…sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3.8.2004, 99/13/0207) nicht nur, dass der Rechtszustand zwischen Erlassung des angefochtenen Bescheides und seiner…
…durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides nach Abs. 2 die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Bescheides befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 3…
…tritt nämlich im Falle einer Aufhebung des angefochtenen Erkenntnisses die Rechtssache in die Lage zurück, in der sie sich vor Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses befunden hatte. Die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes bedeutet nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht nur…
…solche Rechtsakte gelten infolge der Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. z.B. VwGH 3.8.2004, 99/13/0207). Im zitierten Erkenntnis leitete der Verwaltungsgerichtshof daraus bereits ab…
…Gestaltungswirkung des aufhebenden Erkenntnisses mit diesem dann als beseitigt, wenn sie mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 3. August 2004, 99/13/0207, VwSlg 7951 F/2004, mwN). Im zitierten Erkenntnis leitete der Verwaltungsgerichtshof…
…RV/7103680/2026 zum Punkt "Ex-tunc-Wirkung und Wiederaufleben der antragslos ergangenen Einkommensteuerbescheide 2020-2022"). Darüber hinaus bewirkt die mit rückwirkender Kraft ausgestattete Gestaltungswirkung eines aufhebenden Erkenntnisses, dass Bescheide als beseitigt gelten, die mit dem aufgehobenen Bescheid in einem unlösbaren rechtlichen Zusammenhang stehen (vgl…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahren nach der Aufhebung durch den VfGH 11. Dezember 2019 , E 184/2019-11 Der Beschwerdeführer, Bf., hat am 20.12.2017 einen Antrag gemäß § 295 Abs 4 BAO betreffend Aufhebung des…
…VwGH-Erkenntnisse stattzugeben und der Zurückweisungsbescheid aufzuheben. Zur Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder…
…sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
…an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1.) Sachverhalt Nach Vornahme eines Ermittlungsverfahrens erging am 15.12.2011 der Einkommensteuerbescheid für 2010. Am 14.12.2012 erließ das FA den Bescheid über die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides…
…Beschwerde gegen den Bescheid, betreffend Zurückweisung des "Antrages gem. 295 Abs. 4 BAO auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides" (gemeint Einkommensteuerbescheid 2011 vom 04.07.2013) wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Zahl: bbbb werden ersatzlos aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.. Entscheidungsgründe Sachverhalt und Verfahrensverlauf: Mit dem in der Beschwerde vom 31. Juli 2018 gegen den Sammelbescheid des Zollamtes Graz (nachfolgend: Zollamt) vom 9…
…sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung…
…Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer 1999 und den Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 1999 gemäß § 295 Abs 4 BAO zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…VfGH-Erkenntnisse stattzugeben und der Zurückweisungsbescheid vom 1. Oktober 2018 aufzuheben. Das Finanzamt wird daher über die Aufhebungsantrag des Bf. vom 26. September 2018 neuerlich abzusprechen haben. Das Finanzamt ist bei der Erledigung an die vom VfGH zuerkannte Anlassfallwirkung gebunden. Zulässigkeit einer Revision…
…§ 295 Abs. 4 BAO sowie der dort jeweils unter Punkt 2) angeführten Anträge auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2001 gem. 303 BAO zu Recht erkannt: Die bekämpften Bescheide werden hinsichtlich des Jahres 2001 aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist gem. Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit dem Vollzug des angefochtenen Erkenntnisses oder mit der Ausübung der durch das angefochtene Erkenntnis eingeräumten Berechtigung für den Revisionswerber ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung bedarf nur dann einer Begründung…
…der Revision: Gem. Art. 133 Abs. 4 B-VG ist eine Revision nicht zulässig, da sie im Sinne der ständigen Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Im konkreten Fall wird die Frage, ob ein Antrag auf aufschiebende…
…bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Diese Voraussetzungen liegen im Beschwerdefall nicht vor, weil vom Verwaltungsgericht nur die sachverhaltsmäßige Frage der "Konkretisierung einer unverhältnismäßigen Beeinträchtigung der vom Zollamt als Amtspartei zu vertretenden öffentlichen Interessen als Folge einer Umsetzung des angefochtenen Erkenntnisses in die…
…Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht…