…Bf1-Adr***, vertreten durch Sauerzopf & Partner Rechtsanwälte, Börsegasse 9/3, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 15. Februar 2019 gegen den Haftungsbescheid des ***MA*** vom 16. Jänner 2019, GZ.: ***3***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 13. April 2023 in Anwesenheit des Beschwerdeführers, seines Vertreters…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensverlauf Mit dem verfahrensgegenständlichen Bescheid vom 9. Juli 2015 nahm der Magistrat die Beschwerdeführerin (in der Folge abgekürzt Bf) als Haftungspflichtige gemäß §§ 9 Abs. 1 und 80 Abs…
…Mit Schreiben vom 10.3.2023 gab die belangte Behörde der Beschwerdeführerin bekannt, dass sie bis zur Auflösung der ***AB*** als persönlich haftende Gesellschafterin im Firmenbuch eingetragen war und daher verantwortliche Vertreterin sei. Die Gebrauchsabgabe für den Zeitraum 1/2020 in Höhe von € 117…
…Begründung führt die belangte Behörde zusammengefasst aus, dass an die Primärschuldnerin insgesamt fünf Bemessungsbescheide ergangen seien, die die Grundlage für den nunmehr bekämpften Haftungsbescheid darstellen würden. Die Bescheide seien an die im Firmenbuch aufscheinende Adresse in Ungarn adressiert worden. Die Bescheide wurden teils durch Hinterlegung…
…Er habe daher nicht davon ausgehen können, dass die im Haftungsbescheid angeführten Steuerbescheide überhaupt in Rechtskraft erwachsen seien. Es dürfe als amtsbekannt vorausgesetzt werden, dass der Bf im Zeitraum 04.12.2018 bis 25.10.2021 das Gefängnis nicht verlassen habe und ein Ausreisen nach…
…2024 antwortete die Behörde wie folgt: Zu dem von Ihnen vorgebrachten Vorschlag eines außergerichtlichen Ausgleichs von € 3.000,00 wird festgestellt, dass eine Entscheidung über diesen Vorschlag erst nach Zurückziehung der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid erfolgen kann. Um die Erfolgsaussichten zu klären, wird ersucht…
…dass die (weitere) Haftungsinanspruchnahme auf folgende weitere Abgabenschuldigkeiten eingeschränkt wird: Kommunalsteuer 7/2019 € 528,25 Kommunalsteuer 10/2019 € 1.027,08 Kommunalsteuer 11/2019 € 1.027,08 Kommunalsteuer 12/2019 € 1.027,09 Dienstgeberabgabe 7/2019 € 29,43 Dienstgeberabgabe 10…
…Magistratsabteilung 6, Rechnungs- und Abgabenwesen, Dezernat Abgaben und Recht, Referat Landes- und Gemeindeabgaben, vom 23. Mai 2024 betreffend Haftung gemäß § 9 Abs. 5 Gebrauchsabgabegesetz (GAG) zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…hat, für die termingemäße Entrichtung der Steuern zu sorgen. Es ist daher die gesetzliche Voraussetzung für die Haft- und Zahlungspflicht gegeben. Die Abgabepflichtige schuldet den im Spruch zitierten Betrag. Der gegenständliche Abgabenrückstand resultiert aus dem Gebrauch des öffentlichen Grundes vor den Liegenschaften in Adresse1, in…
…Magistratssabteilung 6, Rechnungs und Abgabewesen vom 29. April 2015 betreffend Haftung für den Rückstand an Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe samt Säumniszuschlägen für den Zeitraum Jänner 2013 bis Februar 2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. Dezember 2023 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
…Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Februar 2023 gegen den Haftungsbescheid der Magistratsabteilung 6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben (MA 6/ARL-***5***) vom 20. Februar 2023 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 2.11.2023 in Abwesenheit des Bf., der Behördenvertreter *** und…
…dass die Haftung für nachstehende Abgaben wie folgt geltend gemacht wird: | Abgabe | Zeitraum | Betrag in Euro | Kommunalsteuer | 4/2017 | 481,86 | Kommunalsteuer | 5/2017 | 849,33 | Dienstgeberabgabe | 4/2017 | 107,48 | Dienstgeberabgabe…
…Primärschuldnerin*** im Firmenbuch als Geschäftsführer dieser Gesellschaft eingetragen gewesen. Nach § 9 Abs 5 Wiener Gebrauchsabgabegesetz 1966 haften die in § 80 BAO bezeichneten Vertreter juristischer Personen neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der ihnen…
…1030 Wien, über die Beschwerde vom 26. November 2009 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, MA 6, Rechnungs- und Abgabenwesen vom 19. November 2009 betreffend Haftung gemäß § 13 Abs. 2 des Vergnügungssteuergesetzes, MA 6/DII/R2 - 1722/09, zu Recht erkannt: I. Der…
…hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Bf.), vertreten durch Dr. Günter Schmid, RA, Hafferlstr. 7, 2. OG, 4020 Linz über die Beschwerde vom 3. März 2022 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben vom 4.2.2022…
…vom 8. August 2016 gegen den Bescheid des ***MA*** vom 5. Juli 2016, GZ.: ***5***, betreffend Haftung gemäß § 6a des Kommunalsteuergesetzes 1993 und § 6a des Wiener Dienstgeberabgabegesetzes nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. März 2022 in Anwesenheit der Beschwerdeführerin und ihres steuerlichen Vertreters, den…
…gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Rechnungs- und Abgabenwesen, Magistratsabteilung 6, Referat Landes- und Gemeindeabgaben, vom 1. März 2021 betreffend Haftung gemäß § 9 Abs. 5 des Gebrauchsabgabegesetzes, MA 6/ARL-***xxxx***, nach der am 17. Jänner 2022 durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt…
… 2 Abs. 2 Wiener Glücksspielautomatengesetz (Anm. BFG richtig Glücksspielautomatenabgabegesetz) haften die im § 80 bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der ihnen auferlegter abgabenrechtlichen oder sonstigen Pflichten nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden…
…gewesen sei. Unter Hinweis auf § 80 Abs. 1 BAO führte die belangte Behörde weiters aus, dass sie als solche dafür Sorge zu tragen gehabt habe, dass sämtliche Abgaben entrichtet würden. Hinsichtlich der Dienstgeberabgabe haften nach § 6a Abs. 1 des Dienstgeberabgabegesetzes, LGBI. für Wien Nr. 17…
…6, Rechnungs- und Abgabewesen, vom 1.10.2012, MA 6/DII/R1-62985/13, betreffend die Haftung für Vergnügungssteuer gemäß § 13 Abs. 2 VGSG 2005 für den Zeitraum Mai 2009 bis August 2010 samt Nebengebühren betreffend die Monate Juni 2009 bis September 2009, Mai 2010…