…14 ersichtlich, dass der Sohn des Bf. im Streitzeitraum offensichtlich im Internat der Landesberufsschule X. untergebracht war. Diesfalls läge aber eine sog. "Heimfahrtbeihilfe" vor, auf die § 30c Abs. 4 FLAG anwendbar wäre. Da die Entfernung zwischen Hauptwohnort und Zweitunterkunft mehr als 100 km beträgt, stünde…
…sein.“ Mit der Novelle BGBl 367/1991 wurde die oben erwähnte Mindeststrecke von 3 km wieder (wie in der ursprünglichen Fassung) auf 2 km herabgesetzt. Durch das Strukturanpassungsgesetz (1995) BGBl 297/1995 wurde zwecks Budgetkonsolidierung unter anderem ein Selbstbehalt eingeführt und die Heimfahrtbeihilfe gänzlich gestrichen…
…wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen, sind ebenfalls nicht um die pflegebedingten Geldleistungen zu kürzen (VwGH 20.5.2010, 2007/15/0309). Etwaige Ersatzleistungen für diese Fahrten (zB Heimfahrtbeihilfe, Zuschüsse zum Behindertentransport etc) sind jedoch in Abzug zu bringen. Derartige Zuschüsse wurden nicht bezogen.…
…nur einmal, nach Ablauf des Unterrichtsjahres, gewährt. Der Beschwerdeführerin bezieht für ihren Sohn Familienbeihilfe. Ihr stünde im vorliegenden Fall aufgrund der Entfernung der Wohnung im Hauptwohnort (Hw.) von der Zweitunterkunft (Internat der Schihauptschule in W) grundsätzlich die Schulfahrtbeihilfe (Heimfahrtbeihilfe) gemäß § 30c Abs. 4 lit. c…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 29.3.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 23.03.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R****** in der Beschwerdesache B****** gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Juli 2014 betreffend Schulfahrtbeihilfe zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 13.8.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 21.07.2015, StNr betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
Aus dem Sachverhaltsvorbringen des Beschwerdeführers, das auch die belangte Behörde ihrer Entscheidung zu Grunde gelegt hatte, geht hervor, dass der Beschwerdeführer zunächst in seinem Reihenhaus in Ort1, einer Gemeinde nördlich der Stadt Salzburg gelebt hat. Im Herbst 2007 ist der Beschwerdeführer zur Absolvierung eines Universitätsstudiums…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache des Bf., über die Beschwerde vom 16.01.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Landeck Reutte vom 08.01.2015 betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: A.) Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde der Bf., vom 11.04.2013 gegen den Bescheid des FA Gmunden Vöcklabruck vom 04.04.2013 zu StNr. XY, betreffend Einkommensteuer 2009 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse, vertreten durch Adlbauer & Adlbauer WT-GesmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8.-Mai-Straße 47, 9020 Klagenfurt gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 (Arbeitnehmerveranlagung) des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 14.01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 29.01.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. Die Werbungskosten in Zusammenhang mit Familienheimfahrten werden mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache der Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 7. November 2014, betreffend Abweisung eines Antrages auf Schulfahrtbeihilfe für das Kind L im Zeitraum vom 1. September 2013 bis…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Walter Auer und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Andreas Freisinger, Mag. Thomas Karner und Mag. Gerhard Auer in der Beschwerdesache Bf, Anschrift, über die Beschwerde vom 24. November 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse, vom 18.3.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1220 Wien, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, vom 16.3.2015, wonach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf., Adr., vertreten durch Klug WT GmbH, Plüddemanngasse 104/IV, 8042 Graz-St. Peter, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 22. September 2014, betreffend Einkommensteuer 2013 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. September 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B gegen den Bescheid des FA Linz vom 06.09.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben. zu versteuerndes Einkommen: 16.941,10 € Einkommensteuer: 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RMS in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 04.10.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 10.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 06.09.2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 12.08.2010, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet…