IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.01.2022 betreffend Anspruchszinsen 2013 Steuernummer ***BFStNr*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…1 gegenüberzustellenden Beträge entrichtet sind. Abs. 6: Auf Antrag des Abgabepflichtigen sind Nachforderungszinsen insoweit herabzusetzen bzw. nicht festzusetzen, a) als der Differenzbetrag (Abs. 1) Folge eines rückwirkenden Ereignisses (§ 295a) ist und die Zinsen die Zeit vor Eintritt des Ereignisses betreffen oder b) als ein Guthaben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 17.11.2008, betreffend die Festsetzung von Anspruchszinsen für 2006 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof…
…auf welcher Grundlage bzw. für welche Leistungen die ***C2-AG*** ein Verwaltungsentgelt an die Beschwerdeführerin verrechnet habe (Seite 5 des Berichts). Optionsentgelt ***C1-AG*** (2011) Mit Rechnung vom 31.08.2011 (OZ 46) verrechnete die ***C1-AG*** der Beschwerdeführerin unter Hinweis auf eine "Vereinbarung vom…
…vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid darstellt. Dazu gehören u.a. die Anspruchszinsen (vgl. VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist daher zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im…
…nicht bis 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres entrichtet wurden. Insbesondere kommt es nicht auf ein Verschulden des Abgabepflichtigen am Entstehen zinsenrelevanter Nachforderungen an. Damit hat der Gesetzgeber zu erkennen gegeben, dass er die Ursachen, die zur Abgabenentrichtung nach dem…
…die gesetzliche Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Bescheid darstellt. Dazu gehören u.a. die Anspruchszinsenbescheide (vgl. VwGH 27.8.2009, 2006/15/0150). Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im…
…133 Abs. 4 B-VG eine Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Einer Rechtsfrage kommt grundsätzliche Bedeutung zu, wenn das Erkenntnis von vorhandener Rechtsprechung des VwGH abweicht, diese uneinheitlich ist oder fehlt. Da die…
…weil er agiofrei veranlagt hat. Hier wäre jede andere Auslegung unlogisch und weltfremd.“ Im Folgenden würde das Gericht die rechtlichen Grundlagen für die Gehilfenhaftung bzw. der Organ- wie auch der Repräsentantenhaftung erörtern. In den letzten Absätzen komme das Gericht zu folgendem Schluss: „Wie aus dem…
…die Grundlagen für die Abgabenerhebung nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie diese gemäß § 184 Abs. 1 BAO zu schätzen. Dabei sind alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. Zu schätzen ist gemäß § 184 Abs. 2 BAO insbesondere dann, wenn der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Themmer, Toth & Partner Rechtsanwälte OG, Biberstraße 15, 1010 Wien, über die Beschwerden des Bf gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 1. August…
…| | | 594,31 | | [- 594,31] Zu den Einkommensteuerbescheiden: Rechtslage: Die §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide (Liebhabereiverordnung; LVO) bestimmen: …
…Teilzahlungen bestimmte Anzahl der Tage des jeweiligen Zahlungsaufschubes) unter Zugrundelegung des jeweiligen Zinssatzes von 4,5 % über dem gültigen Basiszinssatz vorzunehmende Festsetzung von Stundungszinsen die aus der, der gegenständlichen Entscheidung angeschlossenen Aufstellung (Tabelle 2) ersichtlichen, letztlich zu dem im Spruch bezifferten Betrag führenden, Grundlagen. Es…
…Für Abgabenschuldigkeiten sind a) solange auf Grund eines Antrages auf Aussetzung der Einhebung, über den noch nicht entschieden wurde, Einbringungsmaßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (§ 230 Abs. 6) oder b) soweit infolge einer Aussetzung der Einhebung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent…
…vorgesehene Grundlage für einen davon abzuleitenden anderen Abgabenbescheid darstellt. Dazu gehören u.a. die Anspruchszinsen (vgl. VwGH 27.08.2008, 2006/15/0150). Der Bestreitung der Anspruchszinsen lediglich auf Grund einer Unrichtigkeit des Einkommensteuerbescheides ist daher zu entgegnen, dass Anspruchszinsenbescheide an die Höhe der im…
…manifestiert sich für das BFG, dass sich die Beschwerde gegen die Anspruchszinsenbescheide auf die behauptete Rechtswidrigkeit der ESt-Bescheide 2012 bis 2015 stützt, weshalb die Beschwerde gegen diese Bescheide als unbegründet abzuweisen war. Ergebnis Aus den genannten Gründen war die Beschwerde sowohl gegen den Wiederaufnahmebescheid…
…auf den langen Zeitraum zwischen Einreichung der Einkommensteuererklärung 2022 und Veranlagung zur Einkommensteuer 2022 nicht gerechtfertigt sei, und die verstrichene Zeit bis zur Veranlagung nicht dem Beschwerdeführer zuzurechnen sei, weshalb sie auch nicht im Sinne des § 205 BAO als Grundlage für die Berechnung von Anspruchszinsen…
…Das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 TS 2 EStG 1988 ist durch das Endbesteuerungsgesetz verfassungsrechtlich abgesichert. Das Endbesteuerungsgesetz enthält seit dem StRefG 1993 zwei verfassungsrechtliche Grundlagen für die Verweigerung des Kostenabzugs bei Kapitalerträgen, für die eine Abgeltung der Einkommensteuer eintritt: § 2 Abs. 1 Endbesteuerungsgesetz sieht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Grohmann Hienert Zierhut Wirtschafts-u. Steuerberatungs GmbH, Nibelungengasse 8/5, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 02. Februar 2012, betreffend…
…wesentlichen Grundlagen entzogen sind (s VwGH 9.9.04, 2001/15/0215; 16.12.99, 97/15/0134; 19.9.95, 91/14/0222; 20.10.93, 91/13/0168; s dazu auch Urtz RdW 98, 489). Da die Ermittlung des Aufgabegewinnes bei der Betriebsaufgabe…