…trat anlässlich der Überprüfung einer vom Bf. vorgelegten Reisekostenaufstellung hervor, dass der Bf. mehr als an 45 Arbeitstagen außerhalb der Grenzzone beruflich tätig war. Dies hätte - so das Finanzamt- die Konsequenz, dass er nicht mehr als Grenzgänger einzustufen sei. Nach den zugrunde liegenden rechtlichen Bestimmungen…
…verfügt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. September 2013 habe das Finanzamt die Beschwerde abgewiesen, da bei Frau A1 im Streitjahr 2012 ein Tätigwerden außerhalb der Grenzzone von mehr als 45 Arbeitstagen vorgelegen sei. Die Bf. stellte daraufhin am 22. Oktober 2013 einen Vorlageantrag an die Abgabenbehörde…
…jemand als Grenzgänger eingestuft werde, sei es erforderlich, dass in einer Grenzzone von 30 km Luftlinie diesseits der Grenze der Wohnsitz liege und jenseits der Grenze der Arbeitsplatz und -man täglich zwischen Wohnsitz und Arbeitsstätte pendelt. Eine Ausnahme bestünde nur insofern, dass nur an 45…
…vom Familienwohnsitz nach ***Ort5*** ca. 32 km. Die Eigenschaft als Grenzgänger erfordert grundsätzlich eine tägliche Rückkehr zum Wohnort im Ansässigkeitsstaat in der Grenzzone. Die Grenzgängereigenschaft im Sinne von Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens setzt voraus, dass die abgabenpflichtige Person "täglich von ihrem Arbeitsort an…
…Ergänzend werde die Frage bezüglich des neuen Dienstverhältnisses zum ***C*** beantwortet: Die Grenzgängereigenschaft bliebe erhalten, wenn sich der Dienstort innerhalb der 30 km Grenzzone befinde. Die Entfernung werde nach der Luftlinie vom Dienstort zum nächstgelegenen Grenzpunkt bemessen. Im Schreiben vom 23.05.2019 wurde die…
…Rahmen des Arbeitsverhältnisses (der Arbeitsverhältnisse) während des Kalenderjahres nicht übersteigen, jedoch in keinem Fall mehr als 45 Tage betragen (auszugsweise Kunesch in PV-Info 6/2019, 20). Wird der Arbeitnehmer im Ansässigkeitsstaat oder im Tätigkeitsstaat außerhalb der Grenzzone oder in anderen Staaten, sogenannten Drittstaaten, tätig…
…Anl. 1 zum DBA D) unter Pt. 8 vereinbart, dass als Nähe zur Grenze die Lage in einer Zone von je 30 Kilometern beiderseits der Grenze gilt. Dass Wohnort und Arbeitsort der Bf innerhalb der Grenzzone liegen, ist unstrittig. 3. Zu Auslegungsfragen iZm Art. 15…
…Die für die Grenzgängerregelung maßgebende Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30 km, wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie maßgebend ist (Abs. 8 des Protokolls zum DBA). Die Grenzgängereigenschaft erfordert grundsätzlich eine tägliche Rückkehr zum Wohnort in der Grenzzone des Ansässigkeitsstaates…
…Zollstelle ***7*** nach Österreich, um an der Hochzeit des in Österreich ansässigen ***1*** teilzunehmen. Eine ausdrückliche (schriftliche oder mündliche) Zollanmeldung wurde bei der Grenzzollstelle nicht abgegeben. Bei der Hochzeit überließ der Beschwerdeführer das Fahrzeug dem Bräutigam, ***1***, welcher es für eine etwa 20minütige Fahrt im…
…weiter vor, eine telefonische Anfrage beim Dienstgeber habe ergeben, dass der Beschwerdeführer hauptsächlich im Raum Rosenheim und im Grenzgebiet zu Österreich (Grenzzone A) eingesetzt worden sei. Daher habe der Beschwerdeführer im Fahrzeug bzw in einem lokal eingegrenzten Bereich einen Mittelpunkt der Tätigkeit begründet, sodass seine…
…ist überdies, dass am Tatort die Kurzparkzone erst vor kurzem eingeführt worden war und es sich um eine "Grenzzone" handelte. Zu seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gab der Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung an über kein Vermögen zu verfügen und derzeit nur Arbeitslosengeld bzw. Mindestsicherung in…
…beiderseits der Grenze nach Luftlinie zu messen ist. Denn für die Grenzgängereigenschaft ist entscheidend, dass die Person in der Grenzzone eines Staates lebt und in der Grenzzone des anderen Staates arbeitet und arbeitstäglich in den Wohnsitzstaat zurückkehrt (SWI 2007, 424). Seinen Wohnsitz hat der Bf…
…müssen wöchentlich mindestens einmal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren. Grenzgängerinnen und Grenzgänger aus den EU-27/EFTA-Mitgliedstaaten geniessen berufliche und geographische Mobilität. Für sie gelten keine Grenzzonen mehr. Sie können somit überall in der EU-27/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten…