…weder dem Meinungsstand der Lehre noch der von der Finanzverwaltung vertretenen Auffassung: Nach Rz 7584 der EStR 2000 ist eine Zusammenfassung der anrechnungsbegünstigten Einkünfte je DBA-Partnerstaat zulässig ("per country limitation"). Der Steuerpflichtige könnte aber für jede Einkunftsquelle eine gesonderte Höchstbetragsberechnung beantragen ("per item limitation")…
…auf dessen ausländische Einkünfte Quellensteuern einbehalten wurden. Dabei habe der Gruppenträger unabhängig von den zugerechneten Ergebnissen der Gruppenmitglieder für seine in eigener Person bezogenen ausländischen Einkünfte, die anrechnungsbegünstigt sind, eine Höchstbetragsberechnung nach den üblichen Regeln durchzuführen (Verweis auf Dommes/Schuch, Gruppenbesteuerung und Doppelbesteuerungsabkommen, 372 ff…
…auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). Werden Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten bezogen, ist für die Einkünfte aus jedem Staat eine gesonderte Höchstbetragsberechnung anzustellen. …" 2. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung des Finanzamtes vom 16. August 2018 wird hinsichtlich der Begründung auf die gesondert…
…Ausland besteuerten Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). Werden Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten bezogen, ist für die Einkünfte aus jedem Staat eine gesonderte Höchstbetragsberechnung anzustellen." Im gegenständlichen Fall hat der Bf. trotz Aufforderung durch das Finanzamt (Ersuchen um Ergänzung vom 10. Jänner 2017) keinen Nachweis einer bezahlten…
…auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfällt (Anrechnungshöchstbetrag). Werden Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten bezogen, ist für die Einkünfte aus jedem Staat eine gesonderte Höchstbetragsberechnung anzustellen. Erwägungen: § 48 BAO liegt - auch - die Zielsetzung zu Grunde, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Österreich und anderen Staaten dadurch zu…
…bei DBA-Anwendung die im innerstaatlichen Recht begründete Herauslösung der Sonderzahlungen aus dem zu veranlagenden Einkommen bei der Höchstbetragsberechnung wirksam bleibt. Das BMF verlangt daher in Abschn. 3.4 (Abs. 3) Salzburger Steuerdialog 2012, BMF 7. 10. 2013, BMF-010221/0636-VI/82013, eine Höchstbetragsberechnung…
…Anrechnungshöchstbetrag). Werden Einkünfte aus mehreren ausländischen Staaten bezogen, ist für die Einkünfte aus jedem Staat eine gesonderte Höchstbetragsberechnung anzustellen. (3) Besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen, das zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Anrechnungsmethode vorsieht und das nicht für Steuern vom Einkommen lokaler Gebietskörperschaften des ausländischen Staates anwendbar ist…
Bemessungsgrundlage | € | 1.489,38 Gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO wird die Glücksspielabgabe für September 2012 folgendermaßen festgesetzt (Abzüge laut den Tabellen im Schriftsatz vom 23. November 2016): Bemessungsgrundlage gemäß § 57 Abs. 2 GSpG 2.598,14 x 40%=…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 21. November 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 11. November 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2015, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Mai 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
Bemessungsgrundlage gem. § 57 Abs. 2 GSpG 35.162,41 Euro x 40% = 14.064,96 Euro Berechnung April 2013 | Bemessungsgrundlage laut Selbstberechnung | Euro | 48.739,00 | Add-Ons für Pokerturniere lt. Tabelle zu Punkt 4.1. | | 2…
Mit Beschwerdevorentscheidung vom 30. Dezember 2020 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen und wie folgt ausgeführt: "Es wird auf den ausführlichst dargestellten Sachverhalt und die Begründung des Erstbescheides vom 5.3.2020 verwiesen und dieser zum Bestandteil dieser Begründung erhoben. Ergänzend wird ausgeführt, dass im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch Mag. Barbara Cizek, Hochweg 4, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Monika Fingernagel in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I…
Weiters gab es Unrichtigkeiten betreffend eines Unfalles am angeführten Tag und der erhaltenen Versicherungsvergütung und Verbuchung einer Tageslosung am selben Tag (siehe Seite 9ff der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). - 2007 wurden keine Steuererklärungen abgegeben. Die Chauffeurlisten 1-9/2007 wurden nach Beginn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der Bf., über die Beschwerde vom 6. Februar 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A vom 6. Februar 2017 betreffend Einkommensteuer (ArbeitnehmerInnenveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamt Li vom 27.02.2014, Steuernummer 1234567, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013 zu Recht erkannt: Der Einkommensteuerbescheid für 2013 wird wie folgt abgeändert: | Einkommen |…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf ***, ***BfAdr***, über die Beschwerde vom 17.März 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 15. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2011, Steuernummer ***StNr*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4. August 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 22.11.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 12.11.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zur Steuernummer…