende verfahrensrechtliche Komplexität ein entsprechendes Interesse der Rechtspflege iSd § 77 Abs. 3 FinStrG begründet werden (vgl. VfGH 5.10.1994, G 161/94 und VfGH 10.3.1994, B 970/93). Insbesondere unter Berücksichtigung der im Finanzstrafverfahren bestehenden (erhöhten) Beweislast für die…
…entsprechendem Parteiantrag geltend zu machenden, Maßnahme der „Verfahrenshilfe“ drei (kumulative) Voraussetzungen, nämlich die Zuständigkeit eines Spruchsenates im konkreten Finanzstrafverfahren; die Beeinträchtigung des notwendigen einfachen Unterhaltes des Antragstellers durch auflaufenden Verteidigungskosten, sowie auch ein (ebenfalls) bestehendes Interesse der Rechtspflege an einer solchen Maßnahme, vor. Ein derartiges…
…Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang. (2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der…
…Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH vom 29.09.2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH 29. September 2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach…
…dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung, erforderlich ist, dem Beschuldigten für das gesamte Verfahren oder für einzelne Verfahrenshandlungen einen Verteidiger beizugeben, dessen Kosten er nicht zu tragen hat." Nach § 58 Abs. 2 FinStrG obliegt die Durchführung der mündlichen Verhandlung…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH 29. September 2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs. 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl. VwGH 29. September 2005, 2005/11/0094). Besondere Schwierigkeiten der Sach…
…dessen Kosten der Beschuldigte nicht zu tragen hat. Die in § 51a Abs. 1 VStG (idF vor BGBl I 2013/33) genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) müssen kumulativ vorliegen (vgl. zB VwGH 29.09.2005, 2005/11/0094). Da § 40 Abs. 1 VwGVG der Regelung…
…die Höhe der dem Beschuldigten drohenden Strafe) zu berücksichtigen, wobei die Beigabe eines Verfahrenshelfers nur dann vorgesehen ist, wenn beide in § 51a Abs 1 VStG genannten Voraussetzungen (Mittellosigkeit, Interessen der Rechtspflege) kumulativ vorliegen (vgl VwGH 29. September 2005, 2005/11/0094). Nach der Rechtsprechung des…
…Maßgabe der Erfordernisse der Ausbildung und der dienstlichen Interessen tunlichst entsprochen werden." Die Gestaltung der Ausbildung ist in § 6 RPG wie folgt geregelt: "(1) Die Ausbildung ist so zu gestalten, daß der Rechtspraktikant durch Mithilfe an der Bearbeitung der bei Gericht vorkommenden Angelegenheiten der Rechtspflege…
…die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang." Im oben zitierten Urteil hat der Gerichtshof auch festgestellt, dass kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren vorliegt, sofern eine gerichtliche Nachprüfung (der Steuerzuschläge…
…Verschwiegenheitspflicht, wenn dies im Interesse der Rechtspflege ist (vgl. in diesem Sinne VwGH 13.11.1981, 81/02/0252, VwGH 25.04.1985, 85/02/0027). Subjektive Tatseite: Das Verwaltungsstrafgesetz normiert in § 5 Abs 1 VStG den Tatbestand der Schuld. Gemäß dieser Bestimmung genügt, wenn…
…Interesse der Rechtspflege" kumulativ vorliegen. Der Antragsteller erfülle die vom VwGH festgelegten Voraussetzungen nicht. Der Beschluss wurde dem Bf. am 24. November 2022 gegen Übernahmebestätigung übergeben (Schreiben des Referates Erhebungs- und Vollstreckungsdienst vom 25. November 2022, S. 87 Verwaltungsakt). Am 19. Dezember 2022 erhob der…
…dass diesem ein Verteidiger beigegeben wird, dessen Kosten der Beschuldigte nicht zu tragen hat, soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, wenn der Beschuldigte außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts für ihn…
…dass diesem ein Verteidiger beigegeben wird, dessen Kosten der Beschuldigte nicht zu tragen hat, soweit dies im Interesse der Rechtspflege, vor allem im Interesse einer zweckentsprechenden Verteidigung erforderlich ist, wenn der Beschuldigte außerstande ist, ohne Beeinträchtigung des zu einer einfachen Lebensführung notwendigen Unterhalts für ihn…
…Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen, oder, und zwar unter besonderen Umständen, wenn die öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang. (2) Bis zum gesetzlichen Nachweis seiner Schuld wird vermutet, daß der…
…und Personen, für deren Unterhalt er zu sorgen hat, die Kosten der Verteidigung zu tragen. Die Beigabe eines Verfahrenshilfeverteidigers setzt voraus, dass beide in § 40 Abs. 1 VwGVG genannten Voraussetzungen – Mittellosigkeit des Beschuldigten und Interessen der Rechtspflege – kumulativ vorliegen (vgl. VwSlg 16.582 A/2005;…
…die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde, in diesem Fall jedoch nur in dem nach Auffassung des Gerichts erforderlichen Umfang. Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht) Jede Person, deren durch das Recht der Union…