…ein Einkommen von Betrag angewendet worden. Mit Schriftsatz vom 03.07.2017 erhob die Bf. durch ihre ausgewiesenen Vertreter gegen den vorgenannten Bescheid das Rechtsmittel der Beschwerde, und verwehrte sich darin im Wesentlichen gegen die erfolgte Hochrechnung; nach ihrer Ansicht habe das bezogene Weiterbildungsgeld als…
…2019, Ra 2018/13/0024, zitiert aus Bleyer, Zeitweiser Bezug von steuerfreiem Weiterbildungsgeld - Hochrechnung, RdW 2019/347) Nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut ("…sind die …Einkünfte auf einen Jahrebetrag umzurechnen") hat die Hochrechnung stattzufinden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Für eine Ermessensentscheidung, die der Bf…
…EStG 1988 betreffe die Hochrechnung hingegen nur jene Einkünfte, die außerhalb des Bezugs des Arbeitslosengeldes bezogen würden. Dazu ist festzustellen, dass der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 27.03.2019, Ra 2018/13/0024, in einem gleichgelagerten Fall eines steuerfreien Bezuges von Weiterbildungsgeld zu entscheiden hatte…
…weshalb es zu keiner Hochrechnung kommen darf. - Erkenntnis des BFG vom 10.11.2015, RV/7100397/2014-RS1 wie RV/0163-l/13-RS1 (Dies gilt auch beim Bezug von Weiterbildungsgeld infolge Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit). Ich beantrage außerdem dies dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorzulegen." Das…
…im Rahmen der näheren Bestimmung der in § 3 Abs. 2 EStG 1988 angeordneten "Rechtsfolge" - die Frage, ob eine Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie außerhalb des Zeitraums des gleichzeitigen steuerfreien Bezuges erzielt wurden, zu unterbleiben hat, wenn während des ganzen Jahres Einkünfte aus…
…Arbeit ein "Weiterbildungsgeld" nach dem AlVG 1977 erhalten, bezugsauszahlende Stelle sei das Arbeitsmarktservice Österreich gewesen. Mit dem angefochtenen Bescheid habe das Finanzamt die Einkommensteuer für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung des besonderen Progressionsvorbehaltes nach § 3 Abs. 2 EStG 1988 festgesetzt. Diese Hochrechnung von Einkünften auf…
…s. nochmals zB VwGH vom 22.11.2006, 2006/15/0084). Im Verfahren Ra 2018/13/0024 war vor dem VwGH strittig, "ob eine Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit diese außerhalb des Zeitraumes des gleichzeitigen steuerfreien Bezuges erzielt wurden, zu unterbleiben hat, wenn…
…aus: „Hinsichtlich der Frage, ob - im Rahmen der näheren Bestimmung der in § 3 Abs. 2 EStG 1988 angeordneten Rechtsfolge - eine Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, soweit sie außerhalb des Zeitraums des gleichzeitigen steuerfreien Bezuges erzielt wurden, zu unterbleiben hat, wenn während des ganzen Jahres…
…Wenn während des ganzen Jahres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielt wurden, hat eine Hochrechnung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit nicht zu unterbleiben, sofern der steuerfreie Bezug an die Stelle der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit tritt und soweit die nichtselbständigen Einkünfte außerhalb des Zeitraums des gleichzeitigen…
…2022-07.03.2023). Es gab eine Überlagerung der beiden Beschäftigungen. Weiters war im Jahr 2023 eine Leistung einer Mitarbeitervorsorgekasse ausbezahlt worden und auf Grund des Bezuges von Weiterbildungsgeld komme es zu einer "tarifverschärfenden" Hochrechnung der Bezüge. Das Gericht beabsichtige, die Beschwerde als unbegründet abzuweisen…
…über seine Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz und brachte in seinem Vorlageantrag ergänzend vor, dass es sich bei den von ihm vom Arbeitsmarktservice bezogenen Leistungen um Weiterbildungsgeld infolge Bildungskarenz handle. Daher habe keine Umrechnung der Einkünfte aus seiner Tätigkeit beim X Austria im Zeitraum…
…Weiterbildungsgeld erzielt hat (geringfügige Tätigkeit) sind - entgegen dem Erstbescheid - nicht in die Hochrechnung einzubeziehen (siehe oben). Es erfolgt daher eine teilweise Stattgabe der Beschwerde im Sinne der Beschwerdevorentscheidung vom 24.11.2022. Das Finanzamt übernimmt bei der Berechnung der Einkommensteuer die Werte aus den von…
…ein Einkommen von € 13.591,- angewendet, nachdem die Kontrollrechnung gegenüber der Umrechnungsvariante zur Berücksichtigung der Bezüge gem. § 3 Abs. 2 (Weiterbildungsgeld) eine niedrigere Steuer ergab. Der Bf. erhob fristgerecht Beschwerde und beantragte betreffend der ganzjährig erzielten Einkünfte aus selbständiger Arbeit die Hochrechnung dahingehend zu…
…um die Höhe der (vom Finanzamt gekürzten) Werbungskosten - diese passen so wie im Bescheid berücksichtigt, sondern lediglich um die zu korrigierende Hochrechnung des steuerfreien AMS-Weiterbildungsgeldes für 1.1.-31.7. weil die Bf. durchgehend von 1.1.-31.12. bei der ***Universität*** beschäftigt war…
…des BFG die vom Finanzamt vorgenommene Hochrechnung gem. § 3 Abs. 2 EStG 1988 zu Recht erfolgt. Der Bf. wurde ersucht, die im Vorlageantrag vom 7.9.2016 in Aussicht gestellten ergänzenden Ausführungen und erweiterte Sachverhaltsdarstellung innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zustellung dieses Schreibens…
…keine Hochrechnung zu erfolgen und sei das Weiterbildungsgeld zur Gänze steuerfrei zu belassen. In der Anlage werde die Einkommensteuerberechnung 2012 sowie die Hoch- bzw. Kontrollrechnung des Bf übermittelt. Es werde die Veranlagung entsprechend dieser Einkommensteuerberechnung des Bf beantragt. Die Einkommensteuergutschrift erhöhe sich dadurch von 573…
…Arbeitslosengeld in Höhe von 19. 408,74 € ausbezahlt. 2. Rechtliche Beurteilung 2.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) Gemäß § 3 Abs. 1 Z 5 a-e EStG 1988 sind versicherungsmäßiges Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder an deren Stelle tretende Ersatzleistungen, wie zB. das Weiterbildungsgeld im Rahmen einer…
…Betrag begrenzt, und folgte auch die Darstellung am angefochtenen Bescheid nicht der Hochrechnung, sondern der maßgeblichen Kontrollrechnung. Soweit die Bescheidbeschwerde einwendet, dass das Ergebnis den Sinn und Zweck der Bildungsteilzeit "konterkariere", ist festzuhalten, dass die Anwendung des besonderen Progressionsvorbehaltes bei Zufluss von Bezügen i. S…
…war von 1. Juli bis 31. Dezember 2015 in Bildungskarenz und zu der Zeit nur geringfügig bei meinem Arbeitgeber (A-GmbH) beschäftigt. Das Weiterbildungsgeld vom AMS wird zwar zur Progressionsberechnung berücksichtigt, ist aber selbst von der Einkommensteuer befreit (§3 Abs. 2 EStG). I. Hochrechnung des…
…dass eine Hochrechnung gemäß § 3 Abs. 2 EStG 1988 zwingend vorzunehmen ist. Im Beschwerdefall wurde Bildungsteilzeitgeld und nicht etwa "Weiterbildungsgeld" bezogen. Wenn in der Entscheidung des BFG vom 10.11.2015, RV/7100397/2014, zum Weiterbildungsgeld ausgeführt wird, dass das Hochrechnen von Einkünften auf einen…