…von allgemeinem Interesse handle. Es hätten daher auch keine anteiligen Kosten der verbleibenden drei Abos Kurier, NÖN und Badnerzeitung angesetzt werden können, da derartige Aufwendungen auch von nicht in politischer Funktion tätigen Personen getätigt würden, weil ein allgemeines Interesse an Politik, Kultur, Sport u.v…
…sondern gleichermaßen bei einer Bewirtung, die ein politischer Funktionär anderen Personen welcher Art immer - etwa möglichen Wählern oder anderen politischen Funktionären - zuteilwerden lässt. Die Aufwendungen müssen aber der Werbung für das politische Amt des Steuerpflichtigen dienen und die berufliche Veranlassung muss bei weitem überwiegen (vgl…
…verwenden habe können, ist ihm entgegenzuhalten, dass er aus dieser Tätigkeit keine Einkünfte bezogen hat, weswegen die Berücksichtigung von Werbungskosten für diese Tätigkeit nicht möglich ist. 2. Klubbeitrag Klubbeiträge politischer Funktionäre, die Bezüge im Sinn des § 25 Abs. 1 Z 4 EStG erhalten, fallen nach…
…Konto 7100 geltend gemachten Werbungskosten dann gegeben sei, wenn die Bewirtung im Rahmen politischer Veranstaltungen erfolge oder der Informationsbeschaffung diene oder es sich um sonstige beruflich veranlasste Einladungen und Bewirtungen außerhalb des Haushaltes der Politikerin (Essen im Restaurant oder Gasthäusern, Bewirtung aus Anlass von Weihnachtsfeiern…