…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 17. April 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma L.Ä GmbH in Höhe von € 35.629,10 zur Haftung als Geschäftsführer gemäß § 9 BAO heran…
…Geschäftsführer neben den weiteren Geschäftsführern D. . J.R und R.M zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH heran. Der Beschwerdeführer vertrat vom 5.7.2007 bis 19.3.2009 die GmbH als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Seit 19.3.2009, kurz vor Eröffnung des Konkursverfahrens…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog mit Bescheid vom 14. März 2012 den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma H. Ges.m.b.H. in Liquidation in Höhe von insgesamt € 71.286…
…weiteren Geschäftsführern Ing. JL. und R.Ö zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der GmbH heran. Der Beschwerdeführer vertrat vom 05.07.2007 bis 19.03.2009 die GmbH als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Ab 05.07.2007 fungierte M.K.Ö als Prokurist. Der Prokurist vertrat…
…für uneinbringliche Abgabenschulden der Primärschuldnerin in Höhe von 18.178,43 € in Anspruch genommen worden. Nach Zitierung der gesetzlichen Bestimmung des § 9 Abs. 1 BAO führte das Finanzamt weiter aus, dass der Bf als alleiniger Geschäftsführer der Primärschuldnerin für die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Pflichten…
…schließlich nichts an den Pflichten eines im Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers gemäß § 80 BAO. Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH schließt eine derartige faktische Beschränkung der Befugnisse eines Geschäftsführers die Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden nicht aus (VwGH 6.7.2006, 2006/15/0030). Vielmehr ist anzuführen…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdedeführer (im Folgenden: Bf.) wurde mit Bescheid vom 26.03.2018 als Geschäftsführer der Firma P GmbH zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden in Höhe von Euro 15.861,22 herangezogen. Der Haftungsbescheid wurde dem…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) mit Bescheid vom 20. Jänner 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der O.I GmbH in Höhe von € 14.394,10 heran. Die Abgaben wurden dem Grunde…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin wurde mit Haftungsbescheid vom 18. November 2011 zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschulden der Firma P. GmbH in Höhe von € 8.149,03 herangezogen. Nach dem im Akt befindlichen Rückschein (Formular 4/1 zu …
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da über die sich im gegenständlichen Fall stellende Rechtsfrage der Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren uneinbringliche Abgabenschulden im Sinne der oben wiedergegebenen ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entschieden wurde…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im Streitfall stellt sich die Rechtsfrage, ob die Heranziehung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH zur Haftung für deren uneinbringliche Abgabenschulden zu Recht erfolgte. Die vorliegende Entscheidung hat sich bei der Klärung dieser Rechtsfrage…
…daher zur Annahme berechtigt war, dass der Beschwerdeführer hinsichtlich der zeitlich vorgelagerten Abgabenschuldigkeiten auf Grund der Missachtung des Gleichmäßigkeitsgebotes der Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist und er daher konsequenterweise für betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28…
…Annahme berechtigt war, dass der Bf. hinsichtlich der zeitlich vorgelagerten Abgabenschuldigkeiten auf Grund der Missachtung des Gleichmäßigkeitsgebotes der Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist und er daher konsequenterweise für betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28. Januar 2002…
…Annahme berechtigt war, dass der Bf. hinsichtlich der zeitlich vorgelagerten Abgabenschuldigkeiten auf Grund der Missachtung des Gleichmäßigkeitsgebotes der Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist und er daher konsequenterweise für betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28. Januar 2002…
…schriftlichen Vorhalt nicht entsprochen und den Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger nicht erbracht, sodass die Behörde zu Recht die Haftung für die uneinbringlichen Lohnabgaben der Monate August und September 2006 geltend gemacht hat. Schließlich wurden im relevanten Zeitraum vom Kontokorrentkonto der Primärschuldnerin durchaus Zahlungen bzw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. J.O in der Beschwerdesache G.F gegen den Bescheid des Finanzamtes Ä betreffend Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der I- Handelsgesm.b.H. nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 19. März 2015 in Anwesenheit…
…L.aD, Str.Nr 108H/1, über die Beschwerde vom 19.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gr.N vom 14.11.2014 betreffend Haftung gemäß § 9 Bundesabgabenordnung (BAO) für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten der sw5 GmbH, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…12lk O, gegen den Bescheid des Finanzamtes Ü vom 25.07.2011, betreffend Haftung für uneinbringliche Abgaben gemäß § 9 in Verbindung mit § 80 Bundesabgabenordnung (BAO) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge geleistet und der Haftungsbetrag auf € 21.942,37 verringert. Im Übrigen…
…des Finanzamtes U, betreffend Haftung für uneinbringliche Lohnabgaben und Säumniszuschlägen zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise stattgegeben und der Haftungsbetrag auf € 11.419,49 verringert. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Prokuristen der Firma D b - und h GmbH, Firmenbuchnummer 12x , zur Haftung für uneinbringliche Abgabenschuldigkeiten in Höhe von insgesamt € 104.721,53 herangezogen. Begründend wurde unter Hinweis auf die Rechtslage und auf die Uneinbringlichkeit der Abgaben bei der Primärschuldnerin, als Folge der eingetretenen Insolvenz…