…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die streitgegenständlich zu klärende Frage, ob neue Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 BAO hervorgekommen sind, stellt keine Rechtfrage grundsätzlicher Bedeutung dar und war aufgrund des ermittelten Sachverhaltes zu lösen.  …
…Auch nach Beantwortung des Vorhaltes vom 20.8.2010 sei die Einkommensteuer wiederum endgültig veranlagt worden. Es seien keine neuen Tatsachen hervorgekommen, da durch das Abweichen der tatsächlichen Ergebnisse von jenen laut Prognoserechnung bereits bei Bescheiderlassung von steuerlich nicht relevanten Einkünften auszugehen gewesen und die…
…§ 2 EstG dar, weshalb die Verluste in den Streitjahren steuerlich nicht anzuerkennen seien. Die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2016 bis 2018 wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen gestützt und im Bericht auf den S. 5ff. begründet. Auf Grundlage der Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt die…
Mit der Beschwerde wird die (ersatzlose) Aufhebung der Anspruchszinsenbescheide beantragt; dies unter Verweis auf die Begründung des gegen die zugrunde liegenden Wiederaufnahme- und Einkommensteuerbescheide gerichteten Vorbringens. Die Festsetzung der gegenständlichen Anspruchszinsen gemäß § 205 BAO erfolgte nach Ansicht des BFG zu Recht, da die Einkommensteuerbescheide 2016…
…Entscheidung hätte gelangen können. Dabei ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens und nicht aus der Sicht anderer Verfahren, bei denen diese Tatsachen möglicherweise erkennbar waren, zu beurteilen. Das Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln im Sinne des § 303 BAO…
…dass die im Jahr 2017 angeschaffte Rollex im selben Jahr wieder veräußert wurde, war dem Abgabepflichtigen im Zeitpunkt der Erstbescheidausfertigung bereits bekannt, weshalb aus Sicht des Antragsstellers keine neue Tatsache iSd § 303 BAO vorliege. Gegen diesen Bescheid richtet sich die Beschwerde vom 29. Jänner 2024…
…2018 vom heutigen Tage verwiesen. Auf Basis dieser Feststellungen nahm das Finanzamt mit den hier gegenständlichen Wiederaufnahmebescheiden die Verfahren betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2013 wieder auf. In der Begründung wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel verwiesen, insbesondere des Pachtvertrages vom 1.6.2003…
…hervorgekommen sind. Tatsachen sind ausschließlich mit dem Sachverhalt des abgeschlossenen Verfahrens zusammenhängende tatsächliche Umstände, also Sachverhaltselemente, die bei einer entsprechenden Berücksichtigung zu einem Ergebnis geführt hätten. Als Beweismittel kommen etwa Urkunden oder Aufzeichnungen in Betracht, die ebenfalls neu hervorgekommen sind. 3. Keine Tatsachen sind neue…
…auf die gesetzliche Bestimmung des § 303 Abs. 1 lit b BAO damit, dass im hier gegenständlichen Verfahren keine eine Wiederaufnahme begründende neuen Tatsachen gegeben seien, da sämtliche vom Bf. eingewendeten sachverhaltsbezogenen Punkte bei Bescheiderlassung am 01.03.2018 bekannt gewesen waren. Insbesondere begründe der Umstand…
…BAO Handbuch, § 161, 457 f.). Ein Hervorkommen neuer Tatsachen iS eines Wiederaufnahmegrundes des § 303 BAO stellen die durch den Arbeitgeber bekannt gegebenen Kostenersätze somit nicht dar, waren sie doch schon im Lohnzettel enthalten. Für die Abgabenbehörde wäre - wie sie letztlich in der Beschwerdevorentscheidung selbst einräumt…
…mwN), die Berechtigung zur amtswegigen Wiederaufnahme nicht aus. Aufgrund der dargelegten Erwägungen kam das Bundesfinanzgericht zu dem Ergebnis, dass bezüglich des vom Finanzamt als Wiederaufnahmegrund herangezogenen Tatsachenkomplexes erst nach Erlassung des Erstbescheides neue (wesentliche!) Tatsachen hervorgekommen sind und ist somit dieses Tatbestandsmerkmal des § 303 Abs…
…in einem Irrtum befunden hat. Die Anträge wurden seitens des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs (nunmehr Finanzamt Österreich) mit Bescheid vom 25.10.2018 - mangels Hervorkommens neuer Tatsachen aus Sicht des Antragstellers - abgewiesen. Am 15.11.2018 langten diesbezüglich fristgerecht Beschwerden bei der belangten Behörde ein…
…konnte kein Nachweis über die Beförderung oder Versendung der Waren vorgelegt werden, weder in Zuge der Betriebsprüfung noch bei der Veranlagung des Kalenderjahres. Es gibt also keine Tatsachen oder Beweismittel die neu hervorgekommen sind, die zum Zeitpunkt der Erlassung der Erstbescheide betreffend Einkommensteuer 2015 und…
…Abgabenverfahren, Taschenkommentar, § 303 Tz 6).' 'Insoweit Ritz unter Hinweis auf die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Ritz, BAO5, § 303, Tz 46) die Ansicht vertritt, maßgebend für das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel sei einzig der Wissensstand der Abgabenbehörde, bezogen auf die Aktenlage im Zeitpunkt der Erlassung…
… Laut § 303 BAO kann auf Antrag der Partei wieder aufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die für das abgeschlossene Verfahren von Relevanz sind. Dieses Schreiben als Beweismittel würde in Verbindung mit den sonstigen Ergebnissen des Verfahrens sehr wohl einen im Spruch anderslautenden Bescheid…
…unterlassen, dem Bundesfinanzgericht diesen Umstand anzuzeigen, weshalb keine Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die zum Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes der Bf. nicht bekannt waren. Ergänzend wird vom Bundesfinanzgericht angemerkt, dass irgendwelche neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen, gleichgültig, ob…
…fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Wie in den rechtlichen Ausführungen dargestellt, gibt es sowohl hinsichtlich des Hervorkommens neuer Tatsachen als auch hinsichtlich der inhaltlichen Betrachtung keine den gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehende Ansichten. Linz, am 12…
…seien (§ 148 Abs. 3 lit. b BAO). § 303 BAO verlange außerdem das Hervorkommen neuer Tatsachen. Die erste Außenprüfung im Jahr 2009 sei zum Zwecke der Ermittlung etwaiger unversteuerter Einnahmen durchgeführt worden. Dem damaligen Finanzbeamten seien die Unterlagen, insbesondere alle Ausgangsrechnungen, übergeben worden. In seinem Prüfungsbericht…
…des Wiederaufnahmebescheides wurde ausgeführt, dass für die Abgabenbehörde neue Tatsachen hervorgekommen seien, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertigen würden. In der Begründung zum Sachbescheid wurde der für die Behörde maßgebliche Wiederaufnahmegrund konkretisiert; so sei im Zuge der Überprüfung der Erklärungseingaben die Tatsache, wonach der (Ehe…
…wie jene, die gegen die Sachbescheide vorgebracht werden. Damit wird offenbar in Frage gestellt, dass das Hervorkommen der vom Prüfer getroffenen – aus Sicht des Finanzamtes neuen - Tatsachenfeststellungen (Aufzeichnungsmängel, unangemessener Lohnaufwand der Lebensgefährtin bzw. Ehegattin) im Ergebnis zu im Spruch anders lautenden Bescheiden führen würde. Dass…