…worden, nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung der Gläubiger verstoßen zu haben. Dies entspreche nicht dem gesetzlich auferlegten qualifizierten Konkretisierungsgebot des Geschäftsführers und habe den Bf. somit nicht entschuldigen können. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergebe sich die schuldhafte Pflichtverletzung durch deren Nichtabfuhr…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…7.-21.10.2016 die der GmbH zur Verfügung stehenden Mittel aus Zahlungen ihrer Schuldner nicht ausreichend offengelegt worden. Des Weiteren kann aus den vereinzelt aufgezeigten Banküberweisungen im Zeitraum 18.8.-10.10.2016 keine Gleichbehandlung der Gläubiger bei der Verwendung der vorhandenen Mittel ableitbar…
…um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und…
…4.20051 2004/14/0030). Da Sie trotz Aufforderungen vom 10.12.2013, 03.04.2014 und 13.11.2014 keine rechnerische Darstellung der quotenmäßigen Gleichbehandlung aller Gläubiger übermittelt haben, wird die Schlechterstellung des Finanzamtes Graz-Stadt zu 100% angenommen und die Haftung für den…
…bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049). Es obliegt dem Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag unter Einbeziehung der auf…
…allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so wäre dies von der Bf. zu behaupten und zu beweisen gewesen. An der Bf., der als Geschäftsführerin der Primärschuldnerin ausreichend Einblick in die Gebarung zustand, wäre es gelegen gewesen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…Gehälter im Haftungszeitraum ausbezahlt worden, die damit fälligen Abgaben seien jedoch nicht entrichtet worden. Durch die Schlechterstellung des Abgabengläubigers habe die Bf. somit ihre Pflicht zur Gleichbehandlung aller Gläubiger verletzt. Die Bf. sei außerdem mit Schreiben vom 5. Juni 2015 aufgefordert worden, zum Nachweis dafür…
…des Geschäftsbetriebes erforderlich seien. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger – bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits – an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter. Auf diesen, nicht aber auf der Behörde, laste auch die Verpflichtung…
…dass der Bf. besonders darauf bedacht gewesen sei, keinen Begünstigungstatbestand iSd § 158 StGB zu verwirklichen und dass eine Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger im Rahmen der Schlussverteilung durch den Masseverwalter stattgefunden habe, sei zu entgegnen, dass der Geschäftsführer die dem Abgabengläubiger gegenüber bestehende Pflicht zur zumindest anteiligen…
…eine Gleichbehandlung aller Gläubiger gegeben sei. Weiters werde vorgebracht, dass die Konten ständig negativ gewesen seien, sodass die Entrichtung eines weiteren Obligos dazu geführt hätte, dass die Schuldenstände noch größer geworden wären. Dem sei vom Finanzamt zu entgegnen, dass der X-GmbH von der Bank…
…nicht beachtet, als keinem der Gesellschaftsgläubiger auch nur anteilig Zahlung geleistet wurde, und mit dieser Vorgangsweise die dem Abgabengläubiger gegenüber bestehende Pflicht zur zumindest anteiligen Tilgung der Abgabenforderungen verletzt (VwGH 15.12.2004, 2004/13/0146). Was eine allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so wäre…
…Differenz zwischen diesen und der tatsächlich erfolgten Zahlung. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, kann dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden (vgl. z.B. VwGH 2.9.2009, 2007/15/0039). Den Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu…
…dürfe (vgl. etwa VwGH vom 13.9.2006, 2003/13/0131). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10…
…die zu seiner Entlastung dienen könnten, zu belegen, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung der Gläubiger eingehalten wurde. Als haftungsrelevant wurden folgende Abgaben mitgeteilt: Umsatzsteuer 2010, fällig am 15.2.2011 in Höhe von EUR 1.595,68 und Umsatzsteuer 2011, fällig am 15.2.2012…
…der Sanierungsverhandlungen für zwei Monate keine Löhne ausbezahlt habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.08.2016 wies das FA die Beschwerde als unbegründet ab und begründete dies im Wesentlichen nochmals damit, dass es Aufgabe der Haftungsschuldnerin sei die benötigten Unterlagen zur Beweisführung über die Gläubiger Gleichbehandlung…
…Bei der Frage der Gleichbehandlung der Gläubiger kommt es darauf an, ob der Abgabengläubiger im Hinblick auf die vorhandenen liquiden Mittel des Abgabenschuldners dadurch benachteiligt wurde, dass die erfolgten Zahlungen an den Abgabengläubiger geringer ausgefallen sind, als sie bei Verwendung der liquiden Mittel und anteiliger…
…Konkurseröffnung die Gleichbehandlung der Gläubiger gewahrt und sämtliche Gläubiger entsprechend der Quote befriedigt habe. Die ziffernmäßige Darstellung habe ergeben, dass das Finanzamt leicht bevorteilt worden sei. Da ein Softwarefehler die Übermittlung behindere, werde diese Berechnung am 13.5.2023 vorgelegt werden. Weiters brachte der Beschwerdeführer…
…Gleichbehandlung der Gläubiger gewahrt und sämtliche Gläubiger entsprechend der Quote befriedigt habe. Die ziffernmäßige Darstellung habe ergeben, dass das Finanzamt leicht bevorteilt worden sei. Da ein Softwarefehler die Übermittlung behindere, werde diese Berechnung am 13.5.2023 vorgelegt werden. Weiters sei der Beschwerdeführer aufgrund der…