…worden, nicht gegen die Grundsätze der Gleichbehandlung der Gläubiger verstoßen zu haben. Dies entspreche nicht dem gesetzlich auferlegten qualifizierten Konkretisierungsgebot des Geschäftsführers und habe den Bf. somit nicht entschuldigen können. Bezüglich der mit Haftungsbescheid geltend gemachten Lohnsteuer ergebe sich die schuldhafte Pflichtverletzung durch deren Nichtabfuhr…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und…
…um den bei gleichmäßiger Behandlung sämtlicher Gläubiger die Abgabenbehörde mehr erlangt hätte als sie infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich bekommen hat (VwGH 22.09.1999, 96/15/0049). Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und…
…4.20051 2004/14/0030). Da Sie trotz Aufforderungen vom 10.12.2013, 03.04.2014 und 13.11.2014 keine rechnerische Darstellung der quotenmäßigen Gleichbehandlung aller Gläubiger übermittelt haben, wird die Schlechterstellung des Finanzamtes Graz-Stadt zu 100% angenommen und die Haftung für den…
…bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt dem Vertreter (VwGH vS 22.09.1999, 96/15/0049). Es obliegt dem Vertreter nachzuweisen, welcher Betrag unter Einbeziehung der auf…
…der Sanierungsverhandlungen für zwei Monate keine Löhne ausbezahlt habe. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.08.2016 wies das FA die Beschwerde als unbegründet ab und begründete dies im Wesentlichen nochmals damit, dass es Aufgabe der Haftungsschuldnerin sei die benötigten Unterlagen zur Beweisführung über die Gläubiger Gleichbehandlung…
…Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, zu erbringen. Vermöge er nachzuweisen, welcher Betrag bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen an die Abgabenbehörde abzuführen gewesen wäre, so…
…Vertreter der Gesellschaft der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (zuletzt VwGH 18.3.2013, 2011/16/0184). Da der Nachweis einer Gleichbehandlung der Verbindlichkeiten…
…Konkurseröffnung die Gleichbehandlung der Gläubiger gewahrt und sämtliche Gläubiger entsprechend der Quote befriedigt habe. Die ziffernmäßige Darstellung habe ergeben, dass das Finanzamt leicht bevorteilt worden sei. Da ein Softwarefehler die Übermittlung behindere, werde diese Berechnung am 13.5.2023 vorgelegt werden. Weiters brachte der Beschwerdeführer…
…Gleichbehandlung der Gläubiger gewahrt und sämtliche Gläubiger entsprechend der Quote befriedigt habe. Die ziffernmäßige Darstellung habe ergeben, dass das Finanzamt leicht bevorteilt worden sei. Da ein Softwarefehler die Übermittlung behindere, werde diese Berechnung am 13.5.2023 vorgelegt werden. Weiters sei der Beschwerdeführer aufgrund der…
…der Lohnsteuer wie im vorliegenden Fall stellt daher in jedem Fall eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten dar (VwGH 15.12.2004, 2004/13/0146). Die auf ausbezahlte Löhne entfallenden Lohnsteuerbeträge sind somit unabhängig von einer allfälligen Gleichbehandlung der anderen Gläubiger stets zu entrichten; die Nichtabfuhr der…
…wäre, so würde er auch nur für die Differenz zwischen diesem und der tatsächlich erfolgten Zahlung haften. Wird dieser Nachweis nicht angetreten, könne dem Vertreter die uneinbringliche Abgabe zur Gänze vorgeschrieben werden. Die bloße Behauptung der Gleichbehandlung der Gläubiger reiche nicht aus. Ein entsprechender Beweis…
…Widrigenfalls haftet der Geschäftsführer für die in Haftung gezogenen Abgaben zur Gänze (VwGH 17.12.2002, 2002/17/0151). Der Vertreter hat den Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde…
…Vertreter obliegt der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 16.9.2003, 2003/14/0040). Die pauschale Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger reicht nicht…
…allfällige Gleichbehandlung der Gläubiger betrifft, so wäre dies von der Bf. zu behaupten und zu beweisen gewesen. An der Bf., der als Geschäftsführerin der Primärschuldnerin ausreichend Einblick in die Gebarung zustand, wäre es gelegen gewesen, das Ausmaß der quantitativen Unzulänglichkeit der in den Fälligkeitszeitpunkten der…
…nur auf den Betrag, um den der Abgabengläubiger bei gleichmäßiger Befriedigung aller Forderungen mehr erlangt hätte, als er infolge des pflichtwidrigen Verhaltens des Vertreters tatsächlich erhalten hat. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliegt allerdings dem…
…Beträgen dargestellt, wie sich dieser Gesamtbetrag zusammensetzt. Laut Begründung obliege dem Bf als Vertreter der GmbH der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre. Mit den…
…Bei der Frage der Gleichbehandlung der Gläubiger kommt es darauf an, ob der Abgabengläubiger im Hinblick auf die vorhandenen liquiden Mittel des Abgabenschuldners dadurch benachteiligt wurde, dass die erfolgten Zahlungen an den Abgabengläubiger geringer ausgefallen sind, als sie bei Verwendung der liquiden Mittel und anteiliger…
…Gehälter im Haftungszeitraum ausbezahlt worden, die damit fälligen Abgaben seien jedoch nicht entrichtet worden. Durch die Schlechterstellung des Abgabengläubigers habe die Bf. somit ihre Pflicht zur Gleichbehandlung aller Gläubiger verletzt. Die Bf. sei außerdem mit Schreiben vom 5. Juni 2015 aufgefordert worden, zum Nachweis dafür…