…Aufgrund des mit der Republik Serbien abgeschlossenen Interimsabkommens ist für Ursprungserzeugnisse der Republik Serbien eine Zollpräferenz vorgesehen. Die Beschwerdeführerin hat in den Warenanmeldungen mit der Codierung "300" im Feld 36 der jeweiligen Anmeldung die Präferenzbegünstigung beantragt. Voraussetzung für die Gewährung des Präferenzzollsatzes ist gemäß Art…
…nicht erbringen, sodass die Schweizer Zollbehörden die Ausstellung der EUR 1 verweigerten. Der Nachweis, dass das Fahrzeug ein Ursprungserzeugnis Frankreichs ist und nach den maßgeblichen Rechtsgrundlagen zum Zeitpunkt der Verbringung Anspruch auf die Gewährung des Präferenzzollsatzes gehabt hätte, konnte vom Beschwerdeführer nicht erbracht werden, sodass…
…der entsprechenden materiell-rechtlichen Voraussetzungen die Gewährung eines Präferenzzollsatzes auch im Falle des Entstehens einer Zollschuld nach einem vorschriftswidrigen Verbringen vor, ohne dass es hierfür eines eigenen formellen Erlass- bzw. Erstattungsverfahrens bedarf. Es war daher der Zoll im Rahmen des Beschwerdeverfahrens ebenfalls mit € 0…
…Selbstanzeige, in allen übrigen Fällen mit der Bekanntgabe des Abgaben- oder Haftungsbescheides zu laufen und kann durch Gewährung von Zahlungserleichterungen (§ 212 BAO) auf höchstens zwei Jahre verlängert werden. Lebt die Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des …
…Selbstanzeige) der Bf vom 1. August 2012, wonach die verfahrensgegenständlichen Waren ohne Zollanmeldung in das Zollgebiet der Gemeinschaft gelangt und daher ohne der erforderlichen Verzollung im Lager des Warenempfängers übernommen worden seien. Angeschlossen waren die beiden inhaltlich identen Rechnungen vom 19.4.2012, Rechnung-Nr…
…auch für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse zu gewähren. Eine Warenverkehrsbescheinigung sei bereits beantragt worden und werde unmittelbar nach Erhalt weitergeleitet werden. Hinsichtlich der Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer wurde vorgebracht, dass das Entstehen einer Zollschuld nach Art. 79 UZK nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH nicht automatisch bedeute…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…erging vor Ergehen des Nachforderungsbescheides, datiert mit 21. Juni 2012 vom Zollamt unter der GZ: 01-1 ein Vorhalt an die Bf. und setzte sie vom bis dahin anzunehmenden Sachverhalt und den daraus folgenden Konsequenzen entsprechend in Kenntnis. Dieser Schriftsatz wurde - nach Gewährung einer Fristverlängerung…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…
…nicht bewiesen. Es sei daher durch die Entrichtung der Abgaben auch das Entstehen eines unersetzbaren Schadens auszuschließen. Die Zollbehörde habe sohin keinen Ermessensspielraum für die Gewährung der Aussetzung. Mangels Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen des Art. 244 ZK für eine Aussetzung sei die Prüfung, ob eine…