…Adresse 1, vertreten durch Andreas X., Adresse 2, als beantragter Gruppenträger und Bf 1 GmbH und Bf 2 GmbH, Adresse 3 vertreten durch Geschäftsführer, Adresse 4, als beantragte Gruppenmitglieder betreffend die Beschwerden der Bf 1 GmbH und der Bf 2 GmbH vom 10.6.2022…
…Das Einkommen setzt sich aus den Teileinkommen des Gruppenträgers (GT) und sechs Gruppenmitgliedern wie folgt zusammen: | GT | -47,261,20 | GM1 | 1.718.995,80 | GM2 | 196.903,70 | GM3 | 0,00 | GM4 | 43.082…
…leistet die Gruppenträgerin einen Großmutterzuschuss in Höhe von 200.000 Euro an die GmbH. Mit Abtretungsvertrag vom 18.02.2009 verkaufte das Gruppenmitglied seine Anteile an der GmbH um 7.500 Euro. Der Verkauf der Anteile an der GmbH erfolgte innerhalb des Bilanzerstellungszeitraumes für den…
…Bescheid vom 10. 5. 2011 erging ein Feststellungsbescheid mit welchem das FA ab dem Veranlagungsjahr 2011 das Bestehen einer Gruppe unter der Gruppenträgerin GT und den übrigen Beschwerdeführerinnen als Gruppenmitgliedern feststellte. Dieser Bescheid erwuchs unbekämpft in Rechtskraft. Hat der Verwaltungsgerichtshof einer Revision stattgegeben, sind die…
…Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin gehört einer Unternehmensgruppe iSd § 9 KStG an. Sie ist beteiligte Körperschaft (Gruppenträgerin), Beteiligungskörperschaft (Gruppenmittglied) ist die D. 2. Die Abgabenbehörde hat nach Durchführung einer Außenprüfung bei der Beteiligungskörperschaft mit Bescheiden vom 12. Juli 2012 die Verfahren über die Feststellung des Ergebnisses…
…1220 Wien, über die Beschwerde vom 19. Juli 2024 gegen den "Feststellungsbescheid Gruppenträger 2017" des Finanzamtes für Großbetriebe vom 12. April 2024 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 3. Februar 2026 in Anwesenheit der Schriftführerin ***SF*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…vom 5.7.2017, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenträger zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensablauf (1) Die im Jahr…
…Begründung wurde zusammengefasst folgendes vorgebracht: Die Bf. sei bis zum 31. Dezember 2008 als Gruppenmitglied finanziell mit dem Gruppenträger GT-alt verbunden gewesen. Die finanzielle Verbindung und somit die materiellen Voraussetzungen für das Bestehen einer Gruppe waren während des gesamten Wirtschaftsjahres 2008 der Bf. gegeben…
…Begründung wurde zusammengefasst folgendes vorgebracht: Die Bf. sei bis zum 31. Dezember 2008 als Gruppenmitglied finanziell mit dem Gruppenträger GT-alt verbunden gewesen. Die finanzielle Verbindung und somit die materiellen Voraussetzungen für das Bestehen einer Gruppe waren während des gesamten Wirtschaftsjahres 2008 der Bf. gegeben…
…Wir weisen darauf hin, dass diese Gesellschaften bisher Gruppenmitglieder einer Gruppe mit der GT-alt als Gruppenträgerin gewesen sind. Die steuerlichen Ergebnisse der GM1-GmbH und GM2-GmbH betreffend das Wirtschaftsjahr 2008 fließen daher aufgrund der Wirkung der „alten“ Gruppe für die Veranlagung 2008 der…
…Wir weisen darauf hin, dass diese Gesellschaften bisher Gruppenmitglieder einer Gruppe mit der GT-alt als Gruppenträgerin gewesen sind. Die steuerlichen Ergebnisse der GM2-GmbH und GM1 betreffend das Wirtschaftsjahr 2008 fließen daher aufgrund der Wirkung der „alten“ Gruppe für die Veranlagung 2008 der GM2…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Vorbemerkung: Die Firma A AG für B (im Folgenden D bzw. Beschwerdeführerin) ist Gruppenträgerin der "A AG Gruppe". Wie die anderen Gruppenmitglieder ermittelte die Beschwerdeführerin ihren Gewinn jeweils für ein abweichendes Wirtschaftsjahr vom 1.10. bis zum 30.9…
…zulässig. Entscheidungsgründe I) Sachverhalt: 1. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz Bf) ist seit 2011 Gruppenträgerin einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 KStG 1988. 2. In ihrer Körperschaftsteuererklärung 2014 machte sie jeweils ein Siebtel von in den Jahren 2009 und 2010 vorgenommenen Teilwertabschreibungen geltend. Zusätzlich…
…die Verluste nach Jahren ausgewiesen und bei der Halbierung der Verlustvorträge wird ebenso eine jahreweise Betrachtung vorgenommen. Auswirkung auf die Besteuerungsgrundlagen: Das Ergebnis des ausländischen Gruppenmitglieds ***1*** wird wie folgt berechnet und über das Gruppenmitglied ***3*** (2016 und 2017) und über den Gruppenträger ***2*** (2018…
…7.10.2011 . Sie ergänzte mit Schriftsatz vom 24.10.2011 ihre Berufung wie folgt: Zum Argument des Finanzamtes, dass bei der Gruppenbesteuerung lediglich eine Zusammenfassung der gesondert ermittelten Besteuerungsgrundlagen der Gruppenmitglieder beim Gruppenträger erfolge, während weiterhin steuerfreie Ausschüttungen nötig seien, um an die finanziellen…
…Würdigung: 1) Ergebniszurechnung zum Stichtag 28.2.2007 (4.Siebtel) Wie bereits im Sachverhalt dargestellt, erfolgte beim Gruppenträger Bf.1 zum Stichtag 31.3.2007 die Zurechnung beider Wirtschaftsjahre der Bf.2 Beteiligungs GmbH (1. Wirtschaftsjahr 1.3.2006 bis 28.2.2007 und 2…
…§ 9 KStG zusammengefasst sind. Als Gruppenträger fungiert die Bf. b2) Rechtliche Würdigung: Ausgehend von dem obig geschilderten Sachverhalt ergibt sich auf Grund der kurzfristigen und unerwarteten Gesetzesänderung des § 11 Abs 1 Z 4 KStG die Nichtabzugsfähigkeit der Zinsen auf der Ebene der Bf, während der…
…die Feststellung einer Unternehmensgruppe gemäß § 9 Abs 8 KStG ab dem Veranlagungsjahr 2017 beantragte. Gruppenträger sollte die Beschwerdeführerin sein, Gruppenmitglieder ihren inländischen Tochtergesellschaften **T1-GmbH** und **T2-GmbH** (Schwestergesellschaften), an denen sie unmittelbar 100 % bzw 99,8 % des Stammkapitals und der Stimmrechte besaß. Mit Bescheid…
…Wirtschaftsjahr 2008 bestanden. Daher seien deren Ergebnisse noch der Bf. bei der Veranlagung für das Wirtschaftsjahr 2008/2009 zuzurechnen und in weiterer Folge bei der Veranlagung 2009 des neuen Gruppenträgers zu berücksichtigen. Mit Bescheid vom 11. Mai 2011 stellte das Finanzamt fest, dass die Unternehmensgruppe…
…7. März 2018 wurde ein Gruppenfeststellungsbescheid 2017 erlassen, in welchem die Überträger GesmbH als ab der Veranlagung 2017 als zur Unternehmensgruppe (Gruppenträger ***1*** Holding GmbH) zugehörig festgestellt wurde. Die Fa. Übernehmer GmbH ist nach diesem Bescheid nicht Mitglied der Gruppe. Mit Bescheid vom 10. September…