…Erben belastet, somit auch den Vermächtnisnehmer in seiner Eigenschaft als Miterben nur im Ausmaß seiner Erbquote. Ein unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis) wird zur Gänze auf den Anteil des damit begünstigten Erben angerechnet. Seiner Rechtsnatur nach ist es nach herrschender Ansicht eine bloße Teilungsanordnung (vgl. dazu VwGH…
vgl. VwGH 30.9.2004, 2004/16/0074 unter Hinweis auf Doralt/Ruppe, Steuerrecht I7, 51). Handelt es sich bei den endbesteuerten Bankguthaben und Sparbüchern um Betriebsvermögen und gehören die daraus erzielten Einkünfte auf Grund der Subsidiarität der Einkünfte aus Kapitalvermögen zu den Einkünften aus…
…Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Die im Testament vermachten Vorauslegate wurden vom Bf angenommen. Nach Auffassung des UFS ist im Zweifel ein echtes Vorausvermächtnis anzunehmen. Eine Qualifikation als unechtes Vorausvermächtnis (Hineinvermächtnis), welches auf den Erbteil anzurechnen ist, findet nur statt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch RA. Dr. Christian Stocker, Herzog-Leopold-Straße 26, 2700 B., gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel) vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Johann Jungwirth in der Beschwerdesache A. B., Adr., vertreten durch Dr. Gernot Aigner, Im Ort 2, 3353 Biberbach, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführer , über die Beschwerden vom 22.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Abweisung von Anträgen auf Erstattung der Kapitalertragsteuer 2013 und 2014 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Freilinger über die Beschwerden der Bf., Adresse1, vom 14. Dezember 2011 und vom 16. Dezember 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes G V vom 10. November 2011 betreffend Aufhebung des Feststellungsbescheides zum 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 27. Dezember 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12. Dezember 2013, ErfNr. 123, StNr. 12, betreffend Erbschaftssteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf.****+ADRESSE vertreten durch Cerha Hempel Spiegelfeld Hlawati Partnerschaft von Rechtsanwälten, Parkring 2, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 8…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Dr. Karl-Heinz Götz, Dr. Rudolf Tobler jun. Rechtsanwälte , Untere Hauptstraße 72, 7100 Neusiedl am See gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien (nunmehr Finanzamt…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, über die Beschwerden vom 22.02.2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.01.2016 betreffend die Erstattung von Kapitalertragsteuer für 2008 bis 2012 zu Recht beschlossen: Die Beschwerden werden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, Steuernummer ***, vertreten durch Öffentliche Notare Mayer & Kandlhofer Partnerschaft, Bahnhofstr 6, 2000 Stockerau, über die Beschwerde vom 28. August 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Bf , vertreten durch Dr. V über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28. Oktober 2010, betreffend Erbschaftssteuer ErfNr. **** zu Recht erkannt…
Zum Wesen der Schenkung gehört deren Unentgeltlichkeit und Freigebigkeit. Es gilt das Bereicherungsprinzip, wonach zu prüfen ist, ob neben einer objektiv eingetretenen Bereicherung des Begünstigten auch ein subjektiver Bereicherungswille beim Zuwendenden bestanden hat. Ein solcher Bereicherungswille braucht allerdings kein unbedingter zu sein; es genügt, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF vertreten durch V über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 23.4.2008, ErfNr. 101.945/2004 betreffend Erbschaftssteuer zu Recht erkannt…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter in der Beschwerdesache Dr. S., Adresse1, vertreten durch Sigmund + Sigmund Steuerberater OG, Lange Gasse 74, 1080 Wien, über die Beschwerde der Antragstellerin vom 18…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Michael Wukoschitz, Mariahilferstraße 1 d, 1060 Wien gegen den Bescheid des FA für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 8. Juli 2010 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, verstorben am ***TM2024***, zuletzt wohnhaft in ***Bf-Adr***, betreffend Beschwerde vom 2. Mai 2019 gegen den Bescheid des Zollamtes Wien (nun Zollamt Österreich) vom 2. April 2019, Zahl: ***100000/00000/742/2007***, betreffend…