…auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden sei und das Gebäude erst bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses auf die Grundeigentümer übergehen würde. Die Grunderwerbsteuerschuld würde daher erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Bestandverhältnisses, also bei tatsächlichem Übergang des Eigentums am Gebäude entstehen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird eingewendet…
…auf unbestimmte Dauer abgeschlossen worden sei und das Gebäude erst bei Auflösung des Nutzungsverhältnisses auf die Grundeigentümer übergehen würde. Die Grunderwerbsteuerschuld würde daher erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Auflösung des Bestandverhältnisses, also bei tatsächlichem Übergang des Eigentums am Gebäude entstehen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird eingewendet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Johann Bründl, Gerlosstraße 8, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 7. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…
…festgesetzt. Begründend führt das Finanzamt ua. aus, mit Unterfertigung des Kaufvertrages sei die Grunderwerbsteuerschuld am 7.4.2017 entstanden. Der Erwerbsvorgang wäre durch den Parteienvertreter bis spätestens 15.6.2017 anzuzeigen gewesen, weshalb die Anzeige erst am 24.10.2017 verspätet erfolgt sei. Unter Berücksichtigung…
…wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im § 1 GrEStG als steuerpflichtig erklärter Erwerbsvorgang vereinbart ist bzw abgeschlossen vorliegt (vgl VwGH vom 16. April 1962, Slg 2631/F). Ein Schenkungsvertrag kommt…
…wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im § 1 GrEStG als steuerpflichtig erklärter Erwerbsvorgang vereinbart ist bzw abgeschlossen vorliegt (vgl VwGH vom 16. April 1962, Slg 2631/F). Ein Schenkungsvertrag kommt…
…wie zu § 1 GrEStG ausgeführt wurde (vgl VwGH vom 7. Mai 1981, 16/1018/80). Die Grunderwerbsteuerschuld entsteht also, sobald ein im § 1 GrEStG als steuerpflichtig erklärter Erwerbsvorgang vereinbart ist bzw abgeschlossen vorliegt (vgl VwGH vom 16. April 1962, Slg 2631/F). Ein Schenkungsvertrag kommt…
…festgesetzt. Begründend führt das Finanzamt ua. aus, mit Unterfertigung des Kaufvertrages sei die Grunderwerbsteuerschuld am 7.4.2017 entstanden. Der Erwerbsvorgang wäre durch den Parteienvertreter bis spätestens 15.6.2017 anzuzeigen gewesen, weshalb die Anzeige erst am 24.10.2017 verspätet erfolgt sei. Unter Berücksichtigung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Armin Treichl, die Richterin Mag.a Natascha Gassner sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Andreas Kickl und Mag. Tino Ricker in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. Mai 2022 gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 19.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf., Adr., über die Beschwerde vom 08.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Z in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 15.11.2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.11.2013, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache A. C., Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15.09.2015, StNr. betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert und die Grunderwerbsteuer…
…Hälfte der Liegenschaft unterliegt daher nach § 1 Abs. 1 Z 2 GrEStG der Grunderwerbsteuer. Der oben dargestellten Auffassung von Fellner folgend, ist daher im vorliegenden Fall die Grunderwerbsteuerschuld mit Bestätigung über die Inbesitznahme am 13. Juli 2016 entstanden. 2. Höhe der Bemessungsgrundlage Nach § 4 Abs…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr , gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 27.3.2013, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Josef Schoffnegger, Pfarrplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 31. März 2016 betreffend Grunderwerbsteuer (Erf. Nr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 26.08.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 04.08.2015, StNr.: xxxxx, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23.01.2014, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Grunderwerbsteuer beträgt…