…Abs. 2 AVG normierten Grundsatz der freien Beweiswürdigung ist die Behörde bzw. iVm § 17 VwGVG das Verwaltungsgericht bei der Beweiswürdigung nicht an feste Beweisregeln gebunden, sondern ist der Wert der aufgenommenen Beweise nach bestem Wissen und Gewissen nach deren innerem Wahrheitsgehalt zu beurteilen hat (vgl…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…sei, sei in freier Beweiswürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Für die Abgabenbehörde sei es aufgrund dieses nicht unterzeichneten Kaufvertrages nicht erwiesen, dass im Zeitpunkt des Bezuges der Vorleistungen bereits ein steuerpflichtiger Verkauf der Liegenschaft(en) geplant und wahrscheinlicher gewesen sei als andere Verwertungsmöglichkeiten…
…die Waren überlassen. Nach dem tatsächlichen Eintreffen der Waren am zugelassenen Warenort in A wurden die Versandbegleitdokumente übergeben und die Nämlichkeit der Waren überprüft, eine neuerliche Ankunftsanzeige oder Anmeldung zu einem Zollverfahren erfolgte nicht. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO…
…die Waren überlassen. Nach dem tatsächlichen Eintreffen der Waren am zugelassenen Warenort in A wurden die Versandbegleitdokumente übergeben und die Nämlichkeit der Waren überprüft, eine neuerliche Ankunftsanzeige oder Anmeldung zu einem Zollverfahren erfolgte nicht. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO…
…die Waren überlassen. Nach dem tatsächlichen Eintreffen der Waren am zugelassenen Warenort in A wurden die Versandbegleitdokumente übergeben und die Nämlichkeit der Waren überprüft, eine neuerliche Ankunftsanzeige oder Anmeldung zu einem Zollverfahren erfolgte nicht. Gemäß dem im Abgabenverfahren vorherrschenden Grundsatz der freien Beweiswürdigung (§ 167 BAO…