…und Inhalt den (unzutreffenden) Eindruck erweckte, es sei ein Bescheid über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) oder ein Bescheid des Inhaltes, dass eine Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben hat (Nichtfeststellungsbescheid). Die Abweisung des Wiederaufnahmsantrags ist daher zu Unrecht erfolgt." Der Bf. stellte einen Antrag…
…muss (Ritz/Koran, BAO7, § 85 Rz 1 mit den dort angeführten Judikaturverweisen). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen hin auch nur andeutungsweise nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgeblich (vgl VwGH 18. Mai 2006, 2003/16/0009…
…verbalen Formen ankommt, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteischrittes (vgl zB VwGH 20.2.1998, 97/15/0153, 0154; 23.4.2001, 99/14/0104). Daher könnte beispielsweise die Deutung eines nach Ablauf der Beschwerdefrist eingereichten, als Beschwerde bezeichneten…
…Regelung, des Verfahrenszweckes und der der Behörde vorliegenden Aktenlage objektiv verstanden werden muss (VwGH 20.03.2014, 2010/15/0195). Bei einem eindeutigen Inhalt eines Anbringens ist eine davon abweichende, nach außen nicht zum Ausdruck kommende Absicht des Einschreiters nicht maßgebend (VwGH 24.06.2009…
…des hier relevanten Zurückweisungsbescheides basierte, durch die Schaffung eines - zeitlich befristeten - Antragsrechtes beseitigen. Die Erläuterungen enthalten zwar keine Ausführungen zur zeitlichen Begrenzung dieses Rechtes, diese wurde im Gesetz aber klar normiert. Die Anweisung "Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist…
…der hier relevanten Zurückweisungsbescheide basierte, durch die Schaffung eines – zeitlich befristeten - Antragsrechtes beseitigen. Die Erläuterungen enthalten zwar keine Ausführungen zur zeitlichen Begrenzung dieses Rechtes, diese wurde im Gesetz aber klar normiert. Die Anweisung „Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist…
…für das Familienbeihilfe (bzw eine Ausgleichs-/Differenzzahlung) nach dem österreichischen FLAG 1967 gewährt werde, zustehe. Die Begründung enthält des Weiteren den Hinweis, dass bei Beantragung der Familienbeihilfe (Ausgleich-/Differenzzahlung) und Stattgabe dieses Antrags je nach Bearbeitungsdauer ein Aufhebungsantrag gemäß § 299 BAO oder ein Wiederaufnahmeantrag gemäß …
…14/0229; 28.2.2008, 2006/16/0129; 19.3.2013, 2010/15/0188). Bei undeutlichem Inhalt eines Anbringens ist die Absicht der Partei zu erforschen (Ritz, a.a.O., mit Hinweis auf VwGH 29.3.2001, 2000/14/0014; 28.1.2003, 2001/14…
…Nichtbescheid) handeln muss, das nach Form und Inhalt den (unzutreffenden) Eindruck erweckte, es sei ein Bescheid über die Feststellung von Einkünften (§ 188 BAO) oder ein Bescheid des Inhaltes, dass eine Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben hat (Nichtfeststellungsbescheid). Die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags bzw. des Antrags auf…
…Nichtbescheid) handeln muss, das nach Form und Inhalt den (unzutreffenden) Eindruck erweckte, es sei ein Bescheid über die Feststellung von Einkünften(§ 188 BAO) oder ein Bescheid des Inhaltes, dass eine Feststellung der Einkünfte zu unterbleiben hat (Nichtfeststellungsbescheid). Die Abweisung des Wiederaufnahmeantrags bzw. des Antrags auf…
…im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Gemäß Abs. 2 leg. cit. hat der Wiederaufnahmeantrag die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird…
…AdresseBf, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 23.8.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 30.07.2015, Strafnummer 2011***, über die Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 165 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
…eine stattgebende Erledigung eines Wiederaufnahmeantrages ist das Vorliegen von zumindest eines Elementes des § 303 Abs 1. lit a bis c BAO erforderlich, wobei zusätzlich dadurch eine Spruchänderung des Bescheides herbeigeführt werden muss. Lit.a und c scheiden eindeutig aus; der Antragsteller bezieht sich - dem Inhalt…
…juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften vertreten lassen, die sich durch eine schriftliche Vollmacht auszuweisen haben. Inhalt und Umfang der Vertretungsbefugnis des Bevollmächtigten richten sich nach der Vollmacht; hierüber sowie über den Bestand der Vertretungsbefugnis auftauchende Zweifel sind nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts zu beurteilen…
…wenn es nach seinem objektiven Inhalt (und unvorgreiflich der Bewertung seiner Glaubwürdigkeit) die abstrakte Eignung besitzt, jene Tatsachen in Zweifel zu ziehen, auf welche die Behörde entweder den Gegenstand des Wiederaufnahmeantrages bildenden Bescheid oder (zumindest) die zum Ergebnis dieses Bescheides führende Beweiswürdigung tragend gestützt hat…
…gem. § 25 ZustG die Möglichkeit der Erhebung eines Rechtsmittels widerrechtlich genommen worden sei. Aufgrund dieser Tatsachen und Beweismittel, welche im Zuge des Verlassenschaftsverfahrens nach der Mutter des Bf neu hervorgekommen seien, werde der Wiederaufnahmeantrag gestellt, um das rechtliche Gehör des Bf zu wahren. 2. Mit…
…Finanzamt aus, dass nach dem Inhalt der Eingabe vom 04.07.2013 und des Schreibens vom 01.04.2011 (samt "sinngemäßer" Übersetzung) sowohl die In-Rechnung-Stellung, als auch die Gegenverrechnung mit einer erhobenen Rückzahlungsforderung (Abfluss der Beträge) ebenso im Jahr 2011 erfolgten, wie die…
…den Eintritt der Verjährung nicht verhindern, sondern unter den dort genannten Voraussetzungen eine Abgabenfestsetzung trotz des Eintrittes der Verjährung zulassen. Damit kann die Rechtsansicht des Bf., dass Verjährung noch nicht eingetreten sei, nicht geteilt werden. Für den strittigen Wiederaufnahmeantrag vom 4. August 2008 ist gem…
…nicht ein vor dem Ablauf einer Frist von fünf Jahren nach Eintritt der Rechtskraft des das Verfahren abschließenden Bescheides eingebrachter Antrag gem. § 303 Abs. 1 BAO zugrunde liege. Der Einkommensteuerbescheid sei ist am 29.4.1997 erlassen worden. Der Wiederaufnahmeantrag vom 3.7.2008 sei…
…dazu einen geschäftsführenden Gesellschafter betroffen hat, ein Fremdgeschäftsführer wie der Antragsteller, wird ohnehin immer als Dienstnehmer einzustufen sein, da unter anderem auch die Einbindung in die Organisation bei längerer Ausübung der Geschäftsführung immer zu bejahen sein wird." C. Im Zuge einer mündlichen Erörterung des Wiederaufnahmsantrages…