Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Marco Laudacher in der Beschwerdesache RIA, vertreten durch KAT, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 14.04.2014, betreffend Körperschaftsteuervorauszahlung 2014 beschlossen: Das Bundesfinanzgericht stellt…
Dadurch würde der Verweis ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 unanwendbar werden, weswegen dieser aufgehoben werden könnte. Dass eine Verzinsung jedoch zu erfolgen hat, ergibt sich aus den versicherungs- bzw. finanzmathematischen Grundsätzen, die für die Bildung von Jubiläums- und Pensionsrückstellungen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xyz, die beisitzende Richterin xxx, sowie die weiteren Senatsmitglieder yyy und zzz in der Beschwerdesache Bf.., fff, vertreten durch Diwok Hermann Petsche Rechtsanwälte LLP & Co KG, Schottenring 25, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern…
Durch die Aufhebung des Verweises ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 wäre der für die Bildung von Pensionsrückstellungen maßgebliche Rechnungszinsfuß von 6 % für Jubiläumsgeldrückstellungen nicht mehr anwendbar. § 9 Abs. 2 EStG 1988 stellt weiterhin die Maßgeblichkeit der Spezialnorm des § 14…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. A und die weiteren Senatsmitglieder Dr. B, Dr. C und Mag. D in der Beschwerdesache der F, G, H, vertreten durch Mag. I, J, K, gegen den Bescheid des Finanzamtes L mit Ausfertigungsdatum 25.9.2013, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 11. April 2023 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2022 Steuernummer ***BF1StNr3*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Ri und die weiteren Senatsmitglieder R als Berufsrichterin sowie Beis1 und Beis2 als fachkundige Laienrichter im Beisein der Schriftführerin S über die Beschwerde der Bf., vertreten durch die StBGmbH, vom 24.03.2017 gegen…
…Vertragsabschlüssen in höherem Lebensalter angesichts der Diskrepanz zu den versicherungsmathematisch errechneten Barwertfaktoren geeignet sei, die Steuerfreistellung der Vermögensumschichtung zu gewährleisten. Auch im Gesetzesprüfungsbeschluss verweist der VfGH unter Punkt 2.2. darauf, dass es insbesondere beim Abschluss einer Leibrentenvereinbarung in höherem Lebensalter zu einer nicht mehr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 03.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26.09.2016 betreffend Werbeabgabe 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
Durch die Aufhebung des Verweises ", des Abs. 6 Z 6" in § 14 Abs. 12 EStG 1988 wäre der für die Bildung von Pensionsrückstellungen maßgebliche Rechnungszinsfuß von 6 % für Jubiläumsgeldrückstellungen nicht mehr anwendbar. Die Aufhebung der Wortfolge "oder Jubiläumsgelder" § 9 Abs. 1 Z 3 EStG 1988…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, gegen die Bescheide des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 28. Jänner 2015 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuer 2012 und 2013 den Beschluss: I. Die Beschwerde wird gemäß § 261 Abs. 1 lit. a BAO…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** betreffend die Beschwerde vom 7. August 2015, eingelangt am 12. August 2015, gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 8. Juli 2015 zu Steuernummer ***BF1StNr1***, mit dem der Antrag…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Adresse-Bf, Deutschland, vertreten durch das Vorstandsmitglied V, vertreten durch die Neumayer, Walter & Haslinger Rechtsanwälte-Partnerschaft, Baumannstraße 9/11, 1030 Wien, über die gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1…
Zur Frage wie Boni allgemein bei der Selbstberechnung behandelt wurden, finde sich in der Stellungnahme der Bf. die Aussage, dass sämtliche gewährten Boni im Zeitpunkt der Gewährung als Einsätze gewertet worden seien. Es werde vorgebracht, dass keine Aufschlüsselung und Details zum Sachverhalt geliefert werden könnten…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, nach Vorlage der Beschwerde durch das Finanzamt gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 31.07.2014, betreffend Einkommensteuer 2008 bis 2013 beschlossen: Es wird die Unzuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes festgestellt. Das Verfahren…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 14. Mai 2018 der Beschwerdeführerin Bf., Anschrift gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, 5026 Salzburg-Aigen, Aignerstraße 10, vertreten durch Mag. Josef Nußbaumer, vom 23. April 2018 betreffend die Berichtigung…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri über das Auskunftsverlangen des Finanzamtes F vom 30.01.2017 betreffend Konteneinschau nach § 8 KontRegG im Abgabenverfahren X, betreffend Einkommensteuer 2010 bis 2014 beschlossen: Das Auskunftsverlangen wird nicht bewilligt. Entscheidungsgründe Gemäß § 38 Abs. 1 Bankwesengesetz (BWG) dürfen Kreditinstitute, ihre…
Gemäß § 278 Abs. 1 BAO ist der angefochtene Bescheid aufzuheben und die Sache zur Erlassung eines neuen Bescheides an die belangte Behörde zurückzuverweisen. Im vorliegenden Fall erweist sich der entscheidungswesentliche Sachverhalt als in wesentlichen Punkten ungeklärt, wie die oa Darstellung zeigt. Die Aktenlage zeigt, dass…
Beschluss Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher und die Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Mag. Petra Kühberger-Leeb und Mag. Bruno Sundl im Beisein der Schriftführerin Anita Eberhardt über den Rekurs des ***Rk***, ***Rw-Adr***, vertreten durch die Kanzlei Kleiner Eberl und Brandstätter…
Abgesehen von dem - nicht näher begründeten und deshalb ohne ersichtliche sachliche Rechtfertigung vorgenommenen - "Rückschritt" durch das Budgetbegleitgesetz 2012, BGBl. I Nr. 112/2011, hinsichtlich Nachzahlungen, über die bescheidmäßig abgesprochen wird, indem dieser Ausnahmetatbestand auf Nachzahlungen von Pensionen eingeschränkt wurde, geht aus den vorhin dargestellten Novellierungen…