…§ 217 Tz 65, mwN). Voraussetzung für die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO ist es, dass hinsichtlich der verspäteten Entrichtung kein grobes Verschulden vorliegt. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem grobem Verschulden an der…
…auf sein fehlendes grobes Verschulden und auf § 217 Abs. 7 BAO als Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß dieser Gesetzesstelle zu werten (Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind grundsätzlich unbefristet und können auch in einer Beschwerde oder im Vorlageantrag betreffend den Säumniszuschlagsbescheid…
…auf sein fehlendes grobes Verschulden und auf § 217 Abs. 7 BAO als Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages gemäß dieser Gesetzesstelle zu werten (Anträge gemäß § 217 Abs. 7 BAO sind grundsätzlich unbefristet und können auch in einer Beschwerde oder im Vorlageantrag betreffend den Säumniszuschlagsbescheid…
…Auch § 217 Abs. 7 BAO, der eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen bei fehlendem grobem Verschulden an der Säumnis ermöglicht, sei nicht anwendbar, da der in dieser Gesetzesbestimmung verwendete Begriff der "Säumnis" nur eine verspätete Tilgung umfasse, nicht jedoch Fristverstöße anderer Art wie etwa verspätete…
…der Selbstberechnung vorliegt (§ 217 Abs. 7 BAO). Ein Verschulden ist lediglich für die Frage des Antrages auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages von Relevanz (§ 217 Abs. 7 BAO). An der Entstehung des Säumniszuschlages ändert ein fehlendes bzw. geringes Verschulden jedoch nichts, weil die Vorschreibung des…
…eines Zahlungsverzuges ist im Beschwerdefall unbestritten. Die Beschwerdeführerin begehrt im gegenständlichen Fall jedoch eine Aufhebung der Festsetzung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO. Voraussetzung für die Herabsetzung bzw. die Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO ist, dass auf Seiten der Beschwerdeführerin bei…
…erlassen. Die Herabsetzung eines Säumniszuschlages iSd § 217 Abs 7 BAO ist antragspflichtig. Ein solcher Antrag kann auch in einer Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellt werden. Die Erhebung einer Beschwerde kann für sich allein nicht bereits auch als Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gewertet…
…des Abgabenpflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere insoweit bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Voraussetzung für eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages ist es…
…auf Antrag des Abgabepflichtigen Säumniszuschläge insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, als ihn an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, insbesondere bei nach Abgabenvorschriften selbst zu berechnenden Abgaben kein grobes Verschulden an der Unrichtigkeit der Selbstberechnung vorliegt. Voraussetzung für eine Herabsetzung des mit Bescheid vom 9…
…ist nicht schädlich. Entscheidend ist in diesem Fall, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. VwGH 26.01.2017, Ra 2014/15/0007). Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO stellt…
…wenn jemand auffallend sorglos handelt. Das Fehlen eines groben Verschuldens führt nur dann zur Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages, wenn das Vorliegen dieser Tatbestandsvoraussetzung vom Begünstigungswerber im Rahmen der ihm obliegenden erhöhten Behauptungs- und Beweislast initiativ und unter Ausschluss jeglichen Zweifels dargelegt wird. Die mit…
…der Respirofrist (gerechnet ab Kenntnis der Höhe des zu überweisenden Betrages) eingelangt sei. Der Abgabepflichtigen sei daher nicht einmal leichte Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt…
…Auffallend sorgloses Handeln schließt leichte Fahrlässigkeit aus (vgl. VwGH 06.04.2016, Ro 2016/16/0007, mwN). Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der Sachver-haltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers…
…im Unternehmen der Bf keiner (grundsätzlich) geeigneten Kontrolle durch die Bf bzw. deren zeichnungsberechtigten Vertreter unterlag und demzufolge der verspäteten Entrichtung der gegenständlichen Kapitalertragsteuer ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Verschulden zugrunde lag. Die Voraussetzungen für eine Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nach …
…und Fristen erforderliche, und nach den persönlichen Fähigkeiten zumutbare Sorgfalt außer Acht lässt (vgl. VwGH 15.5.1997, 96/15/0101). Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß § 217 Abs. 7 BAO bei fehlendem grobem Verschulden an der Säumnis stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen…
…worden seien. Der Beschwerdeführer sei seinen Zahlungsverpflichtungen stets pflichtbewusst und fristgerecht nachgekommen. Das Versäumnis sei ausschließlich auf die für ihn überraschend geänderte Zustellung von Schriftstücken zurückzuführen. Das Finanzamt wies den Antrag auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages mit Bescheid vom 13. Juli 2017 ab. Der…
…§ 217 Tz 65f), war über den Antrag der Bf. wie folgt abzusprechen. Das Antragsrecht auf Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen setzt voraus, dass den Abgabepflichtigen kein grobes Verschulden an der Säumnis trifft. Grobes Verschulden fehlt, wenn überhaupt kein Verschulden oder nur leichte Fahrlässigkeit vorliegt (Ritz…
…einem groben Auswahl- bzw. Kontrollverschulden der steuerlichen Vertretung ausgehe. Da keine Stellungnahme zum Vorliegen eines groben Auswahl- oder Kontrollverschuldens erstattet wurde, geht das Bundesfinanzgericht aufgrund des vorliegenden Sachverhalt weiterhin vom Vorliegen eines groben Verschuldens der steuerlichen Vertretung aus. Eine Herabsetzung oder Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages aufgrund…
…ohne Bezeichnung der einzelnen Gläubiger abzuführen. Voraussetzung für die gegenständlich beantragte Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nach § 217 Abs. 7 BAO ist es daher, dass hinsichtlich der Nichtvornahme des Steuerabzuges nach § 99 EStG 1988 und Entrichtung kein grobes Verschulden vorliegt. Die Herabsetzung bzw. Nichtfestsetzung eines Säumniszuschlages gemäß …
…Sinne des § 217 Abs 7 BAO trifft, weshalb der Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung des Säumniszuschlages nichts im Wege steht. Dazu kommt, dass der Bf Überweisungen an das Finanzamt bisher termingerecht durchgeführt hat und es im August 2019 erstmalig zu einer Säumnis gekommen ist. Auch daran ist…