IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des XY, Adr., gegen den Bescheid des Finanzamtes Spittal Villach vom 22.08.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2013 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr1 gegen den Bescheid des FA Wien 3/6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 05.12.2012, betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben…
…die Gebühr zwingend vom Höchstbetrag zu bemessen war, wenn ein solcher angegeben war, da dies die unsachliche Konsequenz nach sich gezogen habe, dass bei unbestimmten Leistungsumfängen ohne Höchstbetragsbegrenzung, also mit einem weiteren Leistungsumfang, auf die tatsächliche Leistung abgestellt würde, bei Angabe eines Höchstbetrages - und damit…
…Abs. 3 Z. 2 EStG 1988 (u.a.) für den Nachkauf von Versicherungszeiten die Höchstbetragsbegrenzung von 40.000 S für die so genannten "Topf- Sonderausgaben" nicht gilt, ändert schließlich ebenfalls nichts am Erfordernis des Abflusses der Prämienzahlung." Der Gerichtshof habe darin klar und deutlich ausgesprochen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, vertreten durch Mag. Barbara Cizek, Hochweg 4, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 10. Oktober 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 (nunmehr: Finanzamt Österreich) vom 22…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Name in der Beschwerdesache Bf, Straße1, Ort1, vertreten durch die Stb, Straße2/xxx, Ort2, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 14.05.2014 betreffend Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2014 und Folgejahre zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache D.K., Anschr., vertreten durch Stb., gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Land vom 17. Dezember 2013, betreffend Umsatzsteuer 2008, 2009, 2010, und Einkommensteuer 2008, 2009, 2010, zu Recht erkannt: 1…
(31) The Commission accordingly considers that the measure is necessary, appropriate and proportionate to remedy a serious disturbance in the economy of a Member State and meets all the conditions of the Temporary Framework. In particular: For 'temporary limited amounts of aid': (32) The measure…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache G, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 15.01.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. Mai 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 20. April 2023 betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Recht erkannt: I…
Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung liege in der willkürlichen Unterscheidung zwischen Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern. Es sei nicht nur so, dass beide Sektoren in der Energieversorgung und damit im selben Feld tätig sind. Die starke Preissteigerung im Energiesektor, die als Ratio für den EKB-S diene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die WTH, gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 02.07.2014, betreffend die Festsetzung der Vorauszahlung der Körperschaftsteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 22.11.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 12.11.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zur Steuernummer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Zacherl Schallaböck Proksch Manak Kraft Rechtsanwälte GmbH, Teinfaltstraße 8/5.01, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 4. Dezember 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes für…
Sachliche Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung gebe es keine. Darauf abzustellen, dass die (ohnehin außer Kraft getretene) EU-Verordnung diese Differenzierung vornehme, könne nicht reichen, da Österreich die von der EU gesetzte Obergrenze von € 180/MWh Strom deutlich (ebenfalls ohne sachliche Rechtfertigung) unterschreite. Hinzu komme…
Eine weitere unsachliche Ungleichbehandlung liege in der willkürlichen Unterscheidung zwischen Stromerzeugern und von Fernwärmeversorgern. Es sei nicht nur so, dass beide Sektoren in der Energieversorgung und damit im selben Feld tätig sind. Die starke Preissteigerung im Energiesektor, die als Ratio für den EKB-S diene…
So habe Österreich bei der Fernwärme sogar die mit Abstand höchste Inflationsrate im EU-Vergleich. Bei Fernwärme hätten Österreichs Energieversorger die Preise innerhalb der EU am deutlichsten erhöht. In der EU seien die Preise für Fernwärme im Vergleich zum Vorjahr um 17,5 % gestiegen, während…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. W in der Beschwerdesache der Bf., R-Straße-xx, Gde X, vertreten durch die ABC Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, E-Straße-yy, GDe Y, über die Beschwerde vom 19. August 2022 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R 1) in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 25.06.2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 18.06.2019 zu StNr betreffend Einkommensteuer 2018 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der…
Schillerstraße 2 6800 Feldkirch www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10.09.2013 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Die…