…StrNr1, die 3,5%ige Grunderwerbsteuer im Betrag von € 26.250 vorgeschrieben worden. Aufgrund einer von der Großbetriebsprüfungsabteilung übermittelten Kontrollmitteilung vom 3.3.2017 wurde dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu vorgenanntem Grundstückstausch ua. Folgendes zur Kenntnis gebracht: 1. Mit Kaufvertrag vom…
…Bemessungsgrundlage die Grunderwerbsteuer in Höhe von € 39.061,65 selbstberechnet und an das Finanzamt abgeführt worden. Aufgrund einer von der Großbetriebsprüfungsabteilung übermittelten Kontrollmitteilung vom 3.3.2017 wurde dem Finanzamt ua. zu vorgenanntem Grundstückstausch zur Kenntnis gebracht, dass das Nachbargrundstück zu Gst2 GB-M…
…Vertragsteiles zu berechnen. Gegenleistung ist bei einem Tausch gem. § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung". 2.) Grundstücksschenkung – Grundstückstausch, Judikatur: a) Eine Grundstücksschenkung stellt ein "anderes Rechtsgeschäft" iSd § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG dar…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Dr. Paul Fister, öffentlicher Notar, Favoritenstraße 81, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 12. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…bewertet werden können. Sämtliche Leistungen, die mit diesen Übertragungen beider Liegenschaften in Zusammenhang stehen, wurden festgelegt. Den Wert der getauschten Liegenschaftshälften gaben beide Ehegatten in derselben Höhe an. Beim Grundstückstausch nach § 4 Abs. 3 GrEStG liegen zwei der Steuer unterliegende Erwerbsvorgänge vor, wobei unter Gegenleistung…
…den vorliegenden Beschwerdefall zweifellos, dass die begehrte Abgabenbefreiung zu versagen war. Denn der Bf. räumt selbst ein, dass es zum Grundstückstausch auf der Basis einer privatrechtlichen Vereinbarung gekommen ist und dass keine behördliche Zwangsmaßnahme, die der Bf. als ultima ratio bezeichnet, vorliegt. Damit steht fest…
…und Schenkungsvertrag zugrunde. In der Bescheidbegründung stellt das Finanzamt dazu fest, bei dem gegenständlichen Rechtsgeschäft handle es sich um eine Parzellierung, die rechtlich gesehen als Grundstückstausch zu qualifizieren sei. Gegenleistung sei der gemeine Wert der hingegebenen Flächen. Da es sich um Bauflächen handle, sei der…
…und Schenkungsvertrag zugrunde. In der Bescheidbegründung stellt das Finanzamt dazu fest, bei dem gegenständlichen Rechtsgeschäft handle es sich um eine Parzellierung, die rechtlich gesehen als Grundstückstausch zu qualifizieren sei. Gegenleistung sei der gemeine Wert der hingegebenen Flächen. Da es sich um Bauflächen handle, sei der…
…des hingegebenen Grundstücks wurde dem Finanzamt auch vorgelegt. Gemäß § 4 Abs 2 Z 4 GrEStG (in der anzuwendenden Fassung) ist beim Grundstückstausch (lex specialis) die Steuer sowohl vom Wert der Leistung des einen als auch vom Wert der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Gemäß …
…des einen als auch vom Werte der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Gemäß § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG ist Gegenleistung bei einem Tausch die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung. Beim Grundstückstausch nach § 4 Abs. 3 GrEStG (idF vor BGBl…
…in dem einen Rechtsgeschäft getroffenen Vereinbarungen als voneinander unabhängige "reine" Schenkungen von Grundstücksanteilen in keinster Weise in Betracht (vgl. VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). 2.) Grundstückstausch: Der Tausch ist nach § 1045 ABGB ein Vertrag, durch den eine Sache gegen eine andere überlassen wird…
…von S als auch eines 1/3-Anteiles an der EZ 2 von B jeweils durch die Bf. Rechtslage und Erwägungen: Strittig ist im Gegenstandsfall die Heranziehung des gemeinen Wertes der hingegebenen Grundstücksanteile als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer im Rahmen eines Grundstückstauschvertrages ohne Aufzahlung. Gemäß …
…des hingegebenen Grundstücks wurde dem Finanzamt auch vorgelegt. Gemäß § 4 Abs 2 Z 4 GrEStG (in der anzuwendenden Fassung) ist beim Grundstückstausch (lex specialis) die Steuer sowohl vom Wert der Leistung des einen als auch vom Wert der Leistung des anderen Vertragsteiles zu berechnen. Gemäß …
…in dem einen Rechtsgeschäft getroffenen Vereinbarungen als voneinander unabhängige "reine" Schenkungen von Grundstücksanteilen in keinster Weise in Betracht (vgl. VwGH 19.8.1997, 96/16/0148). 2.) Grundstückstausch: Der Tausch ist nach § 1045 ABGB ein Vertrag, durch den eine Sache gegen eine andere überlassen wird…
…Sorgfalt außer Acht, zu der sie nach den Umständen verpflichtet und nach ihren geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt waren und die ihnen zuzumuten war, und haben die gegenständliche Abgabenverkürzung deshalb nicht erkannt." Der gegenständliche Grundstückstausch sei primär ein zivilrechtlicher Akt, was bedeute, dass es an…
…die Gemeinde hätte abgetreten werden müssen. Um das Vermögen zu erhalten, sei man auf das Angebot zum Grundstückstausch im Zuge der Neuvermessung eingegangen, da die nach der Abtretung verbleibenden Restflächen auf Grund ihrer Maße als Baugrundstück ungeeignet gewesen wären. Nach Erachten des Bf liege kein…
…Vertragsteiles zu berechnen. Gegenleistung ist bei einem Tausch gem. § 5 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987 "die Tauschleistung des anderen Vertragsteiles einschließlich einer vereinbarten zusätzlichen Leistung". 2.) Grundstücksschenkung – Grundstückstausch, Judikatur: a) Eine Grundstücksschenkung stellt ein "anderes Rechtsgeschäft" iSd § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG dar…
…zur Einkommensteuererklärung in Papierform übermittelt, in welcher die Sach- und Rechtslage zu Grundstückstauschen und Realteilung sowie die daraus resultierende Immobilienertragsteuer des Jahres 2014 aus Sicht der Beschwerdeführerin wie folgt dargelegt worden ist: "…Mit Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 10. Juli 1986 haben Herr Dr…
…vorliege, ein öffentliches Interesse bestehe, eine behördliche Mitwirkung dokumentiert sei, die beteiligten Grundstückseigentümer keine Möglichkeit hatten, sich dem Grundstückstausch zu entziehen und durch die Maßnahme eine bessere Gestaltung von Bauland erfolgt sei. Der Sachverständige habe deshalb gutachterlich festgestellt, dass die Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs. 1…
… 201 Abs. 2 Zi. 1 BAO von Amts wegen.[…] Bei gegenständlichem Rechtsgeschäft handelt es sich um eine Parzellierung, die rechtlich gesehen als Grundstückstausch zu qualifizieren ist. Gegenleistung ist der gemeine Wert der hingegebenen Flächen. Da es sich um Bauflächen handelt, wurde der m2-Preis…