…den Anlassfall, welcher per definitionem auch vor der Aufhebung des Gesetzes verwirklicht wurde, wird von dieser Rechtswirkung ausgenommen. Allen anderen vor der Aufhebung verwirklichten Fällen wird diese "Ergreiferprämie" nach der Grundentscheidung des Verfassungsgesetzgebers verwehrt, sie sind nach altem Recht zu behandeln (vgl. Holoubek / Lang, Das…
…den Anlassfall, welcher per definitionem auch vor der Aufhebung des Gesetzes verwirklicht wurde, wird von dieser Rechtswirkung ausgenommen. Allen anderen vor der Aufhebung verwirklichten Fällen wird diese „Ergreiferprämie“ nach der Grundentscheidung des Verfassungsgesetzgebers verwehrt, sie sind nach altem Recht zu behandeln (vgl. Holoubek/Lang, Das…
…den Anlassfall, welcher per definitionem auch vor der Aufhebung des Gesetzes verwirklicht wurde, wird von dieser Rechtswirkung ausgenommen. Allen anderen vor der Aufhebung verwirklichten Fällen wird diese "Ergreiferprämie" nach der Grundentscheidung des Verfassungsgesetzgebers verwehrt, sie sind nach altem Recht zu behandeln (vgl. Holoubek / Lang, Das…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
…eine Sicherheit zu erhalten, zu stellen. Bei der Ermessensentscheidung über die Anforderung der Sicherheitsleistung war von der in der Formulierung in Art. 244 ZK "Die Sicherheitsleistung braucht jedoch nicht gefordert werden" deutlich werdenden Grundentscheidung des Verordnungsgebers, bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten von einer Sicherheitsleistung abzusehen, auszugehen (vgl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch Mag. Harald Stefan, Rotenturmstraße 25, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23.04.2015 betreffend Grunderwerbsteuer, St.Nr. YZ, zu…