In der Entscheidung BFG 2.6.2014, RV/4100413/2009 ging es um die Rechtsgebührenvorschreibung für eine Grundstücksverlosung samt Betriebsvorrichtungen, die Begründung rekurrierte auf die Erkenntnisse des VwGH 29.8.2013, 2012/16/0159 und 2012/16/0101, die wiederum auf das Urteil des OGH…
…der Grunderwerbsteuer unterliegt oder ob § 15 Abs. 3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für die Grundstücksverlosung („Hausverlosung“), die der Bf. durchführte, mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 15. Mai 2012 von einer Bemessungsgrundlage von…
…a 69 Euro aufgelegt worden waren. Mit der Verlosung wurde im November 2009 begonnen, der Nachweis über den ersten Losverkauf stammt vom 14.11.2009. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 14. Jänner 2010 von einer Bemessungsgrundlage von…
…sich die Selbstberechnung als richtig erwiesen habe. Fristgerecht wurde dagegen Beschwerde erhoben. Eingewendet wurde, dass zwar ein Glücksvertrag gemäß § 1267ff ABGB vorliege, aber Grundstücksverlosungen keine Rechtsgeschäftsgebühr auslösen. Dies deshalb, da 1. ein Grundstück weder eine Ware noch eine geldwerte Leistung iSd § 33 TP 17 Abs…
…a 99 Euro aufgelegt worden waren. Mit der Verlosung wurde im Frühjahr 2009 begonnen, der Nachweis über den ersten Losverkauf stammt vom 6.9.2009. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 27. Juni 2011 von einer Bemessungsgrundlage von…
…der Grunderwerbsteuer unterliegt oder ob § 15 Abs. 3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für die Grundstücksverlosung („Hausverlosung“), die der Bf. durchführte, mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 24. Jänner 2011 von einer Bemessungsgrundlage von…
…der Verlosung wurde im Frühjahr 2009 begonnen, der Nachweis über den ersten Losverkauf stammt vom 6.5.2009, Gewinnverlosungstermin sollte der 14.7.2009 sein. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 24. Jänner 2011 von einer Bemessungsgrundlage von…
…der Verlosung wurde im Frühjahr 2009 begonnen, der Nachweis über den ersten Losverkauf stammt vom 13.8.2009, Gewinnverlosungstermin sollte der 20.3.2010 sein. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 15. April 2010 von einer Bemessungsgrundlage von…
…die Verlosung nicht stattfinde. Insgesamt sei von den registrierten Teilnehmern auf das Treuhandkonto der Lospreis für 274 Lose zu je 89 Euro, sohin 24.386,00 überwiesen worden. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 14. Jänner 2010 von…
…3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für diese Grundstücksverlosung („Hausverlosung“) mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 24. Juni 2010 von einer Bemessungsgrundlage von 1.239.700 [= 12.650x98] die Rechtsgeschäftsgebühr gemäß § 33 TP…
…der Grunderwerbsteuer unterliegt oder ob § 15 Abs. 3 GebG, der eine Kumulierung von Gebühren und Grunderwerbsteuer verhindern soll, zum Tragen kommt. Das Finanzamt setzte für die Grundstücksverlosung („Hausverlosung“), die der Bf. durchführte, mit Bescheid gemäß § 201 BAO vom 9. April 2009 von einer Bemessungsgrundlage von…
…den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101 nicht, dass als Bemessungsgrundlage gemäß …
…der entsprechenden Willenserklärung durch den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101, nicht…
…16/0101 zu verweisen. In dieser Entscheidung, die noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") erging, beanstandete der VwGH nicht, dass als Bemessungsgrundlage gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG…
…der entsprechenden Willenserklärung durch den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101, nicht…
…der entsprechenden Willenserklärung durch den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101, nicht…
…der entsprechenden Willenserklärung durch den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101, nicht…
…der entsprechenden Willenserklärung durch den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101, nicht…
…den Spielteilnehmer wie durch Einwurf des Einsatzes bei einem Glücksspielautomaten entstehen. Noch zu den Vorgängerbestimmungen bei den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung ("Hausverlosung") beanstandete der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101 nicht, dass als Bemessungsgrundlage gemäß …
…entschied der VwGH 29.8.2013, 2010/16/0101 zu den Rechtsgebühren gemäß § 33 TP 17 Abs. 1 Z 7a GebG für eine Grundstücksverlosung („Hausverlosung“), dass es sich bei den Verlosungsbedingungen um ein der GrESt unterliegendes Rechtsgeschäft handelt, das gemäß § 15 Abs 3 GebG von…