…bekämpften Einheitswertbescheid vom ***, die aneinander grenzenden, eine wirtschaftliche Einheit (aufgelassene Getreidemühle mit Bürogebäude, Betriebsleiterwohnhaus und Mitarbeiterunterkünften) bildenden Grundbuchkörper EZ *** in einem gemeinsamen Einheitswertbescheid zu bewerten. Zur Vermeidung von Missverständnissen wird vorsichtshalber gem. § 53 Abs 10 BewG 1955 ausdrücklich beantragt, der Ermittlung des Einheitswertes den gemeinen…
…von 17.500,00 € erklärt. Er wohnte gemeinsam mit seiner Gattin T in Gde X, L-Straße-xx. Die 500 m 2 große Liegenschaft (Grundbuchkörper) EZ xyz, GB zyxv N, bestehend aus den Grundstücken yx und xz samt dem darauf befindlichen Haus "Gde X…
…pauschale Werbungskosten in Höhe von 50% abgezogen wurden. Mit " Übergabsvertrag" vom 9. Dezember 2008 übertrug die Bf. ihren Hälfteanteil an der 605 m 2 großen Liegenschaft (Grundbuchkörper) EZ xyz, GB xxxxx X, bestehend aus den Grundstücken zz und .yxy samt darauf befindlichem Haus "Gde X…
…Vorhalt blieb ebenso wie zwei weitere E-Mails vom 14. September 2017 und vom 26. September 2017 ohne jede Reaktion seitens der steuerlichen Vertretung. 8.13 Auf entsprechenden Vorhalt hat die laut Einantwortungsbeschluss und Grundbuchsauszug nunmehrige Alleineigentümerin des Grundbuchkörpers KG H , GSt. Nr. aaa/1 …
…3 EStG 1988 auf das Vorbringen des Revisionswerbers, dass zwar aus wirtschaftlichen Interessen im aktenkundigen Mietvertrag die Unanwendbarkeit des MRG behauptet worden, dies aber infolge Zugehörigkeit des Mietobjektes zum Grundbuchkörper des Haupthauses unwahr gewesen sei, entsprechend einzugehen sein. Ergäbe sich dann die Anwendbarkeit des MRG…
…stehende Grundstück Nr. ***/3, KG ***A***, abgeschrieben. Von der Gesamtfläche des neu gebildeten Grundbuchkörpers waren 2.624 m2 als landwirtschaftlich genutzte Grundflächen (Äcker, Wiesen oder Weiden) und 17 m² als Baufläche ausgewiesen. Bebaut war das Grundstück mit einem Geräteschuppen, dessen Errichtung am 8. Juli 1996…
…angesehen (vgl. VwGH 20.5.2010, Zl. 2008/15/0156). Aneinander grenzende Bauwerke mit je einer eigenständigen Wohnung, die auf verschiedenen Grundstücken (Grundbuchkörpern) stehen, welche verschiedenen Eigentümern gehören, sind hingegen selbst bei gemeinsamen Keller als unterschiedliche Bauwerke zu betrachten (vgl. VwGH 1.3.1983, Zl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat durch die Richterin N.N. in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers über die Beschwerde vom 30.03.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt X vom 30.01.2018 betreffend Einkommensteuer 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Februar 2013 gegen den Bescheid des FA GVG vom 9. Jänner 2013 betreffend Grunderwerbsteuer, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Miteigentümer, vertreten durch Frau VBf, X. gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.08.2013, betreffend 1) Einheitswert zum 1. Jänner 2012 (Nachfeststellung § 22 Abs. 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. , über die Beschwerde vom 19.05.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2014, StNr. xxx GVG 17 betreffend Grunderwerbsteuer nach…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Cornelia Pretis-Pösinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dorda Brugger Jordis Rechtsanwälte GmbH, Mag. Klaus Pfeiffer Bakk.LL.M., Universitätsring 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 25. Februar 2016 gegen…
Der Antrag auf Entscheidung durch den gesamten Senat wird zurückgezogen. Beilagen: Stellungnahme ***9*** - ***17*** ***19***/Top 247, 2314 Ort Stellungnahme ***9*** - Stra Str2 Nr2/Top 3547, 4321 Ort" Die beiden Stellungnahmen der ***9*** liegen dem Erkenntnis bei. In der Folge wurden die beiden Zeugen seitens…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache BF, ADR, über die Beschwerde vom 29.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 20.12.2016, ErfNr*** Team 13 betreffend Grunderwerbsteuer zu…
Ad) Zum Verkauf des Gebäudes Stw 9b wurde ein "Kauf- und Wohnungseigentumsvertrag" vom 14./28. Dezember 2005 zwischen der U. und der Bank PP-Immobilien GmbH vorgelegt. Daraus geht hervor, dass gleichzeitig mit dem Erwerb/Verkauf der Liegenschaft Wohnungseigentum zu Gunsten der Käuferin an 6…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Patrick Weber, Schloßgraben 16 Tür Top 11, 6800 Feldkirch, und Allgäuer & Partner Wirtschafts- prüfungs und Steuerberatungs GmbH, Schloßgraben 10, 6800 Feldkirch, über die Beschwerde vom 15…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
(3) Die Abgabenbehörden haben Angaben der Abgabepflichtigen und amtsbekannte Umstände auch zugunsten der Abgabepflichtigen zu prüfen und zu würdigen. (4) Solange die Abgabenbehörde nicht entschieden hat, hat sie auch die nach Ablauf einer Frist vorgebrachten Angaben über tatsächliche oder rechtliche Verhältnisse zu prüfen und zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Juni 2017 gegen den Bescheid gemäß § 201 BAO des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9. Mai 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Frau Mag. DDr. Hedwig Bavenek-Weber und die weiteren Senatsmitglieder Herrn R., Frau LR1 und Herrn LR2 in der Beschwerdesache des Herrn Bf., X., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…