…bevorzugt behandelt wurde, da durch das Einschreiten des Masseverwalters ein Betrag von 15.000,- € wieder an die Masse zurückfloss vermag am Ergebnis nichts ändern, denn die Zahlung betraf Abgaben, die vor der Haftungsinanspruchnahme fällig waren. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung…
…Beschwerdeführer bereits am 17. Mai 2009 aus der GmbH ausgeschieden ist und seine Geschäftsführertätigkeit somit vor Erlassung der Nachforderungsbescheide vom 26. Mai 2010 und insbesondere vor Konkurseröffnung im Jahr 2012 längst beendet hatte und im Jahr 2017, dem Jahr seiner Haftungsinanspruchnahme, die gesetzlich vorgesehene Aufbewahrungsfrist…
…jedoch in keiner Weise nachgekommen, da von ihm lediglich Kontoauszüge über den Haftungszeitraum mit dem Bemerken vorgelegt wurden, dass die Umsatzsteuer bis einen Monat vor Konkurseröffnung immer korrekt entrichtet worden sei und nicht beurteilt werden könne, wie es zu Differenzen bzw. den möglichen Rückstand gekommen…
…wie bereits oben angeführt, dass lediglich lohnabhängige Abgaben eines Monats kurz vor Konkurseröffnung offengeblieben sind. Aufgrund des sehr eingeschränkten Haftungszeitraumes und der Höhe des offen gebliebenen Haftungsbetrages (der im Verhältnis als auch absolut verglichen mit anderen Haftungsfällen als relativ gering anzusehen ist) ist davon auszugehen…
…da daraus ohnedies nicht ersichtlich ist, welche Zahlungen vor Konkurseröffnung an verschiedene Gläubiger vorgenommen wurden oder nicht. Zudem wurde die Bf vom Finanzamt auf die nach ständiger Rechtsprechung des VwGH geltende Beweisvorsorgepflicht hingewiesen. Dabei ist auch zu beachten, dass im Vorlageantrag den Ausführungen in der…
…22, erfolgte Umbuchung sei gesetzeswidrig, weil das Guthaben laut Buchungsmitteilung vom 10.9.2014 auf steuerrelevante Tatbestände aus dem Zeitraum vor Konkurseröffnung über K bzw. die G.GmbH und die S.OG zurückzuführen sei und somit grundsätzlich eine Forderung der Insolvenzmasse gegen das Finanzamt darstelle…
…diese Firma bereits gelöscht wurde und damit kein weiterer Primärschuldner für eine Haftungsinanspruchnahme in Frage kommt. Der Vertreter bringt vor, dass die Abgabenbehörde bereits vor Konkurseröffnung über das Vermögen der S.GmbH eine Haftungsinanspruchnahme dieser Gesellschaft als Erwerber des Betriebes hätte vornehmen müssen und vermeint…
…nach fast sieben Jahren, die geforderte Liquiditätsaufstellung naturgemäß nicht möglich sei. Aus seiner vagen Erinnerung heraus an die Zeit unmittelbar vor Konkurseröffnung könne er angeben, im relevanten Zeitraum keine Gläubigerforderungen mehr beglichen zu haben. Er habe sich nach Übernahme der Geschäftsführung überhaupt erst ein Bild…
…1 iVm. 80 BAO für näher aufgeschlüsselte, vor Konkurseröffnung fällig gewesene Abgabenschuldigkeiten dieser Gesellschaft im Gesamtbetrag von Euro 115.708,28 zur Vertreterhaftung heranzuziehen, weil diese aushaftenden Abgaben bei der insolventen Primärschuldnerin vorbehaltlich allfälliger Tilgungen durch eine Konkursquote uneinbringlich seien. Er werde deshalb aufgefordert, bis…
…Zeitpunkt des Ausscheidens des Bf. aus der Geschäftsführung weise das Bankkonto einen positiven Saldo aus. Was genau in dem Monat nach Ausscheiden aus der Geschäftsführung des Bf. und vor Konkurseröffnung geschehen sei, lasse sich nur erahnen. Es sei davon auszugehen, dass die Gebarung der neuen…
…Feststellungen seien unrichtig. Das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten habe anlässlich dieser erwähnten Betriebsprüfung, die somit wenige Monate vor Konkurseröffnung stattgefunden habe und letzten Endes für diese auch ursächlich gewesen sei, Feststellungen aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung und mangelnder Tatsachenfeststellungen getroffen, die als solche nicht haltbar seien. Das…
…Feststellungen seien unrichtig. Das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten habe anlässlich dieser erwähnten Betriebsprüfung, die somit wenige Monate vor Konkurseröffnung stattgefunden habe und letzten Endes für diese auch ursächlich gewesen sei, Feststellungen aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung und mangelnder Tatsachenfeststellungen getroffen, die als solche nicht haltbar seien. Das…
…Feststellungen seien unrichtig. Das Finanzamt Lilienfeld St. Pölten habe anlässlich dieser erwähnten Betriebsprüfung, die somit wenige Monate vor Konkurseröffnung stattgefunden habe und letzten Endes für diese auch ursächlich gewesen sei, Feststellungen aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung und mangelnder Tatsachenfeststellungen getroffen, die als solche nicht haltbar seien. Das…
…Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben durch die Pflichtverletzung. Aufgrund des Vorliegens der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme sei die Beschwerde abzuweisen gewesen. ***** Fristgerecht beantragte der Bf. mit Schreiben vom 14.06.2016 die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht und brachte ergänzend vor…
…und die Rechtsmittelfrist daher bis Anfang Februar 2009 offen war, hätte der Einschreiter diese Abgabenschuldigkeiten für die A-GmbH aufgrund der Tatsache, dass diese in den anfechtbaren Zeitraum vor Konkurseröffnung gefallen wäre, nicht wirksam bezahlen können. Überdies handelt es sich bei diesen Beträgen um Insolvenzforderungen…
…Für den Mehrbetrag von € 3,28 liegt keine Haftungsinanspruchnahme vor. | Abgabe | Zeitraum | Haftungsbetrag | Dienstgeberabgabe | 11/2020 bis 8/2021 | 121,79 | Dienstgeberabgabe | 9/2021 | 86,10 | Dienstgeberabgabe | 10/2021 | 65,27 |…
…er unverschuldet bei der Konkurseröffnung nicht teilnehmen habe können, sodass er den Konkurs nicht verhindern habe können, wodurch auch der Verkauf obsolet geworden sei. Mit Vorlagebericht vom 4.4.2019 legte die belangte Behörde die Beschwerde samt wesentlicher Aktenteile dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. Mit…
…dass die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft bereits vor Konkurseröffnung eingetreten sei und wohl auch bereits zu den angeführten Lohnsteuerfälligkeitszeitpunkten. Zusammenfassend wurde festgehalten, dass der Bf die Abgabenschulden im Verhältnis nicht schlechter behandelt habe als andere Verbindlichkeiten, weshalb ersucht wurde, von der Haftungsinanspruchnahme Anstand zu nehmen. In…
…werden, warum es dem Bf. als Geschäftsführer unmöglich gewesen sein soll, die in Rede stehenden Abgaben korrekt zu berechnen und vor Konkurseröffnung auch korrekt zu begleichen. Dazu war dessen Vorbringen viel zu wenig konkret, indem es jede zahlenmäßige Festlegung unterließ. Dies obwohl der Bf. mittels…
…daher nicht in Frage und geht dieser Punkt der Beschwerde sohin auch aus diesem Blickwinkel ins Leere. Sämtliche im Haftungsbescheid angeführten Abgaben waren vor Konkurseröffnung fällig und stellen daher Konkursforderungen dar, die mit den angeführten Masseforderungen nach den Bestimmungen der KO nicht verrechnet werden konnten. …