…Miteigentümerin B. ME-2 belastet sei, bei der Berechnung der GrESt zu berücksichtigen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Nach Einsichtnahme in den vorgelegten Bemessungsakt und in einen nachgereichten Bezugsakt sowie insbesondere mit Rücksicht auf den Inhalt des angeforderten Exekutionsaktes des BG A-Stadt, Zl. 1…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In dem am…
…abgeändert und die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 58.662,64 festgesetzt. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I…
…StNr, betreffend Gebühren zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit Notariatsakt vom 13.8.2014 hat LG…
…gemäß § 16 BewG 1955 mit dem Kapitalwert anzusetzen. Der heranzuziehende Wert des eingeräumten Wohnrechts ergibt sich aus einer versicherungsmathematischen Berechnung der Summe der von der Erlebenswahrscheinlichkeit abgeleiteten Werte der einzelnen wiederkehrenden Nutzungen unter Berücksichtigung von Zinseszinsen. Dabei ist gemäß § 16 iVm § 15 Abs. 1 BewG…
…auch sozialversichert. (Link: http://www.kirchenzeitung.at/site/archiv/article/43340.html Bayrischer Rundfunk vom24.09.2020, Beitrag von Rüdiger Kronthaler "Bauernhof statt Altersheim: Wo der Traum Wirklichkeit wird" "Eigentlich könnte es eine Win-Win-Situation sein: Für Bauern ein Zuerwerb, für Senioren die Möglichkeit…
…und öffentlichen Sektor, Durchführung von Kursen und Vorträgen und im EDV-System Vertrieb. Die Beschwerdebehauptung, dass diese Tätigkeiten im Zusammenhang mit einem Anteilserwerb/-verkauf erfolgen sollten, widerspricht dem Inhalt des Konsulentenvertrages. Diesbezügliche anderweitige Vereinbarungen seien nicht vorgelegt worden. Der Vertrag mit der Fa. MS.-St…
…Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblättern zu entnehmen und bilden einen Bestandteil des Spruches dieses Erkenntnisses. sowie fasst 2…
…betreffend Grunderwerbsteuer, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im Vertragspunkt III des am TMJ abgeschlossenen Anwartschaftsvertrages wurde vereinbart, dass die A-GmbH H…
…2014 betreffend Feststellung von Einkünften betreffend das Kalenderjahr 2009 gemäß § 188 BAO nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die im Kalenderjahr 2009 erzielten Einkünfte werden gemäß § 188 BAO festgestellt: Einkünfte aus Vermietung und…
…UStG iVm § 8 Abs 2 KStG. Der Vollständigkeit halber wird jedoch im Folgenden auch darauf eingegangen. 7. Alternativbegründung: superficies solo cedit, DAM ist zivilrechtlicher Eigentümer am Gebäude Was das Eigentum am Gebäude anbelangt, ist Folgendes zu bemerken: Grundsätzlich gilt, dass der Grundeigentümer hinsichtlich eines Gebäudes…
…mit ***Übergeber*** zu Recht: Die Beschwerden werden gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit den im Spruchkopf dieses Erkenntnisses genannten Grunderwerbsteuerbescheiden vom…
…insoweit einen integrierenden Bestandteil des Spruchs der vorliegenden Entscheidung bildet. Über den Zeitraum der für das Gericht diesbezüglich maßgebenden 68 Monate Mai 2002 bis Dezember 2007 (dazu näher unten) ergeben sich aus der Gesamtsumme der im genannten Zeitraum eingenommenen Mieten im Betrag von € 25…
…iVm § 4 Abs. 2 EStG 1988 ist als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten abzusetzen. Gemäß § 7 Abs. 1 EStG 1988 sind bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen…
…Adresse2, EZ 000, KG, EW-AZ 46/000-0-0000/0, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Die C (Beschwerdeführerin, im Folgenden als Bf…
…bezahlt habe. Zusätzlich wurden vierteljährlich Betriebskosten entrichtet: Der Bf. sei mit einem Erlagschein (mit Einzahlungsnachweis) gekommen und Herr B habe ihm den ausgewiesenen Betrag bar bezahlt. An die Höhe der Betriebskosten könne er sich nicht erinnern. Diese Angaben wurden laut Unterschrift auch von Frau D…
…ErfNr. xxx, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schenkungs- und Übergabevertrag vom 23. Februar 2016…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In dem am…
…Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe In dem am…
…wird, welcher zur Abdeckung der Aufwendungen für das Objekt ***Adr*** dient." Im Jahr 2019 fehlt ein derartiger Beschluss. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die beschwerdeführende GmbH (Bf) ist Eigentümerin einer Wohnung, deren Anschaffung im Jahr 2012 zur Gänze durch G finanziert worden war, wobei…