Strittig ist, ob der Kauf der Bücher Werbungskosten im Zusammenhang mit seiner politischen Tätigkeit darstellen. Als Begründung für die Abzugsfähigkeit findet sich auf der vorgelegten Rechnungskopie ein Vermerk mit den Stichworten "Geschenke Politik - Bildungsausschuss + Partnerstadt ***Ort Italien***". Daraus ist abzuleiten, dass der Bf. die Bücher…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Sommer & Zarits Steuerberatung GmbH, Robert Graf-Platz 1 Tür 3, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 03.11.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4…
Der Bf hat zum Teil die bei dieser Faschingssitzung auftretenden Sänger und zum Teil ehrenamtliche Parteifunktionäre auf Getränke eingeladen, wobei er sich von den Parteifunktionären eine Mithilfe in seinem Wahlkampf erhofft hat [Niederschrift (NiS) vom 9.2.2023, S. 8 und 9]. Wie viel von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Dr. Wiebke Peperkorn in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch DDr. Jaklitsch & Mag. Picej Steuerberatungsgesellschaft mbH, Pischeldorfer Straße 107, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 27. Mai 2025 gegen den Bescheid des…
…31.3.2003, 98/14/0164; zur Nichtanerkennung von an den Sohn des Unternehmers für angebliche Buchhaltungsarbeiten bezahlten Beträgen als Honoraraufwand). Ein Rechtsverhältnis zwischen nahen Angehörigen kann überdies nur dann mit steuerlicher Wirkung anerkannt werden, wenn der Vollzug des Vertragsverhältnisses so erfolgt, wie es unter…
…31.3.2003, 98/14/0164; zur Nichtanerkennung von an den Sohn des Unternehmers für angebliche Buchhaltungsarbeiten bezahlten Beträgen als Honoraraufwand). Ein Rechtsverhältnis zwischen nahen Angehörigen könne überdies nur dann mit steuerlicher Wirkung anerkannt werden, wenn der Vollzug des Vertragsverhältnisses so erfolgen würde, wie es…
…Bf noch den Ansatz von Steuerberatungskosten lt. Rechnungen an die Bf von 2018-2020 für Tätigkeiten der Jahre ab 2018. Ferner begehre sie auch den Ansatz des Honoraraufwandes für den Immobiliensachverständigen lt. dessen Honorarnote von 2020 für dessen Tätigkeiten, die im Jahr 2020 stattgefunden hätten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Beschwerdesachen des AAA, Adresse, gegen die Bescheide des Finanzamtes Oststeiermark vom 4. März 2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011 und betreffend Vorauszahlung an Einkommensteuer für das Jahr 2013 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Beschwerdesache BW, Adr, PLZ E, gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 11. Oktober 2013 betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung), Steuernummer StNr, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elke Rath in der Beschwerdesache Dr. AB, über die Berufung (nunmehr Beschwerde) vom 16.10.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 18.07.2013, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der…
Die Vertreterin des Finanzamtes erwiderte, dass die Anerkennung von Aufwendungen für die Testinfrastruktur nicht gleichzeitig die Anerkennung von Kosten für private Räumlichkeiten bedingt, weil grundsätzlich auch für anerkannte und im privaten Bereich aufgestellte Standcomputer und andere Arbeitsmittel im privaten Wohnbereich keine Raumkosten steuerlich abgesetzt werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der Einkommensteuerbescheid 2008 wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Kara Wieland BA in der Beschwerdesache Dr. ***Bf1***, ***Adresse des Beschwerdeführers***, vertreten durch Forvis Mazars Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 15. Juni 2016 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Dr. Nicolaus Pomaroli MAS in der Beschwerdesache ***Bf 1***, ***Bf1 Adr.***, vertreten durch ***V Bf 1*** über die Beschwerde vom 16. Juni 2016 gegen den Bescheid des [...] vom 16. Mai 2017 betreffend Einkommensteuer 2015 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 in der Beschwerdesache ***Bf1***, Adr. Bf., vertreten durch Mirus Steuerberatungs GmbH, Platz am Graben 3, 9300 St.Veit/Glan, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes X vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Mag. Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 12.01.2016 gegen den Einkommensteuerbescheid (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 der belangten Behörde Finanzamt Neunkirchen Wr. Neustadt vom 08.01.2016, zu Recht…
Mit Schreiben vom 28.3.2024 beantragte der Beschwerdeführer die Akten vollständig zur Einsicht vorzulegen und "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vollständigkeit jederzeit überprüft werden kann". Es wurde um neuerlichen Termin zur Akteneinsicht ersucht und ferner beantragt, die Erstbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Jänner 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17, nunmehr Finanzamt Österreich, Dienststelle Wien 8/16/17, vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Unger & Unger Steuerberatungs- gesellschaft mbH, Strohgasse 25, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 14. Juli 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Berater, über die Beschwerde vom 12.03.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 01.03.2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I…