RIS AI
5 Treffer1564 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7300027/20221. Gnadenansuchen fast unmittelbar nach Rechtskraft der Strafentscheidung; 2. Keine berücksichtigungswürdigen Umstände, die nicht schon bei der Strafbemessung als mildernd gewertet wurden; 3. Kein Recht auf Amnestie
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.08.2022

…kann), für die Entscheidung nicht relevant. Zur Frage, wann bzw. ab welchem Prozentsatz der Bezahlung der Geldstrafe ein Bestrafter mit einer Neubewertung der Gnadenwürdigkeit zum dann gegebenen Zeitpunkt rechnen könnte und ob danach wenigstens ein teilweises Nachsehen der Strafzahlungen möglich wäre, ist festzuhalten, dass es…

BFG RV/7300004/2016Teilnachsicht der Geldstrafe wegen voller Schadensgutmachung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.02.2016

…frage er, wann bzw. ab welchem Prozentsatz er mit einer Neubewertung der Gnadenwürdigkeit zum dann gegebenen Zeitpunkt rechnen könnte und ob danach wenigstens ein teilweises Nachsehen der Strafzahlungen möglich wäre? Wenn die Unbilligkeit der Nichteinbringlichkeit gnadenwürdig sei, ersuche er auch die Billigkeit der Einbringlichkeit der…

BFG RV/7300051/2014Nachsicht, keine berücksichtigungswürdigen Umstände
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2014

…abzuweisen. Das BMF hat informativ in der das Gnadenansuchen abweisenden Entscheidung ausführlich dargelegt, dass dem Gnadenansuchen auch im Falle des Vorliegens berücksichtigungswürdiger Gründe bei Möglichkeit zur Ermessensübung kein Erfolg beschieden sein hätte können. Im Hinblick auf die persönliche Gnadenwürdigkeit des Bf. liegen spezialpräventive Gründe vor…

BFG RV/7300009/2017Gnadenansuchen; Irrtum im Zusammenhang mit der Erstattung einer Selbstanzeige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.03.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanzstrafsache gegen Herrn Bf., AdresseBf., vertreten durch RA Dr. Anton Tschann, Mühlgasse 2, 6700 Bludenz, über die Beschwerde des Bestraften vom 16.12.2016 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom…

BFG RV/7300055/2026Gnadenbescheid: Es wurden keine "neuen" berücksichtigungswürdigen Umstände im SInne des § 187 FinStrG geltend gemacht, die nicht schon in die Strafbemessung eingeflossen sind, daher konnte keine gnadenweise Nachsicht gewährt werden.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.08.2026

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Groschedl in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde des Gnadenwerbers vom 12. Februar 2026 gegen den Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. Jänner 2026, Geschäftszahl 2025, über die…